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Vorsorge für Kinder

Sorgerecht: Tod der Eltern – wie kann man sein Kind absichern?

Wenn Eltern sterben - was passiert mit ihrem Kind? Eine Sorgerechtsverfügung kann sich lohnen. © Quelle: Marina/fotolia.com

Was passiert mit einem Kind, wenn seine Eltern schwer erkranken und sterben? Wer bekommt das Sorgerecht für das Kind, wer verwaltet die Finanzen, das Vermögen und Erbe des Kindes? Diese und ähnliche Frage stellen sich viele Eltern, gerade wenn sie allein­er­ziehend sind. Eltern sollten für ihr Kind und den Ernstfall vorsorgen.

Die meisten Eltern treibt die Sorge um die Zukunft ihres Kindes um. Dabei fragen Mütter und Väter sich auch, was mit ihrem Kind oder ihren Kindern passiert, wenn sie selbst etwa durch eine Krankheit oder bei einem Unfall sterben. Ein schlimmer Gedanke, der für viele Familien und Kinder aber real ist: In Deutschland leben rund 800.000 Kinder, die Halbwaisen oder Vollwaisen sind, die also einen oder beide Elternteile verloren haben.

Ein solcher Verlust bringt für die Kinder Trauer mit sich – und eine rechtlich teils unklare Lage. Denn nach dem Tod von Mutter, Vater oder beiden Eltern­teilen kann fraglich sein, wer die Vormund­schaft und das Sorgerecht für das Kind übernimmt. Oft müssen das Jugendamt oder ein Gericht diese Frage klären.

Tod eines Elternteils und gemeinsames Sorgerecht: Erhält der andere Elternteil die Vormund­schaft und das Sorgerecht?

Wenn die Eltern das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam ausgeübt haben, ist dessen rechtliche Lage nach dem Tod eines der Elternteile am klarsten. „In solchen Fällen bleibt das Sorgerecht für das Kind bei dem anderen Elternteil“, sagt der Oldenburger Rechts­anwalt Burkhard Bühre von der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Diese Regel gilt unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet, geschieden oder ein Paar waren, das in „wilder“ Ehe zusammenlebte. Wesentlich ist, dass die beiden Eltern des Kindes sorgebe­rechtigt waren und das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt haben.

Wenn der verstorbene Elternteil sich allein um das Kind gekümmert hat und das alleinige Sorgerecht innehatte, überträgt das Famili­en­gericht nach dessen Ableben dem anderen Elternteil das Sorgerecht. Zuvor prüft es jedoch, ob diese Entscheidung im Sinne des Kindes wäre.

Sorgerecht bei Todesfall beider Eltern: Bekommen Verwandte automatisch das Sorgerecht?

Viel unklarer kann die Situation sein, wenn beide Elternteile sterben. Denn dann ist erst einmal offen, wer das Sorgerecht für das Kind bekommt. Das Sorgerecht geht nicht einfach auf Verwandte wie Großeltern, Onkel oder Tanten über. „Das Sorgerecht bekommt auch nicht ‚automatisch‘ der Lebens­ge­fährte oder Stiefvater, wenn das Kind mit diesem in einer Patchwork-Familie gelebt hat“, sagt Bühre.

Tod der Mutter: Kinder zu Vater oder Großeltern?

Großeltern können einen Antrag stellen, dass die Enkel bei ihnen leben, wenn deren Mutter stirbt. Das Recht des anderen leiblichen Elternteils geht aber in der Regel vor. Ein Antrag der Großeltern ist nur unter bestimmten engen Voraus­set­zungen erfolgreich. Nach einem Urteil des Amtsge­richts Dortmund müssen die Kinder über einen längeren Zeitraum bei ihren Großeltern gelebt haben. Gemeinsame Urlaube, Kurzurlaube am Wochenende oder einige Tage Aufenthalt reichen jedoch nicht aus. Ebenso nicht der Aufenthalt von einem Monat während des Kranken­haus­auf­ent­haltes vor dem Tod der Mutter. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsge­richts Dortmund vom 5. Oktober 2016 (AZ: 113 F 4850/16). Die Arbeit­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) berichtet über das Urteil (Quelle: red/dpa)

Todesfall beider Eltern: Sorgerecht für Paten?

