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Bildung und Kinder

Ausbil­dungs­un­terhalt für Kind neun Jahre nach Schulab­schluss?

Ausbildungsunterhalt für Kinder - welche Regeln gelten? © Quelle: Audras/gettyimages.de

Eltern haben gegenüber ihren Kindern eine Unterhalts­pflicht. Diese umfasst in aller Regel auch die Ausbil­dungszeit des Kindes. Aber: Wie weit geht diese? Sind neun Jahre Abstand zwischen Schulab­schluss und Ausbildung zu lang für den Ausbil­dungs­un­terhalt?

Wie lange nach einem Schulab­schluss darf ein Kind Ausbil­dungs­un­terhalt von seinen Eltern verlangen? Die zeitliche Distanz hängt von den Gründen für diesen Abstand ab, berichtet die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Celle vom 19. November 2015 (AZ: 17 WF 242/15).

Der Fall: Nach dem Hauptschul­ab­schluss unternahm eine junge Frau mehrere Anläufe, um den Realschul­ab­schluss zu machen und eine Ausbildung aufzunehmen. Da sie jedoch in dieser Zeit zweimal Mutter wurde und sich hauptsächlich um die Kinder kümmerte, brach sie diese Anläufe wieder ab.

Im September 2014 begann die Frau dann eine Ausbildung zur Einzel­han­dels­kauffrau. Im ersten Lehrjahr erhielt sie dort eine Ausbil­dungs­ver­gütung von 316 Euro. Zusätzlich zu ihrer Ausbil­dungs­ver­gütung verlangte die Frau von ihrem Vater einen Ausbil­dungs­un­terhalt für die Zeit ab September 2014 von monatlich rund 210 Euro.

Unterhalts­pflicht und Kinder: Regeln für den Ausbil­dungs­un­terhalt

Die Richter sprachen der Frau zunächst eine Verfah­rens­kos­tenhilfe zu. Inhaltlich argumen­tierten sie: Zwar müsse ein unterhalts­be­rech­tigtes Kind nach Ende der Schulaus­bildung die berufliche oder weiter­führende schulische Ausbildung zeitnah beginnen. Ein Anspruch auf Ausbil­dungs­un­terhalt könne aber auch dann bestehen, wenn das Kind seine Erstaus­bildung erst neun Jahre nach Abschluss der Schulaus­bildung aufnehme. Das gelte etwa dann, wenn eine Tochter für jeweils drei Jahre ihre beiden Kinder selbst betreut habe und dann zeitnah keinen Ausbil­dungsplatz habe finden können.

Datum
Aktualisiert am
29.11.2016
Autor
red/dpa
Bewertungen
434
Themen
Ausbildung Eltern Familie Kinder Unterhalt

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