Ein erhöhter Förderbedarf wegen eines kranken Kinds kann die Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils mindern - auch dann, wenn das Kind älter wird und es Betreuungsmöglichkeiten gibt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. Juni 2016 (AZ: 6 WF 19/16).
Verminderte Erwerbsobliegenheit bei erhöhtem Förderbedarf
Die Mutter betreut den im Jahr 2000 geborenen Sohn bei sich. Das Kind leidet unter Autismus, Neurodermitis und weiteren Erkrankungen. Die Mutter selbst geht 16 Stunden pro Woche arbeiten und erhält vom Vater einen nachehelichen Unterhalt in Höhe von 591 Euro monatlich (Betreuungsunterhalt).
Das Kind geht in die Schule und wird dort an 36 Stunden pro Woche betreut. Das Kind geht allein zur Schule und kann etwa zwei Stunden allein zu Hause sein. Auch spielt der Junge eine Stunde Tennis pro Woche. Darüber hinaus geht das Kind in ein Autismuszentrum zur Therapie.
Deshalb meinte der Vater, keinen Betreuungsunterhalt mehr zahlen zu müssen. Angesichts dieser Fremdbetreuung des Kinds könne die Frau in Vollzeit arbeiten.
Verlängert sich der Betreuungsunterhalt bei einem behinderten Kind?
Das Gericht stellte fest, dass die Mutter weiterhin einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt habe. Trotz der Fremdbetreuungsmöglichkeiten müsse sie nicht in Vollzeit arbeiten.
Zur Begründung führten die Richter einen erhöhten Förderbedarf des Kinds an. Dabei berücksichtigten sie mit 5,5 Wochenstunden die alle zwei Wochen stattfindende Therapie im Autismuszentrum. In diesem Rahmen spielt das Kind wöchentlich eine Stunde Tennis.
Auch müsse die Mutter mehr Zeit mit dem Kind verbringen, da es krankheitsbedingt über keinerlei Sozialkontakte verfüge. Das Gericht hielt einen Mehraufwand von 90 Minuten an einem Werktag für realistisch. Hinzu kämen die Zeiten, die die Mutter für Absprache mit Lehrern in der Schule und Mitarbeitern im Autismuszentrum benötige. Insgesamt kam das Gericht auf eine wöchentliche Belastung von 13,5 Stunden.
Getrennte Familien: Unterhaltszahlungen regelmäßig überprüfen
Dieser Zeitaufwand übersteige bereits ein Drittel einer Vollzeitstelle. Daher sei der Mutter eine über eine Zwei-Drittel-Stelle hinausgehende Erwerbstätigkeit nicht zumutbar. Der Vater musste weiterhin Betreuungsunterhalt zahlen. Auf der Grundlage des möglichen Einkommens der Mutter künftig noch 470 Euro. Es lohnt sich für beide Seiten, den Unterhaltsanspruch regelmäßig überprüfen zu lassen. Familien-Rechtsanwälte in der Nähe finden Sie in in der Anwaltssuche.
- Datum
- Aktualisiert am
- 28.09.2017
- Autor
- DAV/red