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Scheidung

Kindeswohl durch Befragung des Kindes feststellbar

Es braucht kein Gutachten, um das Kindeswohl festzugestellen. © Quelle: Tetra Images/gettyimages.de

Immer wieder müssen Gerichte über die Übertragung des Sorgerechts entscheiden. Alleiniges Kriterium dabei ist das Kindeswohl. Dieses eindeutig festzu­stellen, ist nicht immer einfach: Die Kinder sind sehr jung, die Eltern zerstritten und andere Quellen nicht verfügbar. Häufig wird dann ein Gutachten eingeholt.

Ein Sachver­stän­di­gen­gut­achten ist aber dann nicht notwendig, wenn das Gericht das Kindeswohl auch durch Befragung des Verfah­rens­bei­standes und des Kindes feststellen kann. So hat das Oberlan­des­gericht Saarbrücken einem Vater nach Anhörung des Kindes das alleinige Sorgerecht übertragen (AZ: 6 UF 48/13).

Vater wollte alleiniges Sorgerecht

Die Eltern hatten das gemeinsame Sorgerecht für den 2003 geborenen Sohn. Zum Zeitpunkt des Verfahrens war er neun Jahre alt und lebte im wöchent­lichen Wechsel bei Mutter und Vater. Der Vater wollte, dass sein Kind auf Dauer bei ihm lebt und die Mutter besucht. Er kümmerte sich auch intensiv um die schulische Ausbildung. Daher beantragte er das alleinige Sorgerecht. In der ersten Instanz erhielt er im Dezember 2012 Recht. Dagegen wehrte sich die Mutter.

Kindeswohl auch ohne Sachver­ständigen feststellbar

Ohne Erfolg. Das Gericht hielt es für besser für das Kindeswohl, wenn der Sohn beim Vater lebt und er das alleinige Sorgerecht hat. Das Kindeswohl könne auch ohne ein Sachver­stän­di­gen­gut­achten festge­stellt werden. Voraus­setzung sei, dass das Gericht das Kindeswohl durch Befragung des Verfah­rens­bei­standes und des Kindes selbst feststellen könne. Das sei hier geschehen, was auch dem zunehmenden Alter des Sohnes Rechnung trage. Er habe mehrfach gesagt, dass es beim Vater leben wolle und die Mutter besuchen möchte. Es gebe keine Anhalts­punkte dafür, dass der Vater ihn maßgeblich beeinflusst habe. Dies sowie das persönliche Bemühen des Vaters um die schulische Ausbildung sah das Gericht als ausreichend an, um ihm das alleinige Sorgerecht zu geben. Es müsse auch berück­sichtigt werden, dass die Mutter das Kind hinsichtlich ihres Umgangs enttäuscht habe. Auch habe sie nicht geschildert, wie sie selbst zur schulischen Förderung beitragen wolle.

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red/dpa
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Themen
Ehe Eltern Familie Kinder Scheidung

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