Wie lange nach einem Schulabschluss darf ein Kind Ausbildungsunterhalt von seinen Eltern verlangen? Die zeitliche Distanz hängt von den Gründen für diesen Abstand ab, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 19. November 2015 (AZ: 17 WF 242/15).
Der Fall: Nach dem Hauptschulabschluss unternahm eine junge Frau mehrere Anläufe, um den Realschulabschluss zu machen und eine Ausbildung aufzunehmen. Da sie jedoch in dieser Zeit zweimal Mutter wurde und sich hauptsächlich um die Kinder kümmerte, brach sie diese Anläufe wieder ab.
Im September 2014 begann die Frau dann eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau. Im ersten Lehrjahr erhielt sie dort eine Ausbildungsvergütung von 316 Euro. Zusätzlich zu ihrer Ausbildungsvergütung verlangte die Frau von ihrem Vater einen Ausbildungsunterhalt für die Zeit ab September 2014 von monatlich rund 210 Euro.
Unterhaltspflicht und Kinder: Regeln für den Ausbildungsunterhalt
Die Richter sprachen der Frau zunächst eine Verfahrenskostenhilfe zu. Inhaltlich argumentierten sie: Zwar müsse ein unterhaltsberechtigtes Kind nach Ende der Schulausbildung die berufliche oder weiterführende schulische Ausbildung zeitnah beginnen. Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt könne aber auch dann bestehen, wenn das Kind seine Erstausbildung erst neun Jahre nach Abschluss der Schulausbildung aufnehme. Das gelte etwa dann, wenn eine Tochter für jeweils drei Jahre ihre beiden Kinder selbst betreut habe und dann zeitnah keinen Ausbildungsplatz habe finden können.
- Datum
- Aktualisiert am
- 29.11.2016
- Autor
- red/dpa