Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Famili­enrecht

Streit um Nachname des Kinds: Weiterhin Doppelname bei Trennung?

Eine Namensänderung für das Kind ist nicht so leicht durchzusetzen. © Quelle: Solstock/gettyimages.de

Kaum eine Trennung von Eltern geht ohne Konflikte ab, die die Kinder direkt berühren. Das kann so weit gehen, dass auch um Namen gestritten wird. Kann ein Elternteil verlangen, dass das Kind nur noch seinen Famili­ennamen trägt statt eines Doppel­nach­namens?

Nur wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt, berichtet die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Koblenz vom 18. Juli 2017 (AZ: 1 K 759/16.KO).

Doppel­nachname: Namens­än­derung nach Trennung der Eltern?

Das Kind trug einen Doppel­nachnamen mit den Namen beider Eltern. Die Eltern hatten sich einige Monate nach der Geburt des Kindes getrennt. Rund acht Jahre später beantragte die Mutter die Namens­än­derung für ihre Tochter. Diese sollte nur noch den Nachnamen ihrer Mutter und älteren Geschwister tragen. Die Mutter begründete das damit, dass die Tochter Hänseleien ausgesetzt sei und sich auch im Famili­en­verband ausgeschlossen fühle, da sie einen anderen Namen trage.

Die Klage des Vaters gegen die Änderung des Nachnamens war erfolgreich. Nur der wiederholte Wunsch des Kinds – auch wenn er gegenwärtig stabil und ernsthaft sei – stelle keinen wichtigen Grund für eine Namens­än­derung dar. Wenn das Mädchen älter werde und sich aus dem Famili­en­verband löse, werde sich voraus­sichtlich auch seine Sicht auf die Dinge verändern. Sie werde ihren Nachnamen aller Wahrschein­lichkeit nach nicht mehr nur den Eltern zuordnen, sondern als Teil der eigenen Persön­lichkeit und Identität wahrnehmen.

Änderung des Doppel­namens nach Trennung nur bei wichtigem Grund

Die Beibehaltung des Namens­bandes zwischen Vater und Tochter sei der Persön­lich­keits­ent­wicklung und späteren Selbst­findung des Kinds förder­licher als dessen Durchtrennung. Der Doppelname liege deshalb im wohlver­standenen Interesse des Mädchens.

Massive Nachteile konnten die Richter nicht erkennen. Entgegen dem, was die Mutter angab, sei das Mädchen keinen ernsthaften Hänseleien ausgesetzt und sei auch im Famili­en­verband nicht isoliert: „Auch innerhalb der Familie spricht man sich im Alltag nicht mit dem Famili­ennamen an“, betonte das Gericht. Hinzu komme, dass in dem Famili­ennamen der Tochter als verbin­dendes Element auch der Nachname ihrer Mutter und ihrer Geschwister enthalten sei.

Die fachlichen Stellung­nahmen berichteten nicht von Spannungen innerhalb des Famili­en­verbands, sondern im Gegenteil von einem guten und engen Verhältnis. Anzeichen für eine Ausgrenzung innerhalb des Famili­en­ver­bandes seien nicht erkennbar.

Datum
Aktualisiert am
29.09.2017
Autor
DAV/red
Bewertungen
1111
Themen
Eltern Familie Kinder Scheidung Trennung

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Wirtschaft
Paket nicht angekommen: Wer haftet für meine Bestellung?
Leben
Unterschrift: Diese Regeln gelten
Beruf
Das Recht von Arbeitnehmern an Feiertagen
Beruf
Elternzeit: Was Sie jetzt wissen müssen
Geld
Rentenbescheid und Rentenauskunft: Was tun bei Fehlern?
zur
Startseite