Eine Trennung bringt häufig viel Streit zwischen den ehemaligen Partnern mit sich. Dabei können sich die Auseinandersetzungen auch um die persönlichen Gegenstände der gemeinsamen Kinder drehen. Über einen solchen Fall berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
In dem Fall waren zwischen den getrennt lebenden Eltern zahlreiche, auch sorgerechtliche Streitigkeiten anhängig. Unter anderem stritten sie um die Herausgabe von Impfpass und Untersuchungsheft ihres gemeinsamen Kindes, das bei der Mutter lebt. Diese hatte vor Gericht vorgetragen, sie benötige den Impfpass und das Untersuchungsheft. Für das Kind sei die Auffrischung einer Impfung erforderlich. Zudem lebe das Kind bei ihr.
Der Vater erklärte, der Impfpass und das Untersuchungsheft des Kindes seien bei ihm. Er sehe jedoch keinen Grund, die Unterlagen herauszugeben, da die Mutter die Sachen nicht oder nur für die aus seiner Sicht unrechtmäßig vorgenommene Schulanmeldung benötige.
Trennungsfamilien: Kind darf seine persönlichen Gegenstände beanspruchen – unabhängig von Dringlichkeit
Der Vater muss die Unterlagen herausgeben, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg am 24. November 2015 (AZ: 11 UF 1140/15). Das Kind habe Anspruch auf Herausgabe seiner zum persönlichen Gebrauch bestimmten Gegenstände. Wenn der Vater durch seine Weigerung die aus seiner Sicht unrechtmäßige Einschulung habe abstrafen wollen, so sei dies keine Rechtfertigung.
Es spiele auch keine Rolle, ob der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind derzeit befindet, mit diesen Gegenständen sorgsam oder nicht sorgsam umgehe. Ebenso wenig sei entscheidend, ob die persönlichen Unterlagen derzeit dringend benötigt würden.
- Datum
- Aktualisiert am
- 03.03.2016
- Autor
- red/dpa