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Dürfen Kinder auf dem Flohmarkt verkaufen?

Kaufen und verkaufen - ist das auch kleinen Kindern erlaubt? © Quelle: Barr/corbsimages.com

Wenn Kinder zum Beispiel auf einem Flohmarkt ihre ausran­gierten Spielsachen oder Bücher verkaufen wollen - ist das „einfach so“ möglich? Oder brauchen sie für ihre Verkäufe auf einem Flohmarkt oder dem Gehweg vor ihrem Haus eine offizielle Genehmigung?

2015 ging ein Fall durch die Presse, der hierzulande so manches Kopfschütteln hervorrief: Im US-Bundesstaat Texas hatten einige Polizisten den selbst­ge­bas­telten Verkaufsstand von zwei Mädchen im Alter von sieben und acht Jahren geschlossen und ihnen verboten, Limonade und Popcorn an Passanten zu verkaufen. Denn die Kinder hatten keine Genehmigung zum Verkauf ihrer Waren.

Wie sieht die Rechtslage demgegenüber in Deutschland aus? Dürfen Kinder ihre alten Spielsachen auf dem Flohmarkt, in der elterlichen Garage oder auf dem Gehweg vor ihrem Wohnhaus „einfach so“ verkaufen oder brauchen sie dafür eine offizielle Erlaubnis?

Spielsachen & Co.: Braucht man einen Gewerbe­schein, wenn man Dinge auf dem Flohmarkt verkaufen will?

Hierzulande brauchen Erwachsene und Kinder keinen Gewerbe­schein, wenn sie beispielsweise auf dem Flohmarkt entrümpelte Gegenstände aus ihrem Privat­vermögen verkaufen möchten. Denn private Verkäufe finden normalerweise selten statt und dienen nicht dazu, Profit zu erwirt­schaften. Daher kann man Privat­verkäufe bis zu drei Mal pro Jahr - die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland - tätigen, ohne dass man einen Gewerbe­schein braucht.

Anders sieht es aber aus, wenn man wiederholt verkauft und damit Gewinn erzielen will. In diesem Fall ist man profes­sio­neller Händler und muss einen Gewerbe­schein beantragen.

Gegenstände auf dem Gehweg verkaufen – braucht man eine Erlaubnis dafür?

Wer einen Verkaufsstand im öffent­lichen Raum betreiben will, muss über eine Genehmigung des Ordnungsamtes verfügen. Das gilt auch für Verkäufe auf dem Bürgersteig. „Theoretisch brauchen auch Kinder, die private Sachen auf dem Gehweg vor ihrem Wohnhaus verkaufen, eine Genehmigung des Ordnungsamtes“, sagt der Oldenburger Rechts­anwalt Burkhard Bühre von der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Aber von Kinder wird niemand eine solche Genehmigung verlangen.“ Insofern müssen Kinder hierzulande also nicht befürchten, dass Polizisten ihren Verkaufsstand schließen.

Ab welchem Alter dürfen Kinder Verträge abschließen?

Kinder unter sieben Jahren können keine Verträge abschließen, da sie noch nicht geschäftsfähig sind. Mit zunehmendem Alter ändert sich das aber. Vom siebten bis zum achtzehnten Lebensjahr sind Kinder beschränkt geschäftsfähig, was mit sich bringt, dass sie begrenzt Verträge abschließen und daher auch kaufen und verkaufen dürfen. Das erlaubt ihnen beispielsweise der sogenannte Taschen­geld­pa­ragraph im Bürger­lichen Gesetzbuch (BGB).

Sind Kinder älter als sieben Jahre, müssen Eltern nicht explizit in deren Verkäufe etwa auf dem Flohmarkt einwilligen. „Wenn Eltern ihre Kinder und die Dinge, die sie verkaufen wollen, beispielsweise zum Flohmarkt bringen, gilt das als Genehmigung dafür, dass sie Dinge verkaufen dürfen“, sagt der Oldenburger Rechts­anwalt Burkhard Bühre. „Damit ist die Einwil­ligung der Eltern erteilt.“

Grenzen hat die Geschäfts­fä­higkeit der Kinder nur, wenn sie teure Sachen verkaufen wollen, die sie womöglich ohne zu fragen von zu Hause mitgenommen haben, die Xbox des Vaters etwa. Solche Verträge können Eltern jederzeit lösen und den Verkauf rückgängig machen.

Datum
Aktualisiert am
25.04.2017
Autor
ime
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15201 3
Themen
Eltern Flohmarkt Gewerbe Handel Kinder

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