Auch die Taufpaten eines Kindes bekommen nicht automatisch das Sorgerecht für das Kind. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung haben Taufpaten heutzutage nur noch eine kirchliche Funktion, keine rechtliche. Während Paten sich früher im Todesfall der Eltern tatsächlich um ihr Patenkind kümmerten, ist das nicht mehr üblich oder selbst­ver­ständlich.

Jugendamt und Famili­en­gericht: Bestimmen sie nach dem Tod der Eltern einen Vormund für das Kind?

Wenn also beide Elternteile sterben, kann es passieren, dass das Jugendamt oder das Famili­en­gericht einen Vormund für das verwaiste Kind bestimmen muss.

Vormund­schaft für Kind nach dem Tod der Eltern: Was ist eine Sorgerechts­ver­fügung?

Wenn Eltern ihrem Kind solche, oft langwierigen Verfahren ersparen oder diese verkürzen wollen, sollten sie zu ihren Lebzeiten eine Sorgerechts­ver­fügung verfassen.

Sorgerechts­ver­fü­gungen sind besondere Formen von Testamenten, in ihnen legen Eltern fest, wer die Vormund­schaft für ihr Kind in ihrem Todesfall übernehmen soll.

„In einer Sorgerechts­ver­fügung kann man einen Vormund und einen Ersatz-Vormund für das Kind aus der Familie oder dem Freundeskreis nennen“, sagt Rechts­anwalt Burkhard Bühre. Denkbar ist auch, einen Vormund zu benennen, der die Personensorge übernimmt und eine Person, die sich um die Vermögenssorge kümmert (siehe weiter unten).

Aber: Bevor man einer oder zwei Personen die Vormund­schaft in der Sorgerechts­er­klärung anträgt, sollte man mit diesen Personen sprechen und deren Zustimmung einholen. Denn die Vormund­schaft für ein Kind zu übernehmen, ist eine der wohl verant­wor­tungs­vollsten Aufgaben für Erwachsene überhaupt.

Sorgerechts­ver­fügung nach Todesfall der Eltern: Wer kann Vormund für ein Kind werden?

Eltern sollten sich gut überlegen, welchen Personen sie die Vormund­schaft für ihr Kind übertragen möchte: Die Personen müssen in jedem Fall für diese Aufgabe geeignet sein. Auch müssen sie volljährig, aber nicht zu alt sein, damit sie die Vormund­schaft für das Kind längere Zeit ausüben können, mindestens bis zur Volljäh­rigkeit des Kindes.

Wenn ein Elternteil stirbt oder beide Eltern sterben: Wie setzt man eine Sorgerechts­ver­fügung auf?

Im Internet finden sich zahlreiche Muster und Formulare für Sorgerechts­ver­fü­gungen. Aber in der Regel reicht es aus, seine Wünsche schriftlich nieder­zulegen und das Dokument zu unterschreiben. Wichtig ist, dabei bestimmte formale Vorgaben einzuhalten. Diese sind mit denen identisch, die man beim Aufsetzen eines Testaments beachten muss.

Außerdem sollte man das Dokument so aufbewahren, dass es im Ernstfall schnell gefunden werden kann. Es bietet sich daher an, die Sorgerechts­ver­fügung entweder dem Vormund zu geben, einem Notar oder sie beim Nachlass­gericht zu hinterlegen.

Ein Kind absichern: Kann man in einer Sorgerechts­ver­fügung Personen ausschließen?

