Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet über folgenden Fall: Eine katholische Grundschule hatte bereits einen Anmeldeüberhang. Sie lehnte die Aufnahme eines katholischen Schulanfängers ab, nachdem sie bereits knapp 30 nicht-katholische Schulanfänger akzeptiert hatte. Das wollten die Eltern nicht akzeptieren und wandten sich an das Gericht.
Im Rahmen eines Eilverfahrens entschied das Verwaltungsgericht Aachen, dass die Schule den Jungen aufnehmen müsse.
Kein Platz in einer Bekenntnisschule wenn eine Gemeinschaftsgrundschule in der Nähe ist
Eine katholische Schule sei eine so genannte Bekenntnisschule. Hier würden Kinder der jeweiligen Religionsgemeinschaften nach den Grundsätzen der verschiedenen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen. Die Schulen seien also für Kinder des jeweiligen Glaubens eingerichtet worden. So genannte bekenntnisfremde Schüler stehe der Weg in eine katholische Bekenntnisschule nicht grundsätzlich offen, wenn sie eine Gemeinschaftsgrundschule in zumutbarer Entfernung besuchen könnten.
Grundschule: Anspruch auf Aufnahme von Erstklässlern hängt von vorhandenen Kapazitäten ab
Ob bekenntnisfremde Kinder auch aufgenommen würden, hinge von der vorhandenen Kapazität der Schule ab. Außerdem müssten die Eltern die Grundsätze der fremden Religion voll und ganz akzeptieren. In diesem Fall haben Eltern die Ablehnung der Schule nicht auf sich beruhen lassen. Mit der Unterstützung eines Anwalts haben sie die Aufnahme ihres Kindes an ihrer Wunschschule erreicht (Urteil vom 11. August 2015, AZ: 9 L 661/15).
- Datum
- Aktualisiert am
- 16.02.2016
- Autor
- dpa/red