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Bildung und Kinder

Kind kommt in die Schule: Rechts­fragen zur Einschulung und Umschulung

Die Einschulung ist ein wichtiger Schritt für Kinder und Eltern. Doch dieser Schritt ist nicht immer einfach und bringt manchmal auch rechtliche Fragen mit sich. Zum Beispiel dann, wenn Eltern ihr Kind in einer anderen als der Wohnort­schule anmelden wollen. Oder wenn Eltern ihr Kind zurück­stellen, also später einschulen lassen wollen. Wir informieren über die wichtigsten Themen zur Einschulung von Kindern.

Was bedeutet allgemeine Schulpflicht?

Alle in Deutschland lebenden Kinder haben das Recht, aber auch die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Denn hierzulande gilt die allgemeine Schulpflicht, die unabhängig davon gilt, welcher Nationalität ein Kind angehört oder welcher Herkunft es ist. Die Schulpflicht schließt in Deutschland aus, ein Kind zu Hause zu unterrichten. Aus der Schulpflicht folgt für den Staat, dass er Schulen bereit­stellen muss, damit Kinder lernen und ihrer Schulpflicht nachkommen können. Eltern wiederum sind verpflichtet, etwa dafür sorgen, dass ihr Kind zur Schule geht, seine Hausaufgaben macht und Lernma­te­rialien zur Verfügung hat.

Schulpflicht: Wie lange müssen Kinder zur Schule gehen?

Schulrecht ist in Deutschland Ländersache. Deshalb gibt es bundesweit keine einheit­lichen Regeln dafür, wie lange ein Kind eine Schule besuchen muss, wie lange also die Schulpflicht dauert. Im bevölke­rungs­reichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen haben Kinder die Pflicht, zehn Jahre in Vollzeit die Schule besuchen, in Bayern dagegen neun Jahre. 

Stichtag: Wann wird ein Kind eingeschult?

Bereits das Einschu­lungsalter hängt davon ab, in welchem Bundesland ein Kind wohnt. Deshalb findet die Einschulung von Kinder in Deutschland im Alter zwischen fünf und sieben Jahren statt. Für die Einschulung ist ein bestimmter Stichtag wichtig, der früher einheitlich auf den 30. Juni eines Jahres fiel. Wenn ein Kind bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt geworden war, wurde es in diesem Jahr nach den Sommer­ferien eingeschult. Manche Bundes­länder haben den 30. Juni als Stichtag beibehalten, andere setzen ihn später an.

Kann- und Muss-Kinder: Können Eltern ihr Kind früher einschulen oder zurück­stellen lassen?

Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, sind noch nicht schulpflichtig. „Trotzdem können Eltern beantragen, dass ihr Kind eingeschult wird. „Es handelt sich bei ihnen um sogenannte Kann-Kinder“, sagt der Münsteraner Rechts­anwalt Dr. Frank Schulze vom Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Wenn diese Kinder schulfähig sind, können sie die Schule besuchen.“ Die Schulfä­higkeit von Kindern prüfen Amtsärzte in Schulein­gangs­un­ter­su­chungen. Ob ein Kind in die Schule aufgenommen wird, entscheidet zumindest in Nordrhein-Westfalen der Schulleiter.

Demgegenüber ist es für Eltern wesentlich schwerer, ein bereits schulpflichtiges Kind um ein Jahr von der Schulpflicht zurück­zu­stellen, die Einschulung also zu verschieben. Die einzelnen Bundes­länder haben verschiedene Regeln für die Zurück­stel­lungen von Kindern entwickelt.

„In Nordrhein-Westfalen müssen Eltern, die eine Zurück­stellung durchsetzen wollen, belegen, dass ihr Kind gesund­heitlich noch nicht in der Lage ist, dem Unterricht zu folgen“, sagt Rechts­anwalt Dr. Frank Schulze. „Nach dem nordrhein-westfä­lischen Schulgesetz rechtfertigen allein gesund­heitliche Beeinträch­ti­gungen, zum Beispiel die Folgen eines Unfalls, eine Zurück­stellung vom Schulbesuch.“

Eltern müssen ihren Wunsch nach einer Zurück­stellung und späteren Einschulung ihres Kindes nicht nur mit einem medizi­nischen Gutachten belegen. Sie müssen den Antrag auf eine spätere Einschulung ihres Kindes insgesamt sehr gut begründen und sollten sich daher anwaltlich beraten lassen.

