Zwar gibt es die Pflicht der Eltern, einen Konsens miteinander zu finden. Jedoch dient nicht allein das bloße Bestehen dieser Pflicht dem Kindeswohl, sondern erst deren Erfüllung. Kommt es dazu nicht, kann das elterliche Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen werden. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 24. August 2016 (AZ: 17 UF 40/16).
Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf nur einen Elternteil möglich
Die Eltern haben vier Kinder und sind geschieden. Alle Kinder – im Alter von neun, 12,19 und 20 Jahren – leben beim Vater. Nach einer Reihe von gerichtlichen Verfahren, insbesondere in Kindschaftssachen, wurde dem Vater im Jahr 2013 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden jüngeren Kinder übertragen.
Das Verhältnis der Eltern ist äußerst angespannt. Sie können weder persönlich miteinander sprechen noch bei Entscheidung bezüglich der Kinder kooperieren. Dieses ist auch nicht mit Hilfe von Dritten möglich.
Wann kann ein Antrag auf das alleinige Sorgerecht erfolgreich sein?
Der Vater hatte mit seinem Antrag, ihm das alleinige Sorgerecht übertragen, Erfolg. Grundsätzlich kann das gemeinsame elterliche Sorgerecht aufgehoben werden, wenn das dem Wohl des Kinds am besten entspricht. Die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt eine tragfähige soziale Beziehung beider Elternteile voraus. Es ist ein Mindestmaß an Übereinstimmung notwendig.
Einen Konsens zwischen Eltern kann man allerdings nicht erzwingen. An dieser Pflicht festzuhalten, entspricht dann nicht dem Kindeswohl. Wenn die Eltern heillos zerstritten sind, ist es oftmals besser, das gemeinsame elterliche Sorgerecht aufzulösen und einem Elternteil zuzuweisen. Auch dabei orientiert sich die Entscheidung am Wohl des Kinds.
Das Sorgerecht wurde hier dem Vater übertragen. Die Kinder leben bei ihm und er ist ihre Hauptbezugsperson geworden. Ebenso ist er in den Alltag der Kinder eingebunden und kennt alle Umstände, die für die Entscheidungen im Hinblick auf die Kinder wichtig sind. Bei Kindschaftssachen kochen oft die Emotionen hoch. Daher ist es wichtig, dass man auf die Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt setzt, um alle Möglichkeiten sachlich überprüfen zu können. DAV-Familienrechtsanwälte in der Nähe findet man in der Anwaltssuche.
- Datum
- Aktualisiert am
- 29.09.2017
- Autor
- DAV/red