Seit August 2013 haben alle Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Wie lange ein Kind dort betreut werden kann, hat das Verwaltungsgericht in Stuttgart Ende Oktober 2013 entschieden: Eltern haben kein Anrecht auf täglich acht Stunden Betreuung ihres Kindes. Vier Stunden pro Tag seien ausreichend, meinten die Richter (AZ: 7 K 2688/13).
Wie die Familienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen, hatte in dem verhandelten Fall ein Elternpaar geklagt. Es hatte einen Antrag auf frühkindliche Förderung ihrer zweijährigen Tochter in einer Tageseinrichtung oder einer Kindertagespflege gestellt. Dort sollte ihr Kind acht Stunden täglich betreut werden. Diesen Antrag aber hatte die Stadt abgelehnt. Dagegen legten die Eltern Widerspruch ein und beantragten den Erlass einer einstweiligen Anordnung. So wollten sie die Stadt zwingen, ihrer Tochter den gewünschten Kita-Platz zu geben.
Nur Grundanspruch möglich
Die Richter lehnten den Erlass ab, denn sie sahen keine Dringlichkeit. Die Tochter gehe bereits in eine private Kindertagesstätte. Damit dürfte ihr notwendiger Betreuungsbedarf vorläufig gedeckt sein. Die Eltern hätten nicht begründet, warum ein Wechsel nötig sei.
Außerdem bezweifelten die Richter, ob die Tochter überhaupt Anspruch auf eine frühkindliche Förderung im Umfang von acht Stunden täglich habe. Nach einem Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht hätten Kinder nur einen Anspruch auf eine Förderung von vier Stunden pro Tag.
Wenn Eltern meinten, ihr Kind habe Anspruch auf mehr Betreuung, müssten sie hierfür einen individuellen Bedarf geltend machen. Etwa, weil die Eltern in Ausbildung seien oder arbeiteten. Rein persönliche Interessen der Erziehungsberechtigten reichten dagegen nicht aus. Im vorliegenden Fall hätten die Eltern keine solchen Gründe vorgebracht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- red