Man kann in einer Sorgerechts­ver­fügung bestimmte Personen ausschließen und widersprechen, dass diese das Sorgerecht erhalten. Das könnten etwa  Allein­er­ziehende tun, die dem leiblichen Elternteil des Kindes, also der Mutter oder dem Vater, kein Sorgerecht einräumen wollen, weil dieses sich beispielsweise jahrelang nicht um das Kind gekümmert hat.

Kind für Todesfall der Eltern absichern: Prüft das Famili­en­gericht die Sorgerechts­ver­fügung und ob sie Kindeswohl entspricht?

Ob Gerichte solchen Vorgaben immer nachkommen, ist aber nicht garantiert. „Das Famili­en­gericht prüft jede Sorgerechts­ver­fügung genau und wägt ab, ob sie dem Kindeswohl entspricht“, sagt Burkhard Bühre. Bei berech­tigten Zweifeln am Inhalt der Sorgerechts­ver­fügung, daran, ob sie dem Kindeswohl entspricht oder am festge­legten Vormund (siehe oben), wird das Gericht den Bestim­mungen nicht nachkommen. Deshalb ist es besonders wichtig, Sorgerechts­ver­fü­gungen gut zu begründen, damit das Gericht die Entscheidung nachvoll­ziehen kann. Dabei kann ein Rechts­anwalt für Famili­enrecht helfen.

Für Eltern lohnt es sich in jedem Fall, eine Sorgerechts­ver­fügung zu verfassen und die Chance zu ergreifen, ihre Wünsche zu äußern und gerichtliche Entschei­dungen zu beeinflussen. In jedem Fall vereinfacht eine solche Sorgerechts­ver­fügung, das Sorgerecht  für sein Kind zu klären und eine Entscheidung zum Wohl des Kindes zu treffen.

Tod der Eltern: Wie kann man seine Kinder finanziell absichern?

Wenn ein oder beide Elternteile sterben, erhalten die Kinder eine Halbwaisen- oder eine Vollwai­senrente. Auch Kindergeld steht ihnen mindestens bis zu ihrem 18. Geburtstag weiter zu. Zusätzlich kann man seine Kinder auch etwa über eine Lebens­ver­si­cherung finanziell absichern. Ob etwa eine Risiko­le­bens­ver­si­cherung, eine Kapital­le­bens­ver­si­cherung oder andere Versiche­rungen in Frage kommen und wie hoch die Versiche­rungssumme sein sollte, hängt vom Alter der Kinder ab, aber natürlich auch von den eigenen finanziellen Möglich­keiten. Über die Höhe der Versiche­rungssumme sollte man sich Gedanken machen, man sollte sich aber zuvor gut über Versiche­rungs­produkte informieren und beraten lassen.

Tod der Eltern: Müssen Großeltern Unterhalt für die Enkel zahlen?

„Viele Großeltern wissen nicht, dass sie im Falle des Falles Unterhalt für ihre Enkel zahlen müssen“, erklärt Rechts­anwalt Bühre. Diese Unterhalts­pflicht haben aber nur die Oma und der Opa, für andere Verwandte gilt diese nicht. Die Höhe des Unterhalts hängt vom  Einkommen der Großeltern, also ihrer finanziellen Leistungs­fä­higkeit, ab. Großeltern steht außerdem ein Selbst­behalt in einer gewissen Höhe zu.

Tod der Eltern: Wer verwaltet das Vermögen und Erbe der Kinder?

Um das Vermögen zu sichern und den Kindern später eine gute Ausbildung zu sichern, sollte man in der Sorgerechts­ver­fügung eine Person benennen, die die Vermögenssorge für das Kind ausübt, bis dieses mindestens volljährig ist. Die Person, die man für diese Aufgabe  bestimmt, übernimmt also die Funktion eines Testaments­voll­streckers und kümmert sich um das Erbe der Kinder, also das Geld, die Immobilien oder was sonst an Vermögen und Eigentum vorhanden ist.

Datum
Aktualisiert am
19.05.2017
Autor
ime
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Themen
Eltern Kinder Sorgerecht Tod Vorsorge

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