
Was bedeutet allgemeine Schulpflicht?
Alle in Deutschland lebenden Kinder haben das Recht, aber auch die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Denn hierzulande gilt die allgemeine Schulpflicht, die unabhängig davon gilt, welcher Nationalität ein Kind angehört oder welcher Herkunft es ist. Die Schulpflicht schließt in Deutschland aus, ein Kind zu Hause zu unterrichten. Aus der Schulpflicht folgt für den Staat, dass er Schulen bereitstellen muss, damit Kinder lernen und ihrer Schulpflicht nachkommen können. Eltern wiederum sind verpflichtet, etwa dafür sorgen, dass ihr Kind zur Schule geht, seine Hausaufgaben macht und Lernmaterialien zur Verfügung hat.
Schulpflicht: Wie lange müssen Kinder zur Schule gehen?
Schulrecht ist in Deutschland Ländersache. Deshalb gibt es bundesweit keine einheitlichen Regeln dafür, wie lange ein Kind eine Schule besuchen muss, wie lange also die Schulpflicht dauert. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen haben Kinder die Pflicht, zehn Jahre in Vollzeit die Schule besuchen, in Bayern dagegen neun Jahre.
Stichtag: Wann wird ein Kind eingeschult?
Bereits das Einschulungsalter hängt davon ab, in welchem Bundesland ein Kind wohnt. Deshalb findet die Einschulung von Kinder in Deutschland im Alter zwischen fünf und sieben Jahren statt. Für die Einschulung ist ein bestimmter Stichtag wichtig, der früher einheitlich auf den 30. Juni eines Jahres fiel. Wenn ein Kind bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt geworden war, wurde es in diesem Jahr nach den Sommerferien eingeschult. Manche Bundesländer haben den 30. Juni als Stichtag beibehalten, andere setzen ihn später an.
Kann- und Muss-Kinder: Können Eltern ihr Kind früher einschulen oder zurückstellen lassen?
Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, sind noch nicht schulpflichtig. „Trotzdem können Eltern beantragen, dass ihr Kind eingeschult wird. „Es handelt sich bei ihnen um sogenannte Kann-Kinder“, sagt der Münsteraner Rechtsanwalt Dr. Frank Schulze vom Deutschen Anwaltverein (DAV). „Wenn diese Kinder schulfähig sind, können sie die Schule besuchen.“ Die Schulfähigkeit von Kindern prüfen Amtsärzte in Schuleingangsuntersuchungen. Ob ein Kind in die Schule aufgenommen wird, entscheidet zumindest in Nordrhein-Westfalen der Schulleiter.
Demgegenüber ist es für Eltern wesentlich schwerer, ein bereits schulpflichtiges Kind um ein Jahr von der Schulpflicht zurückzustellen, die Einschulung also zu verschieben. Die einzelnen Bundesländer haben verschiedene Regeln für die Zurückstellungen von Kindern entwickelt.
„In Nordrhein-Westfalen müssen Eltern, die eine Zurückstellung durchsetzen wollen, belegen, dass ihr Kind gesundheitlich noch nicht in der Lage ist, dem Unterricht zu folgen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Frank Schulze. „Nach dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz rechtfertigen allein gesundheitliche Beeinträchtigungen, zum Beispiel die Folgen eines Unfalls, eine Zurückstellung vom Schulbesuch.“
Eltern müssen ihren Wunsch nach einer Zurückstellung und späteren Einschulung ihres Kindes nicht nur mit einem medizinischen Gutachten belegen. Sie müssen den Antrag auf eine spätere Einschulung ihres Kindes insgesamt sehr gut begründen und sollten sich daher anwaltlich beraten lassen.
Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht informieren über die Rechtslage und helfen bei der Antragsformulierung.
Einschulung: Wann muss man sein Kind in einer Grundschule anmelden?
Die Termine für die Anmeldung eines Kindes an der Grundschule variieren je nach Bundesland und sogar je nach Stadt. In der Regel liegen die Anmeldungszeiten vor den Sommerferien, manchmal aber auch in den Ferien selbst. Die Schulbehörden schreiben die Eltern an und nennen die Termine. Fristen für Anträge auf Umschulung eines Kindes liegen später.
Freie Wahl der Grundschule, Schulsprengel oder Einzugsgebiet: An welcher Grundschule muss man sein Kind anmelden?
Wie viel Mitsprache Eltern bei der Wahl der Grundschule ihres Kindes haben, hängt vom Bundesland und teils auch von der Kommune ab, in dem oder der die Familie wohnt. „Die meisten Bundesländer haben Schulbezirke. In Nordrhein-Westfalen können die Gemeinden entscheiden, ob sie Kinder nach Schuleinzugsbereichen einschulen oder den Eltern die Wahl der Grundschule überlassen“, sagt Dr. Frank Schulze.
Einzugsgrundschulen sind die Grundschulen, in deren Einzugsbereich die Familie wohnt. Dies wird auch Schulsprengel-Regelung genannt. Wenn eine Familie sich an diese Regelung halten muss, muss sie ihr Kind in der Einzugsgrundschule anmelden.
Kinder an anderer Grundschule anmelden: Wie funktioniert eine Umschulung?
Wenn die Eltern eines Kindes dieses an einer anderen als der Einzugsgrundschule oder an einer Privatschule anmelden wollen, gilt für sie ein bestimmtes Prozedere. Dieses sieht in den einzelnen Ländern unterschiedlich aus. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel muss man sein Kind zunächst an der Wunschgrundschule anmelden. Dann entscheidet die Schule, ob sie das Kind aufnimmt. Demgegenüber melden Berliner Eltern ihr Kind zunächst an der Einzugsgrundschule an. Über den Antrag entscheidet dann das Bezirksamt mit der Wunschschule.
Grundschulen: Muss man eine Umschulung begründen?
„Für Umschulungen müssen Eltern ‚wichtige Gründe‘ vorbringen, wie es etwa im nordrhein-westfälischen Schulrecht heißt“, sagt Dr. Frank Schulze. Zu diesen „wichtigen Gründen“ kann zählen: eine bestimmte Schule bietet besondere sprachtherapeutische Möglichkeiten für ein Kind oder die Klassen an einer Schule sind zu groß und ein Kind daher gesundheitlich überfordert.
Lange Schulwege zur zugewiesenen Schule sind übrigens nicht unbedingt ein „wichtiger Grund“, aus dem man eine andere als die Einzugsgrundschule wählen kann. Gerichte haben schon entschieden, dass Schulwege von 20 bis 30 Minuten für ein Kind zumutbar und daher kein Grund sind, einen Platz in der Einzugsgrundschule abzulehnen. Auch bei einem Antrag auf Umschulung empfiehlt es sich, sich anwaltlich beraten zu lassen und gemeinsam mit dem Rechtsbeistand die Begründung des Antrags auf Umschulung zu erarbeiten.
Eltern und Wunschschule: Können Eltern ein Verwaltungsgericht anrufen?
Wenn die Schulbehörde den Antrag auf Umschulung unberechtigterweise ablehnt, bleibt Eltern immer noch, sich an ein Verwaltungsgericht zu wenden. Allerdings dauern die Verfahren sehr lange, so dass man immer prüfen sollte, ob man eine vorläufige Regelung über eine einstweilige Anordnung im Eilverfahren herbeiführen kann. Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht informieren über die Rechtslage und helfen bei den Verfahren.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 19.08.2024
- Autor
- ime