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Gleichberechtigung

Gleich­ge­schlechtliche Paare: Urteil stärkt Adopti­onsrecht

Mit dem Urteil wird eine Gesetzeslücke im Adoptionsrecht geschlossen. © Quelle: Kari Layland/gettyimages.de

Das Amtsgericht München hat die Rechte homose­xueller Paaren gestärkt. Die Pflege­mütter eines Jungen forderten das Recht, beide als Vormunde des Kindes anerkannt zu werden. Dies ist gemischten Ehepaaren erlaubt. Das Gericht schließt mit seinem Urteil nach eigenen Angaben eine "Regelungslücke".

Zwei Pflege­mütter dürfen nach Ansicht des Amtsge­richts München die Vormund­schaft für ein Kind gemeinsam übernehmen. Das Gericht schließt damit eine "Regelungslücke", wie es in einer Mitteilung vom Freitag heißt. Die beiden Frauen, die in einer eingetragenen Lebens­ge­mein­schaft zusammenleben, hatten die Vormund­schaft für ihren zehn Jahre alten Pflegesohn, der seit Jahren bei ihnen lebte, gemeinsam beantragt.

Laut Bürger­lichem Gesetzbuch (BGB) ist eigentlich nur ein Vormund für ein Kind vorgesehen, wenn nicht besondere Gründe für mehrere sprechen. Das BGB lässt es jedoch zu, dass bei einem Ehepaar beide Partner zusammen zu Vormündern bestellt werden können.

Das Amtsgericht München entschied nun, dass dies auch für gleich­ge­schlechtliche Partner­schaften gelten müsse - alles andere sei Diskri­mi­nierung. Das Gericht bezog sich dabei auf eine Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richtes aus dem Jahr 2013. Diese erlaubt es einem eingetragenen Lebens­partnern, ein adoptiertes Kind seines Partners ebenfalls zu adoptieren (Sukzes­siv­ad­option).

"Nachdem der Gesetzgeber die Sukzes­siv­ad­option zulässt, ist nicht nachvoll­ziehbar, weshalb dann eingetragene Lebens­partner nicht auch - wie Ehepaare - gemein­schaftlich zu Vormündern bestellt werden können sollten", hieß es in dem Gerichts­be­schluss. Nur eine Pflege­mutter zum Vormund zu machen, widerspreche außerdem dem Kindeswohl, weil sich beide gleich­wertig um den Jungen kümmern (AZ: 551 F 7061/12 RE).

Datum
Aktualisiert am
01.03.2017
Autor
red/dpa
Bewertungen
148
Themen
Adoption Eltern Familie Kinder

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