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Haustiere

Tiere bestatten: Was muss man beachten?

Haustier begraben – was ist erlaubt?
© Quelle: channelle goodbody/panthermedia.net

Hund, Katze, Maus - ein Haustier ist des Menschen bester Freund. Stirbt der tierische Begleiter, bringt das für den Besitzer oft große Trauer mit sich, aber auch ganz praktische Probleme. Es stellt sich die Frage: Wie bestattet man ein totes Tier?

Die Deutschen mögen Haustiere. Zumindest leben in ihren Wohnungen und Gärten so viele Tiere wie in kaum einem anderen Land der Welt. Allein zwölf Millionen Katzen und 7,4 Millionen Hunde leisten den Bundes­bürgern Gesell­schaft. Doch die traute Verbindung währt nicht ewig, Hunde und Katzen etwa werden selten älter als sechzehn Jahre.

Tierbe­stattung: Darf man ein Tier über den Hausmüll entsorgen?

Stirbt ein Haustier, muss der Besitzer entscheiden, was mit der Leiche seines Lieblings geschehen soll. Manche Menschen zögern nicht lange und werfen die Leiche des Tieres in die Mülltonne. Bei kleinen Tieren ist das legal. „Größere Tiere darf man aber auf keinen Fall über den Hausmüll oder die Biotonne entsorgen“, sagt der auf Tierrecht spezia­li­sierte Rechts­anwalt Andreas Ackenheil vom Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Das ist nach dem Tierkör­per­be­sei­ti­gungs­gesetz verboten.“

Verboten ist es auch, die Leiche eines Tieres im Wald zu vergraben. Nach dem Tierkör­per­be­sei­ti­gungs­gesetz ist eine solche Bestattung eine Ordnungs­wid­rigkeit, für die Bußgelder von bis zu 15.000 Euro drohen.

Tierbe­stattung: Ist es erlaubt, das Tier im Garten zu begraben?

Alternativ zum heimlichen Vergraben im Wald bietet es sich an, den Tierkörper im eigenen Garten oder auf dem eigenen Grundstück zu beerdigen. Eine solche Bestattung ist legal.

Eine Bestattung im Garten oder auf dem Grundstück muss man sich, wenn es sich um ein kleines Tier handelt, nicht genehmigen lassen. Bei einem größeren Tier braucht man eine Erlaubnis des zuständigen Veteri­näramtes. Das Amt erlaubt in der Regel Hausbe­stat­tungen sofern das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben ist.

„Wer sein Tier auf eigenem Grund und Boden bestatten will, muss sich an einige Regeln halten“, erklärt der Tierrechts­experte Andreas Ackenheil. „Das Grab darf sich zum Beispiel nicht auf einem Grundstück befinden, das zu einem Wasser- oder Naturschutz­gebiet gehört. Denn die Leichengifte könnten Gewässer oder Böden verschmutzen.“ Eine weitere gesetzliche Vorgabe sei, dass die letzte Ruhestätte des Tieres ein bis zwei Meter von öffent­lichen Wegen entfernt sein müsse.

Darüber hinaus muss man die Leiche des Tieres mindestens einen halben Meter tief eingraben und mit viel Erde bedecken. Liegt nämlich nicht genügend Erde auf der Leiche, besteht die Gefahr, dass andere Tiere sie entdecken und ihn ausgraben.

Man muss auch darauf achten, dass man die Leiche des Tieres vor der Bestattung in Material wickelt, das leicht verrottet. Dafür eignen sich Wolldecken, Zeitungen oder Handtücher.

Tierfriedhof: Wie laufen Tierbe­stat­tungen ab?

Wenn man keinen Garten besitzt, kann man den Tierkörper zu einer kommunalen Tierkör­per­be­sei­ti­gungs­anlage bringen oder ihn abholen lassen. Die Kosten dafür liegen bei rund 20 Euro.

In eine Tierkör­per­be­sei­ti­gungs­anlage lässt auch ein Tierarzt die Tiere bringen, die er eingeschläfert hat und deren Besitzer sie nicht mit nach Hause nehmen wollen.

Allerdings: Viele Menschen wollen die Leiche ihres Tieres nicht in eine Tierkör­per­be­sei­ti­gungs­anlage bringen oder bringen lassen, sondern ihrem Liebling ein würdiges Begräbnis auf einem Tierfriedhof bereiten. Bundesweit gibt es immer mehr Tierfriedhöfe: Waren es Ende der 90er Jahre 32, sind es mittlerweile 120.

Diejenigen, die ihr Haustier auf einem Tierfriedhof begraben lassen wollen, können sich entscheiden, ob sie die Leiche des Tieres einzeln oder gemeinsam mit anderen Tierkörpern in einem Sammelgrab begraben lassen wollen. Tierbe­stat­tungen auf Tierfriedhöfen kosten zwischen 100 und 300 Euro, dazu kommen Kosten für die Grabmiete.

Tierbe­stattung: Regeln bei Krematorium und Einäscherung

Finanziell günstiger als ein Grab auf einem Tierfriedhof ist eine Einäscherung der Leiche des Tieres in einem Krematorium. Bei Einäsche­rungen werden manchmal mehrere Tierkörper auf einmal verbrannt, Einzel­ver­bren­nungen sind aber auch möglich.

Was man nach der Einäscherung mit der Asche des Tieres macht, bleibt einem selbst überlassen. Gesetzliche Vorschriften gibt es dafür nicht. Man kann die Urne mit der Asche des Tieres also begraben lassen, man kann sie mit nach Hause nehmen, man kann die Asche aber auch verstreuen. Dies darf man auch über der See und dem Meer tun.

Darf man ein Haustier ausstopfen lassen?

Abgesehen von diesen Möglich­keiten, kann man sein Tier auch ausstopfen lassen. Früher stopften Präparatoren meist gejagte Tiere aus, heutzutage wenden sie ihr Können wegen der steigenden Nachfrage immer häufiger auch bei Haustieren an. Die Kosten für das Ausstopfen eines Haustieres sind allerdings hoch.

Tierbe­stattung: Die wichtigsten Informa­tionen im Überblick

Kleine Haustiere darf man über den Hausmüll entsorgen, bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen ist das nicht erlaubt. Diese darf man auch nicht in der Biomülltonne entsorgen.

Das Tierkör­per­be­sei­ti­gungs­gesetz verbietet es, Tierkörper im Wald zu vergraben.

Im Garten oder auf seinem Grundstück darf man kleinere und größere Haustiere begraben. Erlaubt ist das nur dann nicht, wenn das Grundstück in einem Wasser- oder Naturschutz­gebiet liegt.

Wer sein Haustier auf eigenem Grund und Boden bestattet, muss darauf achten, dass das Grab ein bis zwei Meter von öffent­lichen Gehwegen entfernt ist. Den Kadaver muss man in Material einwickeln, das leicht verrottet, und ihn tief ein graben.

Tierleichen kann man zu Tierkör­per­be­sei­ti­gungs­anlagen bringen. Auch ist eine Bestattung auf einem Tierfriedhof möglich. Hier kann man ein Einzel- oder ein Sammelgrab wählen.

Das tote Haustier kann man einäschern lassen. Wo die Urne mit der Asche ihre letzte Ruhestätte findet, entscheidet der Besitzer. Gesetzliche Vorgaben gibt es nicht.

Datum
Aktualisiert am
14.05.2018
Autor
ime
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Themen
Tiere Tod

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