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Partner­schaften

Einkom­mens­steuer: Splittingtarif für auch unverhei­ratete Paare?

Immer mehr Menschen verkaufen Selbstgebasteltes über Online-Plattformen. Dabei ist jedoch Vorsicht gefragt. © Quelle: Halfdarf/gettyimages.de

Eine nichteheliche Lebens­ge­mein­schaft ist rechtlich nicht dasselbe wie eine eingetragene Lebens­part­ner­schaft. Das hat auch Auswir­kungen bei der Einkom­mens­steuer, wie jetzt ein Paar erfahren musste, dass unverheiratet zusammen lebt.

Die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) berichtet über einen Fall, bei dem ein Paar unverheiratet in „wilder Ehe“ mit seinen drei Kindern in einem Haushalt zusammenlebte. Das Paar beantragte bei dem zuständigen Finanzamt die Zusammen­ver­an­lagung zur Einkom­men­steuer unter Anwendung des Splitting­tarifs und verwies dabei auf das Gesetz: Die steuer­lichen Vorschriften für Ehepaare würden ebenso für „Lebens­part­ner­schaften“ gelten. Darunter seien auch nichteheliche Lebens­part­ner­schaften zu verstehen.

Unverhei­ratetes Paar: Bei der Steuer mit Lebens­part­ner­schaft und Ehe gleich­ge­stellt?

Nein, sagten die Richter am Finanz­gericht Münster (Entscheidung vom 15. Juli 2016; AZ: 10 K 2790/14 E), das ist nicht dasselbe. Unter Lebens­part­ner­schaften verstehe man ausschließlich gleich­ge­schlechtliche eingetragene Lebens­part­ner­schaften. Sie verwiesen auf eine Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts. Die Karlsruher Richter hätten entschieden, dass Ehen und eingetragene Lebens­part­ner­schaften auch bei der Einkom­mens­steuer gleich behandelt werden müssten. Andernfalls würden letztere diskri­miniert. Ehe und eingetragene Lebens­part­ner­schaft seien beide eine rechtlich institu­tio­na­li­sierte Form einer Partner­schaft, für deren Zusammenleben rechtliche Bindungen gelten würden. Im Ergebnis hieß das für das unverhei­ratete Paar, dass sie in der Steuer­erklärung den steuer­lichen Splittingtarif nicht nutzen können.

Datum
Aktualisiert am
05.09.2016
Autor
red/dpa
Bewertungen
1575
Themen
Ehe Eheähnliche Gemein­schaft Lebens­part­ner­schaft Steuer­erklärung Steuern

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