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Nach Trennung

Ex-Partner darf nur die Hälfte vom Konto abheben

Auch nach einer Trennung gilt halbe-halbe beim gemeinsamen Konto. © Quelle: Image Source/corbisimages.com

Gibt es keine andere Verein­barung, sind Ehepartner an einem gemeinsamen Konto je zur Hälfte beteiligt. Nach einer Trennung darf daher ein Ehepartner auch nur maximal die Hälfte des Kontogut­habens abheben.

Weil sie Möbel und Elektro­geräte brauchte, um ihre Wohnung nach der Trennung von ihrem Mann einzurichten, hob eine Frau zwei Tage nach der Trennung rund 3.800 Euro vom gemeinsamen Konto in Polen ab - das gesamte Guthaben. Der Ehemann forderte daraufhin die Hälfte der Summe zurück.

Halbe-halbe beim Gemein­schaftskonto

Mit Recht, so das Hansea­tische Oberlan­des­gericht Bremen. Ehepartner seien an dem jeweiligen Kontostand eines Gemein­schafts­kontos und insbesondere am Kontostand zum Zeitpunkt der Trennung zu gleichen Teilen beteiligt. Sei nichts anderes vereinbart worden, sei dieses Guthaben beim Scheitern der Ehe grundsätzlich zur Hälfte zu teilen.

Hebe ein Ehepartner nach der endgültigen Trennung mehr als die Hälfte vom gemeinsamen Konto ab, habe der andere einen Anspruch auf einen Ausgleich. Ein solcher Anspruch bestehe nur dann nicht, wenn die Abhebung Zwecken diene, mit dem der andere Partner mutmaßlich einver­standen wäre, zum Beispiel für den Unterhalt der Restfamilie. Wer das Geld abgehoben habe, müsse dies aber nachweisen.

Die trennungs­be­dingten Anschaf­fungen dienten allerdings nicht solchen Zwecken, entschieden die Richter. Demzufolge müsse die Frau die Hälfte des abgehobenen Kontogut­habens zurück­zahlen (AZ: 4 UF 181/13).

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Autor
red/dpa
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Themen
Ehe Familie Geld Scheidung Trennung

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