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Urteil zu Deutschland

Grenzwerte für Schwer­metalle in Spielzeug zu hoch

Spielzeug soll Kindern Spaß machen. Doch Schwer­metalle können das Spielen mit Puppen und Feuerwehrautos trüben. Deshalb gelten für Schadstoffe im Spielzeug Obergrenzen. Diese Werte sind allerdings umstritten. Nun hat das Gericht der Europäischen Union entschieden: Deutschland muss seine Grenzwerte korrigieren.

Deutschland muss seine Grenzwerte für bestimmte Schwer­metalle in Spielzeug den EU-Vorgaben anpassen. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden (Rechtssache T-198/12). Allerdings kann die Bundes­re­gierung noch Rechts­mittel einlegen. Bei Arsen, Quecksilber und Antimon muss sich Deutschland demnach an die im europäischen Recht festge­legten Obergrenzen halten. Bei Blei muss die EU-Kommission neu entscheiden, bei Barium hatte Deutschland keine Bedenken mehr, nachdem die EU neue Grenzwerte festgelegt hatte. Die Stoffe gelten zum Teil als krebser­regend.

Deutschland hatte argumentiert, dass die eigenen Obergrenzen Kindern besseren Schutz böten als die europäischen Vorgaben. Diese Sicht teilen die Richter in Luxemburg nicht: Denn für bestimmte Materialien erlaubt Deutschland sogar höhere Grenzwerte als im EU-Recht vorgesehen.

Wohinter sich die giftigen Stoffe verbergen

Die giftigen Stoffe kommen in vielerlei Form ins Kinder­zimmer. Blei und Quecksilber etwa finden sich in Batterien, Antimon kann in Spielzeug aus Polyester enthalten sein. Vergif­tungen mit Schwer­me­tallen können je nach Stoff zum Beispiel zu Schäden des Nerven­systems führen oder die geistige Entwicklung verzögern.

Hintergrund des Streits sind unterschiedliche Methoden zur Bewertung des Risikos einer Aufnahme der Stoffe in den Körper. Nach deutschem Recht gelten einheitliche Grenzwerte für einen Schadstoff - egal, ob ein Material fest, flüssig oder staubig ist. Das EU-Recht hingegen ist bei staubigen Materialien (zum Beispiel Kreide) oder bei flüssigen Stoffen (etwa Seifen­bla­sen­flüs­sigkeit) strenger als das deutsche Recht.

Eu-Recht nur bei Abscha­bungen von Spielzeug lascher als deutsches Recht

Die EU-Kommission erklärte: Nur für Abscha­bungen von Spielzeug-Materialien (etwa von Holzklötzen, Plastik­puppen oder Metall­schaukeln), seien die Grenzwerte der EU-Richtlinie zur Spielzeug­si­cherheit weniger streng als die deutschen (Grenzwerte). Das Risiko einer Gefährdung sei bei solchen Spielzeugen aber viel geringer. Kinder müssten erst etwas von dem Stoff von den Spielzeugen abkratzen und zu sich nehmen, bevor die Chemikalien freigesetzt werden können.

Auch die Richter meinen, dass das Risiko für die Kinder je nach Material variiert. Deshalb könne Deutschland nicht behaupten, dass die eigenen Grenzwerte Kinder in jedem Fall besser schützten. Die Bundes­re­gierung hatte 2012 gegen die EU-Kommission geklagt, um die nationalen Grenzwerte beibehalten zu können.

Datum
Aktualisiert am
20.12.2016
Autor
dpa
Bewertungen
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Themen
Eltern Kinder

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