Die Deutschen mögen Haustiere. Zumindest leben in ihren Wohnungen und Gärten so viele Tiere wie in kaum einem anderen Land der Welt. Allein zwölf Millionen Katzen und 7,4 Millionen Hunde leisten den Bundesbürgern Gesellschaft. Doch die traute Verbindung währt nicht ewig, Hunde und Katzen etwa werden selten älter als sechzehn Jahre.
Tierbestattung: Darf man ein Tier über den Hausmüll entsorgen?
Stirbt ein Haustier, muss der Besitzer entscheiden, was mit der Leiche seines Lieblings geschehen soll. Manche Menschen zögern nicht lange und werfen die Leiche des Tieres in die Mülltonne. Bei kleinen Tieren ist das legal. „Größere Tiere darf man aber auf keinen Fall über den Hausmüll oder die Biotonne entsorgen“, sagt der auf Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Ackenheil vom Deutschen Anwaltverein (DAV). „Das ist nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz verboten.“
Verboten ist es auch, die Leiche eines Tieres im Wald zu vergraben. Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz ist eine solche Bestattung eine Ordnungswidrigkeit, für die Bußgelder von bis zu 15.000 Euro drohen.
Tierbestattung: Ist es erlaubt, das Tier im Garten zu begraben?
Alternativ zum heimlichen Vergraben im Wald bietet es sich an, den Tierkörper im eigenen Garten oder auf dem eigenen Grundstück zu beerdigen. Eine solche Bestattung ist legal.
Eine Bestattung im Garten oder auf dem Grundstück muss man sich, wenn es sich um ein kleines Tier handelt, nicht genehmigen lassen. Bei einem größeren Tier braucht man eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes. Das Amt erlaubt in der Regel Hausbestattungen sofern das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben ist.
„Wer sein Tier auf eigenem Grund und Boden bestatten will, muss sich an einige Regeln halten“, erklärt der Tierrechtsexperte Andreas Ackenheil. „Das Grab darf sich zum Beispiel nicht auf einem Grundstück befinden, das zu einem Wasser- oder Naturschutzgebiet gehört. Denn die Leichengifte könnten Gewässer oder Böden verschmutzen.“ Eine weitere gesetzliche Vorgabe sei, dass die letzte Ruhestätte des Tieres ein bis zwei Meter von öffentlichen Wegen entfernt sein müsse.
Darüber hinaus muss man die Leiche des Tieres mindestens einen halben Meter tief eingraben und mit viel Erde bedecken. Liegt nämlich nicht genügend Erde auf der Leiche, besteht die Gefahr, dass andere Tiere sie entdecken und ihn ausgraben.
Man muss auch darauf achten, dass man die Leiche des Tieres vor der Bestattung in Material wickelt, das leicht verrottet. Dafür eignen sich Wolldecken, Zeitungen oder Handtücher.
Tierfriedhof: Wie laufen Tierbestattungen ab?
Wenn man keinen Garten besitzt, kann man den Tierkörper zu einer kommunalen Tierkörperbeseitigungsanlage bringen oder ihn abholen lassen. Die Kosten dafür liegen bei rund 20 Euro.
In eine Tierkörperbeseitigungsanlage lässt auch ein Tierarzt die Tiere bringen, die er eingeschläfert hat und deren Besitzer sie nicht mit nach Hause nehmen wollen.
Allerdings: Viele Menschen wollen die Leiche ihres Tieres nicht in eine Tierkörperbeseitigungsanlage bringen oder bringen lassen, sondern ihrem Liebling ein würdiges Begräbnis auf einem Tierfriedhof bereiten. Bundesweit gibt es immer mehr Tierfriedhöfe: Waren es Ende der 90er Jahre 32, sind es mittlerweile 120.
Diejenigen, die ihr Haustier auf einem Tierfriedhof begraben lassen wollen, können sich entscheiden, ob sie die Leiche des Tieres einzeln oder gemeinsam mit anderen Tierkörpern in einem Sammelgrab begraben lassen wollen. Tierbestattungen auf Tierfriedhöfen kosten zwischen 100 und 300 Euro, dazu kommen Kosten für die Grabmiete.
Tierbestattung: Regeln bei Krematorium und Einäscherung
Finanziell günstiger als ein Grab auf einem Tierfriedhof ist eine Einäscherung der Leiche des Tieres in einem Krematorium. Bei Einäscherungen werden manchmal mehrere Tierkörper auf einmal verbrannt, Einzelverbrennungen sind aber auch möglich.
Was man nach der Einäscherung mit der Asche des Tieres macht, bleibt einem selbst überlassen. Gesetzliche Vorschriften gibt es dafür nicht. Man kann die Urne mit der Asche des Tieres also begraben lassen, man kann sie mit nach Hause nehmen, man kann die Asche aber auch verstreuen. Dies darf man auch über der See und dem Meer tun.
Darf man ein Haustier ausstopfen lassen?
Abgesehen von diesen Möglichkeiten, kann man sein Tier auch ausstopfen lassen. Früher stopften Präparatoren meist gejagte Tiere aus, heutzutage wenden sie ihr Können wegen der steigenden Nachfrage immer häufiger auch bei Haustieren an. Die Kosten für das Ausstopfen eines Haustieres sind allerdings hoch.
Tierbestattung: Die wichtigsten Informationen im Überblick
Kleine Haustiere darf man über den Hausmüll entsorgen, bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen ist das nicht erlaubt. Diese darf man auch nicht in der Biomülltonne entsorgen.
Das Tierkörperbeseitigungsgesetz verbietet es, Tierkörper im Wald zu vergraben.
Im Garten oder auf seinem Grundstück darf man kleinere und größere Haustiere begraben. Erlaubt ist das nur dann nicht, wenn das Grundstück in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegt.
Wer sein Haustier auf eigenem Grund und Boden bestattet, muss darauf achten, dass das Grab ein bis zwei Meter von öffentlichen Gehwegen entfernt ist. Den Kadaver muss man in Material einwickeln, das leicht verrottet, und ihn tief ein graben.
Tierleichen kann man zu Tierkörperbeseitigungsanlagen bringen. Auch ist eine Bestattung auf einem Tierfriedhof möglich. Hier kann man ein Einzel- oder ein Sammelgrab wählen.
Das tote Haustier kann man einäschern lassen. Wo die Urne mit der Asche ihre letzte Ruhestätte findet, entscheidet der Besitzer. Gesetzliche Vorgaben gibt es nicht.