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Schule und Familie

Fehlender Schulbesuch gefährdet das Wohl von Kindern

Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder zur Schule zu schicken. © Quelle: Hutchinson/gettyimages.com

Eltern müssen dafür sorgen, dass ihr Kind regelmäßig die Schule besucht. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sie zumindest teilweise das Sorgerecht verlieren. Das gilt auch, wenn ein Kind hochbegabt ist, sich auffällig verhält und „unbeschulbar" ist. Verhindert die Mutter etwa, dass das Kind begutachtet wird, droht ihr ein teilweiser Entzug des Sorgerechts.

Sind Hochbe­ga­bungen für Kinder und ihre Familien ein Fluch oder ein Segen? Diese Frage stellt sich besonders eindrücklich bei in Fall, mit dem sich das Oberlan­des­gericht Hamm befasst hat: Gutachter hatten einem Jungen eine Hochbe­gabung im Bereich "Funktionen abstra­hieren" attestiert. Deshalb besuchte er eine andere Grundschule als eigentlich vorgesehen. In dieser Schule betreute eine Integra­ti­onskraft das Kind und förderte es sonder­päd­agogisch besonders in seiner emotionalen und sozialen Entwicklung. Allerdings endete diese Hilfe im zweiten Schuljahr, weil es zum Streit zwischen der Mutter und dem „Institut zur Fo(e)rderung besonderer Begabungen“ kam. Das Institut stellte den Integra­ti­ons­helfer.

Nachdem diese Hilfe endete, gingen die massiven Probleme des Jungen in der Schule weiter: Er gefährdete sich und andere, war unkonzen­triert, unruhig und vergesslich. Rund 30 Gespräche führte die Schulleitung mit der Mutter, doch diese blieben erfolglos. Die Mutter, die das alleinige Sorgerecht hatte, lehnte es ab, ihren Sohn stationär einweisen zu lassen. Ein Umzug an einen anderen Ort und damit ein Wechsel der Schule änderten nichts an den Problemen des Jungen, der nicht mehr regelmäßig zur Schule ging.

Die Mutter lehnte es ab, das Kind in eine Tagesklinik aufnehmen zu lassen, auch eine sozial­päd­ago­gische Famili­enhilfe ließ sie nicht zu. Schließlich ging der Junge gar nicht mehr zur Schule, die Mutter reichte jede Woche ärztliche Atteste ein.

Zunehmende Gefahr für das Wohl des Kindes

Die Richter des Oberlan­des­ge­richtes Hamm stellten in diesem Fall fest: Das Wohl des Kindes sei gefährdet. Dies verstärke sich täglich durch den fehlenden Schulbesuch. Mit einer einstweiligen Verfügung entzogen die Richter der Mutter das Sorgerecht für die Bereiche Schulan­ge­le­gen­heiten und Gesund­heits­fürsorge. Und sie entzogen ihr das Recht, zu bestimmen, wo sich der Junge aufhalten soll. Damit wollten die Richter sicher­stellen, dass das Kind stationär in einer Klinik unterkommen könnte, um es dort eventuell begutachten zu lassen. Die Richter meinten, ein Gutachten könne eventuell für das Hauptsa­che­ver­fahren nötig werden. In diesem Verfahren würde es um die Frage gehen, ob der Kindes­mutter das Sorgerecht in diesen Bereichen dauerhaft, aber vielleicht auch für andere Bereiche zu entziehen sei.

Mutter kooperierte nicht

Bedingung dafür, der Mutter das Sorgerecht zu entziehen, sei eine Gefährdung des Kindeswohls, erläuterten die Richter. Es müsse eine derartige Gefahr vorliegen, dass sich – sollte die bisherige Entwicklung des Jungen so weitergehen - eine erhebliche Schädigung seines geistigen, seelischen oder körper­lichen Wohls mit großer Sicherheit voraussehen lasse.

Im vorlie­genden Fall resultiere die Gefährdung des Kindes­wohles daraus, dass der Junge die Schule nicht besuche und die Mutter den Schulbesuch nicht gewähr­leiste. Sie mache es sich zu einfach, wenn sie die Schwie­rig­keiten ihres Sohnes auf Schulprobleme reduziere und als Grund hierfür seine Hochbe­gabung anführe. Diese Gabe erkläre zum Beispiel nicht, warum der Junge kaum belastbar und bereits nach rund zwei Stunden erschöpft sei. Alle Fachleute hätten empfohlen, diese Auffäl­ligkeit diagnostisch abklären zu lassen. Das habe die Mutter verhindert und etwa abgelehnt, den Jungen stationär in eine Klinik aufnehmen zu lassen. Sie habe in der Folgezeit bis auf Lippen­be­kenntnisse nichts für eine diagnos­tische Abklärung getan und sich auch weiteren Hilfen verweigert (AZ: II-4 UFH 1/14, 4 UFH 1/14).

Sie haben Fragen zum Thema Schule? Hier finden Sie Anwältinnen und Anwälte für Famili­enrecht, die Ihnen helfen.

Datum
Aktualisiert am
15.10.2014
Autor
red/dpa
Bewertungen
1870
Themen
Kinder Schule Sorgerecht

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