Welche Kinder haben Anspruch auf Kindergeld?
Grundsätzlich bekommen alle Kinder von der Geburt an bis zum 18. Geburtstag jeden Monat Kindergeld. Manche Kinder können aber auch über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten. Das Kindergeld muss man vom Kinderzuschlag unterscheiden. Der Kinderzuschlag kann manchmal zusätzlich zum Kindergeld gezahlt werden, wenn Familien nur über ein niedriges Einkommen verfügen. Statt des Kindergeldes können manche Familien auch einen Kinderfreibetrag nutzen.
Der Kinderfreibetrag beträgt ab Januar 2019 für jeden Elternteil auf 2.490 Euro ,gemeinsam 4.980 Euro.
Wo muss man den Antrag auf Kindergeld stellen?
Das Kindergeld zahlt die Familienkasse der Agentur für Arbeit aus. Bei dieser in der Alltagssprache oft Kindergeldkasse genannten Behörde muss man auch das Kindergeld beantragen. Der Antrag muss schriftlich und über einen dafür vorgesehenen Vordruck erfolgen, einreichen muss man ihn eine anspruchsberechtigte Person bei der zuständigen Familienkasse. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, dem zahlt der Dienstherr das Kindergeld aus.
Wer bekommt das Kindergeld ausgezahlt?
Das Kindergeld bekommt der Anspruchsberechtigte, also in der Regel die leiblichen Eltern. Daneben kann die Familienkasse das Kindergeld aber auch an Großeltern, Pflege- oder Stiefeltern oder andere Personen auszahlen.
Kinder können über einen Antrag auf eine sogenannte Abzweigung das Kindergeld direkt ausgezahlt bekommen, was sich zum Beispiel bei Studenten oder Auszubildenden anbietet. Das Kindergeld kann auch an Behörden ausgezahlt werden.
Auch wer im Ausland lebt, kann Kindergeld erhalten - sofern er in Deutschland einkommenssteuerpflichtig ist.
Wieviel Kindergeld bekommt man?
Seit Januar 2018 beträgt das Kindergeld 194 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind, 200 Euro für das dritte und ab dem vierten Kind 225 Euro pro Monat.
Die nächste Erhöhung des Kindergeldes findet am 1. Juli 2019 statt. Ab dann werden für das erste und zweite Kind je 204 Euro pro Monat gezahlt. Für das dritte Kind 210 Euro, ab dem vierten Kind 235 Euro pro Monat.
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Das Kindergeld zahlt die Familienkasse immer im Laufe eines Monats. Wann genau die Kasse das Kindergeld überweist, hängt von der Kindergeldnummer ab. Über diesen Link finden Sie eine Liste mit den Auszahlungsterminen 2017.
Kindergeld, Zählkinder und Patchworkfamilien
Das Kindergeld wird in der Regel den Eltern ausbezahlt. Leben die Eltern getrennt, bekommt derjenige das Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend lebt. Hat der andere Elternteil eine neue Familie gegründet und darin weitere Kinder bekommen, zählt die Familienkasse beim Kindergeld für diese Kinder auch das Kind aus der ersten Beziehung mit. Durch dieses sogenannte Zählkind werden die andern Kinder der Familie zu Kind zwei und drei und erhalten damit mehr Kindergeld.
Ausbildung und Studium: Kindergeld auch über das 18. Lebensjahr hinaus?
Ja. Zwar endet normalerweise der Kindergeldbezug, sobald ein Kind seinen 18. Geburtstag begeht. Doch man kann das Kindergeld bei der Familienkasse auch für die Zeit danach beantragen. Kindergeld bekommt man dann, wenn das Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolviert und man dies belegt. Dann können Kinder sogar bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten. Behinderte Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld beziehen.
Der Anspruch auf Kindergeld entfällt aber, wenn jemand während einer Zweitausbildung mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Das gilt auch, wenn man ein berufsbegleitendes Studium beginnt, das eine abgeschlossene Ausbildung sowie einjährige Berufserfahrung voraussetzt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Nach Auffassung der Richter steht einem kein Kindergeld zu, wenn man nach einer abgeschlossenen Ausbildung ein Studium aufnimmt und weiterhin 30 Stunden pro Woche arbeitet.
Anders sieht die Rechtslage aus, wenn jemand in der Zweitausbildung nicht erwerbstätig ist. Dann berücksichtigt die Familienkasse in der Regel seinen Anspruch auf Kindergeld. Das gilt auch, wenn er während der Zweitausbildung weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet, geringfügig beschäftigt oder als Azubi tätig ist. Das Urteil des Bundesfinanzhofes ist vom 4. Februar 2016 und wurde am 1. Juni 2016 veröffentlicht (AZ: III R 14/15).
Kindergeld für behindertes Kind: Wie lange wird Kindergeld gezahlt?
Grundsätzlich hat ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, Anspruch auf Kindergeld, wenn es wegen einer Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren kann. Das gilt dann, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Wird bei einem Kind erst sehr spät zum Beispiel ein Gendefekt diagnostiziert, also nach dem 25. Lebensjahr, kann auch ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. In einem entsprechenden Fall hat das Finanzgericht Köln den Anspruch einer dreißigjährigen Frau auf Kindergeld bestätigt, wie die Arbeitsgemeinschaft Familiengericht mitteilt (Entscheidung vom 12. Januar 2017; AZ: 6 K 889/15). (Quelle: red/dpa)
Können auch Kinder ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz Kindergeld bekommen?
Will ein Kind eine Berufsausbildung aufnehmen, findet aber keinen Ausbildungsplatz, zahlt die Familienkasse das Kindergeld auch dann. Das setzt aber voraus, dass das Kind sich bemüht, einen Ausbildungsplatz zu finden. Ist ein Kind bei der Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet, zahlt die Familienkasse das Kindergeld auch für einen Volljährigen bis zum 21. Lebensjahr.
Fällt das Kindergeld im Freiwilligendienst oder in Übergangszeiten weg?
Nein. Wer einen berücksichtigungsfähigen Freiwilligendienst, also etwa ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet, der erhält weiterhin Kindergeld. Wer sich in einer Übergangszeit etwa zwischen zwei Ausbildungsschritten befindet, dem zahlt die Familienkasse weiterhin Kindergeld. Diese Zeit darf aber höchstens vier Monate dauern.
Wann kann der Anspruch auf Kindergeld entfallen?
Vor 2012 mussten volljährige Kinder und ihre Eltern das Einkommen des Kindes nachweisen und belegen. Denn für den Kindergeldbezug volljähriger Kinder gab es eine Einkommensgrenze von jährlich 8.004,00 Euro. Lag der Volljährige darüber, entfiel sein Anspruch auf Kindergeld.
Diese Regel hat der Gesetzgeber aber gestrichen, nun kommt es bei der Erstausbildung nicht auf Einkommen und Erwerbstätigkeit des Kindes an.
Das Kindergeld entfällt jedoch, wenn das Kind nach der Erstausbildung oder dem Erststudium eine weitere Ausbildung beginnt und dabei mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.
Seit 2016 Steueridentifikationsnummer notwendig
Eltern, die Kindergeld beziehen, müssen bei der Familienkasse seit 2016 ihre Steueridentifikationsnummer sowie die ihrer Kinder angeben. Die Nummer muss beim Antrag eingefügt oder nachgereicht werden.
- Datum
- Aktualisiert am
- 03.11.2017
- Autor
- ime/red