Trennung und Kinder

Getrennt lebender Elternteil muss Sachen des Kindes herausgeben

Trennungsfamilien: Auch die persönlichen Gegenstände eines Kindes können für Streit sorgen. © Quelle: Telleus/gettyimages.de

Trennen sich Eltern, streiten sie oft über Dinge, die die gemeinsamen Kinder betreffen. Dabei kann es sogar um die persön­lichen Unterlagen des Kindes gehen, den Impfpass oder das Untersu­chungsheft zum Beispiel.

Eine Trennung bringt häufig viel Streit zwischen den ehemaligen Partnern mit sich. Dabei können sich die Ausein­an­der­set­zungen auch um die persön­lichen Gegenstände der gemeinsamen Kinder drehen. Über einen solchen Fall berichtet die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

In dem Fall waren zwischen den getrennt lebenden Eltern zahlreiche, auch sorgerechtliche Streitig­keiten anhängig. Unter anderem stritten sie um die Herausgabe von Impfpass und Untersu­chungsheft ihres gemeinsamen Kindes, das bei der Mutter lebt. Diese hatte vor Gericht vorgetragen, sie benötige den Impfpass und das Untersu­chungsheft. Für das Kind sei die Auffri­schung einer Impfung erforderlich. Zudem lebe das Kind bei ihr.

Der Vater erklärte, der Impfpass und das Untersu­chungsheft des Kindes seien bei ihm. Er sehe jedoch keinen Grund, die Unterlagen heraus­zugeben, da die Mutter die Sachen nicht oder nur für die aus seiner Sicht unrechtmäßig vorgenommene Schulan­meldung benötige.

Trennungs­fa­milien: Kind darf seine persön­lichen Gegenstände beanspruchen – unabhängig von Dringlichkeit

Der Vater muss die Unterlagen herausgeben, entschied das Oberlan­des­gericht Nürnberg am 24. November 2015 (AZ: 11 UF 1140/15). Das Kind habe Anspruch auf Herausgabe seiner zum persön­lichen Gebrauch bestimmten Gegenstände. Wenn der Vater durch seine Weigerung die aus seiner Sicht unrecht­mäßige Einschulung habe abstrafen wollen, so sei dies keine Rechtfer­tigung.

Es spiele auch keine Rolle, ob der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind derzeit befindet, mit diesen Gegenständen sorgsam oder nicht sorgsam umgehe. Ebenso wenig sei entscheidend, ob die persön­lichen Unterlagen derzeit dringend benötigt würden.