Der Tod eines Verwandten bringt nicht nur Trauer mit sich, sondern auch viele formale Dinge, mit denen die Hinterbliebenen sich befassen müssen. In solchen Situationen hilft es, eine Checkliste zur Hand zu haben, um zu wissen, was man nach einem Todesfall wann erledigen muss.
Unmittelbar nach dem Tod eines Verwandten – was muss man tun?
Todesfall: Arzt rufen und Totenschein ausstellen lassen
Wenn das Familienmitglied zu Hause gestorben ist, muss man einen Arzt anrufen, entweder den Hausarzt oder die Nummer 112. Der Arzt stellt dann den Totenschein aus. Stirbt ein Verwandter im Krankenhaus oder im Pflegeheim, wird der Totenschein dort ausgestellt.
Todesfall: Verwandte, Freunde und Arbeitgeber informieren
Unmittelbar nach dem Tod des Angehörigen sollte man die nahen Familienmitglieder anrufen und sie über den Tod informieren, ebenso seine engsten Freunde. Mit den Angehörigen sollte man klären, wer sich um den Nachlass des Verstorbenen kümmert und wie man Aufgaben untereinander aufteilt. Außerdem muss man den Arbeitgeber des Verstorbenen informieren.
Todesfall: Organspende-Ausweis prüfen
Hinterbliebene, die den Nachlass eines Verstorbenen regeln, sollten prüfen, ob dieser zum Beispiel einen Organspende-Ausweis ausgefüllt hatte.
Todesfall: Dokumente zusammenstellen
Hinterbliebene sollten wichtige Unterlagen des Verstorbenen zusammenstellen. Diese sind neben dem Personalausweis und der Geburtsurkunde des Verstorbenen je nach seinem Familienstand Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners, Scheidungsurkunde. Einige dieser Unterlagen braucht man, um den Erbschein beantragen zu können (siehe unten).
Todesfall in der Familie: Sonderurlaub für Hinterbliebene
Hinterbliebene sollten ihren eigenen Arbeitgeber über den Todesfall in ihrer Familie informieren und Sonderurlaub beantragen. In der Regel können Beschäftigte nämlich bei einem Todesfall in der Familie einige Zeit frei nehmen. Wie viel Sonderurlaub sie nehmen können, ist aber von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Hier erfahren Sie mehr über den Sonderurlaub für Hinterbliebene.
Nach Todesfall in der Familie: Bestattungsinstitut kontaktieren
Hinterbliebene sollten prüfen, ob der Verstorbene in einer Bestattungsverfügung niedergeschrieben hatte, wie er bestattet werden will. Möglicherweise hatte der Verstorbene zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut und/oder eine Sterbeversicherung abgeschlossen. In diesem Fall sollte man das Bestattungsinstitut und/oder die Versicherung informieren. Wenn der Verstorbene keinen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hatte, müssen die Hinterbliebenen ein Bestattungsunternehmen suchen.
Je nach Bundesland haben Hinterbliebene bis zu 36 Stunden Zeit, um das Bestattungsinstitut zu informieren oder eines zu beauftragen, um den Verstorbenen in das Institut zu überführen.
Bestattungsinstitute übernehmen übrigens auch viele der formalen Aufgaben, die nach dem Tod eines Menschen anfallen.
Nach einem Todesfall: Lebensversicherung und Sterbeversicherung
Wichtig ist es, Versicherungen über den Todesfall zu informieren. Besonders Lebensversicherer und Unternehmen, bei denen der Verstorbene eine Sterbeversicherung abgeschlossen hatte, muss man rasch über den Todesfall des Versicherungsnehmers informieren. Den Versicherungen sollte man die wichtigsten Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein schicken. Mit der Lebensversicherung und der Sterbeversicherung sollte man die Auszahlung der Versicherungssumme abwickeln.
Was muss man wenige Tage nach dem Todesfall tun?
Todesfall in der Familie: Sterbeurkunde beantragen
Eine Sterbeurkunde beantragen müssen Hinterbliebene spätestens am 3. Werktag nach dem Tod ihres Angehörigen. Den Antrag stellen muss man nicht am Wohnort des Verstorbenen, sondern am Sterbeort. Dazu braucht man den Personalausweis des Verstorbenen, seine Geburtsurkunde und weitere Unterlagen, die von seinem Familienstand abhängen.
Tod eines Angehörigen: Den Tod der Unfallversicherung mitteilen
Wenn der Verstorbene bei einem Unfall gestorben ist, muss man zügig die Unfallversicherung informieren. Dafür hat man 48 Stunden Zeit.
