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- Seite 1 – Hat ein Kind das Recht, gewaltfrei erzogen zu werden?
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Das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung bedeutet nicht, dass Eltern ihr Kind nicht sanktionieren dürfen, wenn es sich in bestimmten Situationen „daneben“ benommen hat. „Mütter oder Väter dürfen in der Erziehung ihres Kindes aber nur pädagogische Maßnahmen anwenden“, sagt der Familienrechtsexperte Bühre.
Dazu kann gehören, dass Eltern ihrem Kind das Taschengeld streichen oder ihm Stubenarrest „aufbrummen“. „Eltern dürfen auch bestimmen, dass das Kind zum Beispiel eine gewisse Zeit nicht fernsehen oder am Computer spielen darf“, sagt Bühre. „Diese Maßnahmen dürfen nur nicht die Grenze zur Entwürdigung überschreiten.“
Verstoßen Eltern gegen das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und den genannten § 1631 im BGB, begehen sie zugleich eine Straftat und machen sich einer Körperverletzung schuldig. Strafrechtlich gelten auch ein Klaps oder eine Ohrfeige als Körperverletzung.
„Daher könnte gegen Eltern, die ihrem Kind regelmäßig einen Klaps geben, ein Strafverfahren eingeleitet werden“, sagt der Familienrechtsexperte Bühre. „Doch das ist oft nur eine theoretische Möglichkeit, denn niemand will Mütter oder Väter ohne weiteres kriminalisieren. In bestimmten Fällen wäre hier aber denkbar, dass das Familiengericht eine Familienhilfe einsetzt.“
Anders sieht die Rechtslage allerdings aus, wenn Eltern ihr Kind körperlich schwer züchtigen und das womöglich dauerhaft. In solchen Fällen ist das Kindeswohl klar gefährdet, den Eltern könnten ein Strafverfahren und eine Verurteilung wegen Körperverletzung drohen. Außerdem könnte ein Familiengericht den Eltern das Sorgerecht entziehen.