Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Steuern auf Geschenke

Zahlt leiblicher Vater höhere Schenkungs­steuer als rechtlicher Vater?

Geldgeschenk für ein Kind: Fällt die Schenkungssteuer für den biologischen Vater höher aus als für den rechtlichen Vater? © Quelle: KurKestutis

Macht ein Vater seinem Kind ein größeres Geschenk, so muss er unter Umständen Schenkungs­steuer zahlen. Gibt es einen leiblichen und einen rechtlichen Vater, stellt sich die Frage, ob für beide eine Schenkungs­steuer in gleicher Höhe gilt und beide nach derselben Steuer­klasse zur Kasse gebeten werden.

Muss ein leiblicher Vater bei Geldge­schenken an sein Kind eine höhere Schenkungs­steuer zahlen als der rechtliche Vater? In folgendem Fall ging es um diese Frage: Die junge Frau war 1987 in der Ehe ihrer Mutter und ihres rechtlichen Vaters geboren worden. Ihr biologischer Vater – der spätere Kläger – schenkte ihr 2016 einen größeren Geldbetrag.

Das Finanzamt berechnete die Schenkungs­steuer nach der Steuer­klasse III, nicht nach der deutlich günstigeren Steuer­klasse I mit dem persön­lichen Freibetrag von 400.000 Euro. Die Höhe der Schenkungs­steuer und der Freibetrag könnten nicht angewandt werden, da der Mann der leibliche Vater sei, es jedoch einen anderen rechtlichen Vater gebe. Da diese andere rechtliche Vaterschaft bestehe, könne zivilrechtlich die Vaterschaft des biologischen Vaters nicht anerkannt werden.

Schenkungs­steuer: Gleich­be­handlung von rechtlichem und biologischem Vater

Vor Gericht bekam der Mann jedoch Recht (Entscheidung des Finanz­ge­richts Hessen vom 15. Dezember 2016, AZ: 1 K 1507/16). Das Geschenk des biologischen Vaters sei ein Geschenk an sein Kind im Sinne des Erbschafts­steu­er­ge­setzes. Die einschränkende rechtliche Auslegung des Begriffs ‚Kind’, die das Finanzamt angenommen hatte (§ 1592 BGB), sei weder vom Sinn und Zweck noch vom Wortlaut her zwingend. Sie berück­sichtige auch nicht die aktuelle famili­en­rechtliche Entwicklung.

Die Richter wiesen außerdem darauf hin, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters 2013 diesen als eine Variante der Vaterschaft anerkannt habe. Ihm als biologischem Vater seien damit eigene Rechte zugesprochen worden.

Datum
Autor
DAV
Bewertungen
263
Themen
Geld Geschenk Kinder Schenkung Vaterschaft

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite