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Ehen

Keine Scheidung wenn Abschiebung kranker Frau droht

Es gibt Gründe, die Scheidungen verhindern können. © Quelle: Peopleimages.com/gettyimages.de

Wenn ein Ehepartner die Scheidung will, ist dies in der Regel auch möglich. Doch sieht das Bürgerliche Gesetzbuch auch Ausnahmen vor: So kann das Gericht eine Scheidung etwa ablehnen, wenn sie „auf Grund außerge­wöhn­licher Umstände eine so schwere Härte“ für den ablehnenden Ehepartner darstellen würde, dass ihre „Aufrecht­erhaltung ausnahmsweise geboten erscheint“.

Ein solcher Ausnah­mefall ist etwa dann gegeben, wenn ein schwer­kranker Ehepartner im Scheidungsfall von der Ausweisung aus Deutschland bedroht ist. Das berichtet die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Kein Aufent­haltsrecht in Deutschland bei Scheidung

Die syrische Ehefrau eines Deutschen erkrankte an Alzheimer und lebt nun in einem Pflegeheim. Ihr Ehemann besuchte sie beinahe täglich. Laut Pflege­personal verhielt er sich als Ehemann der Frau und betonte, dass er für seine Ehefrau verant­wortlich sei. Mit Nachdruck stellte er beim Pflege­personal eine angemessene Versorgung seiner Frau sicher. Nach drei Jahren beantragte der Mann jedoch die Scheidung mit der Begründung, dass er keine „eheliche Bindung“ mehr fühle und „die Ehe für gescheitert“ halte.

Das Gericht lehnte den Antrag auf Scheidung ab. Es verwies auf die besondere Härte der Umstände und die Scheidungs­folgen für die Frau. Der Aufenthalt der Syrerin in Deutschland und damit auch ihre aktuelle Pflege sei nur durch die Ehe mit ihrem deutschen Mann gesichert.

„Existen­zielle Gründe“ der Frau für Aufrecht­erhaltung der Ehe

Die Scheidung würde die Ausweisung der syrischen Ehefrau aus Deutschland bedeuten, so die Richter. Das Interesse der Ehefrau an der Aufrecht­erhaltung der Ehe sei existenziell, da dadurch ihr Aufenthalt in Deutschland und in dem Pflegeheim gesichert sei. Der Mann habe lediglich das „Gefühl“, keine ehelichen Bedingungen mehr zu haben. Im Gegensatz zu den schwer­wie­genden Gründen seiner erkrankten Frau habe er also keine besonderen Gründe für die Scheidung. Darüber hinaus habe er sich bei seinen regelmäßigen Besuchen in der Pflege­ein­richtung wie ein Ehemann verhalten (AZ: 177 F 10637/13).

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red/dpa
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Themen
Abschiebung Ehe Familie Migration Scheidung

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