Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Familie

Gemeinsame Sorge: Wer entscheidet über Beschneidung?

Quelle: Rehana Saeed-Jaan/gettyimages.de
Haben Eltern das gemeinsame Sorgerecht, stellt sich manchmal die Frage: Nach welcher Religion wird das Kind erzogen?
© Quelle: Rehana Saeed-Jaan/gettyimages.de

Die Glaubens­vielfalt in Deutschland führt dazu, dass auch immer häufiger die beiden Elternteile einen unterschied­lichen Glauben haben, sofern sie überhaupt einer Religion angehören. Dies kann mitunter zu Streit­fällen führen. Beispielsweise dann, wenn es um die Beschneidung eines Jungen geht, dessen einer Elternteil muslimisch ist. Ist der andere Elternteil christlich und möchte die Kinder auch christlich erziehen, stellt sie die Frage, wer sich durchsetzt.

Besteht das gemeinsame Sorgerecht und sind sich getrennt lebende Eltern uneins über die Beschneidung der Kinder, kann die Mutter beantragen, dass ihr die Entschei­dungs­be­fugnis in dieser Frage übertragen wird. So hat das Amtsgericht Düsseldorf einer Mutter das alleinige Entschei­dungsrecht über die Frage der Beschneidung der Söhne zugesprochen. Immerhin waren die Eltern ursprünglich davon ausgegangen, dass die Kinder christlich erzogen werden. Es ist aber nicht notwendig, dass sämtliche Entschei­dungen über die Frage der religiösen Erziehung auf die Mutter übertragen werden, erläutert die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Muslimische Beschneidung bei gemeinsamem Sorgerecht?

Die geschiedenen Eltern gehören unterschied­lichen Religionen an. Die Mutter ist Christin, der Vater Moslem. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Die Eltern waren sich ursprünglich einig, dass die Kinder im christ­lichen Glauben erzogen werden. So meldeten sie eines der Kinder in einem katholischen Kinder­garten an. Entgegen der eigent­lichen Verein­barung der Eltern nutzte der Vater nach der Trennung aber die Umgangs­kontakte, um den Kindern den muslimischen Glauben nahezu­bringen. In zwei Telefonaten kündigte er gegenüber der Mutter an, dass er die Kinder nun beschneiden lassen werde. Er begründete das damit, dass er die Kinder vor dem Fegefeuer bewahren wolle und im Übrigen die Mutter die falsche Religion habe.

Eilent­scheidung: Frage der Beschneidung entscheidet die Mutter

In einer Eilent­scheidung übertrug das Gericht die Entschei­dungs­be­fugnis über die  Beschneidung der Kinder auf die Mutter. Nach Ansicht des Gerichts entsprach dies am besten dem Kindeswohl. Da die Mutter bisher die Hauptbe­treu­ungs­person der Kinder war, ging das Gericht davon aus, dass die Mutter besser geeignet sei, diese Entscheidung zu treffen. Die Kinder seien bisher im christ­lichen Glauben erzogen worden, und die Mutter beabsichtige, dies fortzu­setzen. Bislang sei die Mutter allein zuständig dafür gewesen, die religiöse Erziehung in das tägliche Leben der Kinder einzubinden.

Sie wolle die Kinder weiterhin christlich erziehen und lehne die Beschneidung der Kinder ab. „Unter Berück­sich­tigung des Umstandes, dass die Beschneidung eine endgültige Maßnahme darstellt, und der bisherigen Erziehung durch die christliche Mutter, entspricht es dem Wohl der Kinder, wenn die Mutter über die Frage der Beschneidung allein entscheidet“, führte das Gericht aus. Auch liege eine Gefährdung des Wohls der Kinder vor, wenn die noch kleinen Kinder ohne Begleitung der Hauptbe­treu­ungs­person, hier der Mutter, beschnitten würden.

Antrag auf alleiniges Sorgerecht für alle religiösen Fragen abgelehnt

Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Sorgerechts lehnte das Gericht aber den Antrag der Mutter ab, künftig über die religiöse Erziehung der Kinder allein zu entscheiden. Ebenso wurde der Antrag auf alleinige Entschei­dungs­be­fugnis bei der Gesund­heits­fürsorge abgelehnt. Dies sei nicht erforderlich, um dem Kindeswohl zu entsprechen.

Antrag auf gemeinsames Sorgerecht

Die DAV-Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht weist darauf hin, dass nach wie vor das gemeinsame Sorgerecht gemeinsam beantragt werden muss. Unabhängig von dem Vorliegen des gemeinsamen Sorgerechts kann später bei Uneinigkeit über einzelne Fragen mit Hilfe eines Gerichts entschieden werden (AZ: 269 F 58/14).

Datum
Autor
red/dpa
Bewertungen
4717 2
Themen
Beschneidung Ehe Eltern Kinder Religion

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
zur
Startseite