Rechts­an­wäl­tinnen oder Rechts­anwälte für  Verwal­tungsrecht informieren über die Rechtslage und helfen bei der Antrags­for­mu­lierung.

Einschulung: Wann muss man sein Kind in einer Grundschule anmelden?

Die Termine für die Anmeldung eines Kindes an der Grundschule variieren je nach Bundesland und sogar je nach Stadt. In der Regel liegen die Anmeldungs­zeiten vor den Sommer­ferien, manchmal aber auch in den Ferien selbst. Die Schulbe­hörden schreiben die Eltern an und nennen die Termine. Fristen für Anträge auf Umschulung eines Kindes liegen später.

Freie Wahl der Grundschule, Schulsprengel oder Einzugs­gebiet: An welcher Grundschule muss man sein Kind anmelden?

Wie viel Mitsprache Eltern bei der Wahl der Grundschule ihres Kindes haben, hängt vom Bundesland und teils auch von der Kommune ab, in dem oder der die Familie wohnt. „Die meisten Bundes­länder haben Schulbezirke. In Nordrhein-Westfalen können die Gemeinden entscheiden, ob sie Kinder nach Schulein­zugs­be­reichen einschulen oder den Eltern die Wahl der Grundschule überlassen“, sagt Dr. Frank Schulze.

Einzugs­grund­schulen sind die Grundschulen, in deren Einzugs­bereich die Familie wohnt. Dies wird auch Schulsprengel-Regelung genannt. Wenn eine Familie sich an diese Regelung halten muss, muss sie ihr Kind in der Einzugs­grund­schule anmelden.

Kinder an anderer Grundschule anmelden: Wie funktioniert eine Umschulung?

Wenn die Eltern eines Kindes dieses an einer anderen als der Einzugs­grund­schule oder an einer Privat­schule anmelden wollen, gilt für sie ein bestimmtes Prozedere. Dieses sieht in den einzelnen Ländern unterschiedlich aus. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel muss man sein Kind zunächst an der Wunsch­grund­schule anmelden. Dann entscheidet die Schule, ob sie das Kind aufnimmt. Demgegenüber melden Berliner Eltern ihr Kind zunächst an der Einzugs­grund­schule an. Über den Antrag entscheidet dann das Bezirksamt mit der Wunsch­schule.

Grundschulen: Muss man eine Umschulung begründen?

„Für Umschu­lungen müssen Eltern ‚wichtige Gründe‘ vorbringen, wie es etwa im nordrhein-westfä­lischen Schulrecht heißt“, sagt Dr. Frank Schulze. Zu diesen „wichtigen Gründen“ kann zählen: eine bestimmte Schule bietet besondere sprach­the­ra­peu­tische Möglich­keiten für ein Kind oder die Klassen an einer Schule sind zu groß und ein Kind daher gesund­heitlich überfordert.

Lange Schulwege zur zugewiesenen Schule sind übrigens nicht unbedingt ein „wichtiger Grund“, aus dem man eine andere als die Einzugs­grund­schule wählen kann. Gerichte haben schon entschieden, dass Schulwege von 20 bis 30 Minuten für ein Kind zumutbar und daher kein Grund sind, einen Platz in der Einzugs­grund­schule abzulehnen. Auch bei einem Antrag auf Umschulung empfiehlt es sich, sich anwaltlich beraten zu lassen und gemeinsam mit dem Rechts­beistand die Begründung des Antrags auf Umschulung zu erarbeiten.

Eltern und Wunsch­schule: Können Eltern ein Verwal­tungs­gericht anrufen?

Wenn die Schulbehörde den Antrag auf Umschulung unberech­tig­terweise ablehnt, bleibt Eltern immer noch, sich an ein Verwal­tungs­gericht zu wenden. Allerdings dauern die Verfahren sehr lange, so dass man immer prüfen sollte, ob man eine vorläufige Regelung über eine einstweilige Anordnung im Eilver­fahren herbei­führen kann. Rechts­an­wäl­tinnen oder Rechts­anwälte für Verwal­tungsrecht informieren über die Rechtslage und helfen bei den Verfahren.

Datum
Aktualisiert am
24.07.2023
Autor
ime
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Themen
Einschulung Eltern Kinder Kinder­garten Schule

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