Todesfall: Wohnung des Verstorbenen kündigen
Dem Vermieter sollten die Hinterbliebenen frühzeitig mitteilen, dass der Mieter einer Wohnung gestorben ist. Denn auch beim Tod eines Mieters greift die dreimonatige gesetzliche Kündigungsfrist und damit sind die Angehörigen verpflichtet, für diese Zeit die Miete zu bezahlen. „Wenn der Partner oder Kinder mit in der Wohnung gelebt haben, geht das Mietverhältnis auf sie über“, erklärt der Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Lesen Sie hier, wann Hinterbliebene Mietverträge „erben“ können.
Nach Todesfall: Testament beim Nachlassgericht abgeben
„Für Fragen zum Testament ist das Nachlassgericht des Amtsgerichts am Wohnort des Verstorbenen zuständig“, sagt Rechtsanwalt Dr. Rohlfing. Hinterbliebene sollten das Testament des Verstorbenen dort zügig abgeben. „Notariell beurkundete Testamente sind bereits beim Amtsgericht hinterlegt und beim Testamentsregister registriert. Das Standesamt des Sterbeortes, das die Sterbeurkunde ausstellt, informiert gleichzeitig das Testamentsregister über den Sterbefall“, erläutert Dr. Rohlfing. „Das Testamentsregister unterrichtet daraufhin das Amtsgericht über den Sterbefall und weist auf das dort hinterlegte Testament des Verstorbenen hin.“
Das Amtsgericht ermittelt und informiert dann die gesetzlichen Erben und legt einen Termin für die Testamentseröffnung fest.
Familiärer Todesfall: Erbschein beantragen
Hinterbliebene, die zum Beispiel Zugriff auf die Konten des Verstorbenen brauchen, müssen bei der Bank einen Erbschein vorweisen. Diesen beantragen müssen sie beim zuständigen Amtsgericht. Es kann mehrere Wochen dauern, bis man den Erbschein erhält. Für diesen müssen die Hinterbliebenen teils mit hohen Kosten rechnen.
Wie kann man ein Erbe ausschlagen?
„Bevor man den Erbschein beantragt, sollte man sehr genau prüfen, ob man das Erbe antreten möchte“, rät Rechtsanwalt Dr. Rohlfing. „Um das zu entscheiden, muss man versuchen, herauszufinden, ob ein Erbe überschuldet ist.“ Hat man keine Kenntnis über das Vermögen, muss man eher detektivisch vorgehen und zum Beispiel von Unterlagen in der Wohnung auf das mögliche Erbe schließen. „Wenn man in der Wohnung eines Verstorbenen zum Beispiel zahlreiche ungeöffnete Rechnungen findet, kann man zumindest vermuten, dass der Verstorbene diese nicht bezahlen konnte“, sagt Rechtsanwalt Dr. Rohlfing. Lesen Sie hier mehr zum Thema Erbe ausschlagen.
Was muss man in den nächsten Wochen nach dem Todesfall tun?
Todesfall: Rentenversicherung und Krankenkassen informieren
Die Hinterbliebenen, die den Nachlass des Verstorbenen regeln, sollten die Krankenkasse und die Rentenversicherung über das Ableben informieren. Auch die Kündigung weiterer Versicherungen wie zum Beispiel der Haftpflichtversicherung oder Kfz-Versicherung sollte man nicht vergessen.
Todesfall: Strom, Telefon, Gas - Dienstleistern kündigen
Hinterbliebene sollten nicht vergessen, Dienstleistern für Strom oder anderes zu kündigen. Auch Abonnements, Mitgliedschaften in Vereinen oder in Parteien sollte man rasch kündigen.
Wenn Hinterbliebene zum Beispiel eine Versicherung kündigen wollen, müssen sie nur ein einfaches Schreiben aufsetzen und dabei die Versicherungsnummer wie auch das Sterbedatum des Versicherten nennen. Manchem Kündigungsschreiben sollte man eine Kopie der Sterbeurkunde beifügen.
Nach Todesfall: Digitales Erbe, Renten für Hinterbliebene
In den nächsten Wochen nach dem Todesfall müssen Hinterbliebene gegebenenfalls eine Witwenrente oder eine (Halb-)Waisenrente beantragen. Auch um das digitale Erbe, also Profile auf Facebook oder anderen sozialen Medien, sollten sie sich kümmern.
- Datum
- Aktualisiert am
- 26.08.2016
- Autor
- ime