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Eltern trennen sich

„Auch Oma und Opa haben ein Recht auf Umgang"

Auch nach der Scheidung der Eltern dürfen Opa und Enkel zusammen im Sandkasten buddeln. © Quelle: doctortee/ panthermedia.net

Papa oder Mama ziehen aus – was wird dann aus den Kindern? Ein Interview mit der Berliner Famili­en­rechts­an­wältin Ingeborg Rakete-Dombek über die Folgen von Trennungen und Scheidungen für Eltern und Kinder, das Sorgerecht und den oft strittigen Umgang.

Anwalt­auskunft: Frau Rakete-Dombek, wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, behalten sie das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Was müssen sie zusammen entscheiden, was nicht?

Rakete-Dombek: Nach einer Ehescheidung müssen Eltern die Entschei­dungen gemeinsam treffen, die für das Kind von wesent­licher Bedeutung sind und die im Leben des Kindes nur schwer rückgängig zu machen sind, zum Beispiel: Einschulung, Schulwechsel, ärztliche Behand­lungen oder ein Ortswechsel. Die Dinge des täglichen Lebens wie Essen, Schlafenszeit oder Fernseh­konsum entscheidet aber immer der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält.

Anwalt­auskunft: Können Sie uns aus Ihrer Erfahrung als Famili­en­rechts­an­wältin die größten Probleme beim Thema Sorgerecht nennen?

Rakete-Dombek: Nach der Trennung müssen sich die Eltern darüber einigen, bei wem die Kinder bleiben sollen. Gleich­zeitig müssen sie vereinbaren, wie der Umgang des anderen, bei dem die Kinder nicht überwiegend sein werden, geregelt wird. Das kann der größte Streitpunkt sein. Im Alltag gibt es oft Probleme, wenn ein Elternteil die Entschei­dungen des anderen nicht akzeptieren will. Dann muss das Famili­en­gericht entscheiden, wem die Befugnis, die streitige Entscheidung zu treffen, übertragen wird.

Anwalt­auskunft: Wie muss man sich ein solches Verfahren vorstellen?

Rakete-Dombek: Das Famili­en­gericht entscheidet auf Antrag eines Elternteils. In dem Verfahren werden die Eltern und die Kinder angehört, oft erhalten die Kinder einen sogenannten Verfah­rens­beistand, einen Anwalt des Kindes. Das Jugendamt wird im Verfahren beteiligt. Häufig muss auch ein Gutachten eingeholt werden, das ermitteln soll, bei wem die Kinder besser aufgehoben sind oder welcher Umgang zu dem anderen Elternteil oder zu Dritten seinem Wohl dient.

Anwalt­auskunft: Das Sorgerecht unterscheidet sich vom Umgangsrecht - wie kann es aussehen?

Rakete-Dombek: Das Umgangsrecht muss nach der Trennung der Eltern manchmal geregelt werden. Es gibt zahllose Modelle, die von den jeweiligen Gegeben­heiten abhängen, zum Beispiel: Leben Eltern und Kinder in der gleichen Stadt, oder einer im Ausland? Wie sind die beruflichen Belastungen der Eltern oder das Alter des Kindes? Vorrangig sind die Eltern aufgerufen, sich darüber zu einigen. Nur wenn sie keine Einigung finden, entscheidet das Famili­en­gericht und regelt den Umgang.

Anwalt­auskunft: Haben außer den Eltern auch andere Umgangs­rechte mit dem Kind?

Rakete-Dombek: Ja, Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn er dem Wohl des Kindes dient. Auch enge Bezugs­personen des Kindes haben ein solches Recht, wenn sie für das Kind tatsächliche Verant­wortung tragen oder getragen haben. Neuerdings hat auch der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn er dem Kindeswohl dient, obwohl ein anderer Mann der rechtliche Vater ist.

Sie haben Fragen zu den Themen Trennung, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht? Hier finden Sie Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte, die Sie beraten.

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Datum
Aktualisiert am
07.01.2015
Autor
red
Bewertungen
3418
Themen
Ehe Kinder­be­treuung Scheidung Trennung

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