Geld vom Staat

Flexibler, kompli­zierter - Das Eltern­geldPlus kommt

Was ändert sich für Eltern mit Kindern, die ab 1. Juli 2015 auf die Welt kommen? © Quelle: Novak/gettyimages.de

Die Verein­barkeit von Beruf und Familie soll mit dem neuen Eltern­geldPlus verbessert werden. Junge Väter und Mütter können nun doppelt so lang Unterstützung bekommen, wenn ihr Kind ab dem 1. Juli zur Welt kommt. Für Arbeitgeber wird das zu einer Heraus­for­derung.

Bislang erhielt ein Elternteil mindestens zwei bis maximal zwölf Monate lang Elterngeld. Wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate lang für das Kind zu Hause bleibt, kann das Paar insgesamt für 14 Monate Unterstützung beziehen. Dieses Konstrukt bleibt weiter bestehen. Das neue Eltern­geldPlus kann damit kombiniert werden oder ein Ersatz sein.

Was ändert sich durch das Eltern­geldPlus und den Partner­schaftsbonus?

Am 1. Januar trat das Gesetz zum Eltern­geldPlus von Bundes­fa­mi­li­en­mi­nisterin Manuela Schwesig (SPD) in Kraft. Die Leistungen gelten nun für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli geboren werden. Vätern und Müttern wird die Möglichkeit eröffnet, ein Eltern­geldPlus bis zu 28 Monaten zu beziehen, wenn sie einer Teilzeit­be­schäf­tigung nachgehen. Neben ihrem Gehalt erhalten sie weiter Geld vom Staat. Ein Eltern­geldmonat wird somit zu zwei Eltern­geldPlus-Monaten.

Mit dem Partner­schaftsbonus erhalten Väter und Mütter die Möglichkeit, vier weitere Monate Eltern­geldPlus zu beziehen. Voraus­setzung: Mutter und Vater müssen in den vier Monaten gleich­zeitig 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dies soll ein Anreiz dafür schaffen, dass Männer und Frauen die Kinder­er­ziehung ausgewogener gestalten können.

Wie hoch sind die Leistungen beim Eltern­geldPlus?

Beim klassischen Elterngeld gibt es 65 bis 67 Prozent des Nettoein­kommens, mindestens aber 300 und höchstens 1800 Euro im Monat. Die Plus-Variante beträgt maximal die Hälfte des Eltern­geld­be­trages, der Eltern ohne Teilzeit­ein­kommen nach der Geburt zustünde - mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.

Was ist das Ziel des neuen Gesetzes zum Eltern­geldPlus?

Das Gesetz soll diejenigen Eltern unterstützen, die früher in den Beruf zurück­kehren und die Erziehung zwischen beiden Partnern gerechter aufteilen wollen. "Es gibt Familien mehr Spielraum: für Kinder, die beide Elternteile als enge Bezugs­personen erleben. Für Mütter, die ihre gute Ausbildung im Beruf nutzen. Für Väter, die mehr Zeit für ihre Kinder finden", erklärt Schwesig in einer Broschüre.

Was kritisieren Arbeitgeber und Verbände am neuen Elterngeld?

Das Gesetz stößt bei Verbänden und Experten zwar auf breite Zustimmung, einige Kritik­punkte bleiben aber bestehen. Dem Famili­enbund der Katholiken erscheinen die Regelungen „sehr kompliziert“. Für Familien sei es schwierig, die Rechts­folgen der Varianten zu überschauen. Auch auf Verwal­tungsebene könne es häufiger zu Fehlern kommen.

Die Bundes­ver­ei­nigung der Deutschen Arbeit­ge­ber­verbände begrüßt zwar, dass Paaren ermöglicht werde, schneller wieder in Teilzeit zu arbeiten. Proble­matisch sei allerdings, dass Arbeit­nehmer in Zukunft drei statt zwei Erziehungs­pausen einlegen können. "Die neue Elternzeit beeinträchtigt die Planungs­si­cherheit der Unternehmen und wird dazu beitragen, dass Betriebe in stärkerem Maße auf flexible Beschäf­ti­gungs­formen wie Befristung, Minijobs oder Zeitarbeit zurück­greifen müssen", erklärte ein Sprecher.