Es ist gar nicht so einfach, seinen Namen zu ändern. Zumindest in Deutschland sind Namensänderungen nur in ganz bestimmten Fällen erlaubt.
Statthaft ist es beispielsweise, seinen Nachnamen nach einer Hochzeit zu ändern. Nach einer Heirat ist es möglich, den Nachnamen seines Gatten oder seiner Gattin anzunehmen oder diesen an den eigenen Nachnamen anzuhängen. Aber auch in Fällen, in denen der Nachname einem Menschen gravierende Nachteile bringen könnte, kann es erlaubt sein, den Namen abzulegen und einen anderen anzunehmen.
Das hat zum Beispiel das Verwaltungsgericht Münster am 27. Januar 2016 im Falle eines Kindes entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (AZ: 1 K 190/14).
Namensänderung bei einem Kind: Wann ist dies erlaubt?
Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster lag folgender Fall zugrunde: Der Vater eines 2008 geborenen Jungen ist seit einigen Jahren unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung fast ununterbrochen in Haft. Der Sohn, vertreten durch seine Mutter, beantragte, den Familiennamen seiner Mutter tragen zu dürfen.
Der Vater wollte dies aber verhindern: Er habe mit der Namensgebung seine Verbundenheit zu seinem Sohn dokumentiert. Dieser solle langfristig Kontakt zu der Familie seines Vaters haben. Dieses ihm als Vater zustehende Recht würde durch die Namensänderung verletzt.
Die Klage des Vaters hatte keinen Erfolg. Die Änderung des Namens des Kindes sei aus Gründen des Kindeswohls notwendig, so das Verwaltungsgericht. Den gleichen Nachnamen wie die Mutter zu tragen sei ein erheblicher Vorteil für die Identitätsentwicklung des Jungen. Es gebe ihm ein Gefühl von Zugehörigkeit und Sicherheit.
Der Junge sei durch die Umgangskontakte oder besser gesagt dadurch, dass diese wegen der Haft des Vaters nicht stattfänden, sehr verunsichert. Die Änderung des Namens des Kindes sei außerdem der Wunsch des Jungen. Hauptbezugsperson sei seit seiner Geburt die Mutter, die auch das alleinige Sorgerecht habe.
Nach Ansicht des Gerichts hatte der Vater bei seiner Klage in erster Linie seine eigenen Interessen und weniger das Wohl seines Kindes im Blick. Die Richter zeigten keinerlei Verständnis für das Verhalten des Mannes. Dieser hatte bei Youtube drei Videos eingestellt, die seine Umgangskontakte zu seinem Sohn dokumentierten. Der Vater habe damit wohl die Verbundenheit zu seinem Sohn zeigen wollen.
Dennoch hätte ihm als Erwachsenem klar sein müssen, dass diese öffentliche Zurschaustellung seines Sohnes mit Nennung seines alten Nachnamens mit Nachteilen verbunden sein könne und daher zum Schutz des Kindes zu unterbleiben habe.
Mit der Namensänderung könne sich das Kind von der kriminellen Vergangenheit des Vaters distanzieren. Ansonsten wären Nachteile für seine schulische und berufliche Entwicklung nicht auszuschließen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 15.03.2016
- Autor
- red/dpa