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Familienrecht

Eltern total zerstritten: Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts

Gemeinsames Sorgerecht macht keinen Sinn, wenn es nur Streit gibt. © Quelle: Pereiras/fotolia.de

Das gemeinsame Sorgerecht kann aufgehoben werden und einem Elternteil zugewiesen werden. Etwa dann, wenn die Eltern zerstritten und nicht in der Lage sind, miteinander zu kommuni­zieren und zu kooperieren.

Zwar gibt es die Pflicht der Eltern, einen Konsens miteinander zu finden. Jedoch dient nicht allein das bloße Bestehen dieser Pflicht dem Kindeswohl, sondern erst deren Erfüllung. Kommt es dazu nicht, kann das elterliche Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen werden. Die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Stuttgart vom 24. August 2016 (AZ: 17 UF 40/16).

Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf nur einen Elternteil möglich

Die Eltern haben vier Kinder und sind geschieden. Alle Kinder – im Alter von neun, 12,19 und 20 Jahren – leben beim Vater. Nach einer Reihe von gericht­lichen Verfahren, insbesondere in Kindschafts­sachen, wurde dem Vater im Jahr 2013 das Aufent­halts­be­stim­mungsrecht für die beiden jüngeren Kinder übertragen.

Das Verhältnis der Eltern ist äußerst angespannt. Sie können weder persönlich miteinander sprechen noch bei Entscheidung bezüglich der Kinder kooperieren. Dieses ist auch nicht mit Hilfe von Dritten möglich.

Wann kann ein Antrag auf das alleinige Sorgerecht erfolgreich sein?

Der Vater hatte mit seinem Antrag, ihm das alleinige Sorgerecht übertragen, Erfolg. Grundsätzlich kann das gemeinsame elterliche Sorgerecht aufgehoben werden, wenn das dem Wohl des Kinds am besten entspricht. Die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt eine tragfähige soziale Beziehung beider Elternteile voraus. Es ist ein Mindestmaß an Überein­stimmung notwendig.

Einen Konsens zwischen Eltern kann man allerdings nicht erzwingen. An dieser Pflicht festzu­halten, entspricht dann nicht dem Kindeswohl. Wenn die Eltern heillos zerstritten sind, ist es oftmals besser, das gemeinsame elterliche Sorgerecht aufzulösen und einem Elternteil zuzuweisen. Auch dabei orientiert sich die Entscheidung am Wohl des Kinds.

Das Sorgerecht wurde hier dem Vater übertragen. Die Kinder leben bei ihm und er ist ihre Hauptbe­zugs­person geworden. Ebenso ist er in den Alltag der Kinder eingebunden und kennt alle Umstände, die für die Entschei­dungen im Hinblick auf die Kinder wichtig sind. Bei Kindschafts­sachen kochen oft die Emotionen hoch. Daher ist es wichtig, dass man auf die Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt setzt, um alle Möglich­keiten sachlich überprüfen zu können. DAV-Famili­en­rechts­anwälte in der Nähe findet man in der Anwaltssuche.

Datum
Aktualisiert am
29.09.2017
Autor
DAV/red
Bewertungen
21308
Themen
Kinder Kindeswohl Scheidung Sorgerecht Trennung

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