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Schule

Abi-Scherze: Was ist erlaubt?

„Abi-Scherze sind gelebte Tradition. Schüler dürfen sich dabei ruhig mal anders benehmen.“ © Quelle: Johannes Krieg/Wikipedia.org, CC-BY-SA-2.5

Endlich, die Schüler haben die Prüfungen geschafft und hinter sich gebracht, das Abitur rückt in greifbare Nähe. Nach der letzten Prüfung fällt die Anspannung ab, Zeit zum Feiern. Dazu gehören traditionell auch Abi-Scherze. Allerdings überschreiten diese manchmal die rechtlich zulässigen Grenzen.

Gern feiern Abiturienten nach ihren letzten Prüfungen, gehen in die Klassen der anderen, werfen Bonbons auf ihre Mitschüler und tun alles, um diese am Lernen zu hindern. Dazu versperren sie manchmal auch die Eingänge der Schule mit Ballons, Luftschlangen, Absperr­bändern oder räumen gleich die Tische und Stühle aus den Klassen­räumen. An anderen Schulen gibt nach dem letzten Prüfungstag der Abiturienten ein Programm mit Spielen und Party.

Allerdings sind nicht alle Abi-Scherze harmlos. Weil einige Schulleiter schlechte Erfahrungen mit den Gags ihrer Abiturienten gemacht haben, sind sie mancherorts inzwischen dazu überge­gangen, solche Streiche in den Schulge­bäuden zu verbieten. „Abi-Scherze sind zwar geduldet, aber sie können in der Schule durchaus verboten werden“, erklärt der Kölner Rechts­anwalt Dr. Christian Schmitz vom Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Schüler haben keinen Rechts­an­spruch darauf, in der Schule einen Abi-Streich zu machen.“

Manche deutsche Region ist gefürchtet, weil die Abi-Scherze dort regelmäßig eskalieren, die Polizei anrücken muss und Schüler festnimmt. In Köln etwa bewarfen sich vergangenes Jahr Abiturienten mit Bengalos und randalierten. In anderen Fällen fingierten Schüler als Abi-Scherze gedachte Banküberfälle. Kein Zweifel, von bloßen Streichen kann manchmal keine Rede mehr sein. Vielleicht zeigt sich hier im Vergleich zu früher ein kultureller Wandel, der in manchen Fällen rechtliche Konsequenzen haben kann.

Grenzen zum Strafrecht überschritten?

„Abi-Scherze sind gelebte Tradition. Schüler dürfen sich dabei ruhig mal anders benehmen“, erklärt Rechts­anwalt Schmitz. „Dennoch gibt es dafür Grenzen - Abi-Scherze sind kein rechts­freier Raum.“ Die juristischen Grenzen liegen etwa dort, wo bei einem Abi-Scherz fremdes Eigentum beschädigt wird. Ein Beispiel dafür ist der Fall einer Studentin aus Neuss, die das Auto ihrer Deutsch-Lehrerin mit Speiseöl übergossen hatte. Das örtliche Amtsgericht verurteilte die junge Frau deshalb wegen Sachbe­schä­digung zu einer Geldstrafe von 400 Euro und brummte ihr außerdem 20 Sozial­stunden auf, weil sie die Tat zu Beginn des Prozesses bestritten hatte.

Was ist Hausfrie­densbruch?

Vorsicht geboten ist etwa auch bei witzig gemeinten nächtlichen Einbrüchen etwa in der Schule oder dem Bemalen der Wände dort. „Das gilt als Hausfrie­densbuch und Sachbe­schä­digung“, sagt Rechts­anwalt Schmitz. „Haften müssen dafür die Schüler.“ Der Kölner Anwalt Schmitz warnt auch vor anderen Delikten, die im Zusammenhang mit Abi-Scherzen passieren könnten, zum Beispiel wenn sich eine große Gruppe von Schülern auf dem Weg irgendwohin macht und dabei trinkt, randaliert oder Dinge kaputt macht. Das könnte unser Landfrie­densbruch fallen.

Wann greift das Jugend­strafrecht?

Bei grenzüber­schrei­tenden Abi-Scherzen mit juristischen Folgen würden Richter in den meisten Fällen das Jugend­strafrecht anwenden. Dieses gilt für Jugendliche bis 18 Jahre und manchmal auch bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahre. „Anders als beim Erwachsenen-Strafrecht geht es beim Jugend­strafrecht nicht um Sanktionen, sondern um den Erziehungs­ge­danken“, so Schmitz. „Die Frage ist dabei immer: Wie wirkt sich die Sanktion auf die weitere Entwicklung des jungen Menschen aus?“

Da der Erziehungs­gedanke im Jugend­strafrecht im Vordergrund steht, sieht es viele Vorstufen zu einer Haftstrafe für junge Erwachsene vor. Dazu gehören etwa Auflagen, Sozial­stunden oder Arreste. Geldstrafen werden ebenfalls später und seltener verhängt als bei Erwachsenen. Allerdings gibt es hier Ausnahmen. Ein Beispiel dafür ist der Fall zweier Schüler, die 2011 mehrere 1.000 Euro für einen Polizei-Einsatz zahlen mussten. Sie hatten den Einsatz der Beamten ausgelöst, weil sie sich maskiert und bewaffnet auf den Weg in ihre Schule in Lohbrügge bei Hamburg gemacht hatte. Diese als Abi-Scherz gemeinte  Aktion löste Amokalarm aus.

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Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
ime
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4229
Themen
Abschluss­prüfung Familie Jugendliche Jugend­strafe Schule

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