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Checkliste

Bestattung, Nachlass, Wohnung: Was ist nach einem Todesfall zu tun?

Nach einem Todesfall in der Familie: Statt um den Verwandten trauern zu können, müssen Hinterbliebene viele Formalitäten erledigen. © Quelle: mdennah/fotolia.com

Nach dem Tod eines Famili­en­mit­glieds haben Hinter­bliebene kaum Zeit, um zu trauern. Statt sich mit dem Verlust ihres Verwandten zu beschäftigen, müssen sie sich häufig um Formalitäten kümmern und vieles organi­sieren. Wir zeigen, was Hinter­bliebene nach einem Todesfall in der Familie erledigen müssen.

Der Tod eines Verwandten bringt nicht nur Trauer mit sich, sondern auch viele formale Dinge, mit denen die Hinter­bliebenen sich befassen müssen. In solchen Situationen hilft es, eine Checkliste zur Hand zu haben, um zu wissen, was man nach einem Todesfall wann erledigen muss.

Unmittelbar nach dem Tod eines Verwandten – was muss man tun?

Todesfall: Arzt rufen und Totenschein ausstellen lassen

Wenn das Famili­en­mitglied zu Hause gestorben ist, muss man einen Arzt anrufen, entweder den Hausarzt oder die Nummer 112. Der Arzt stellt dann den Totenschein aus. Stirbt ein Verwandter im Krankenhaus oder im Pflegeheim, wird der Totenschein dort ausgestellt.

Todesfall: Verwandte, Freunde und Arbeitgeber informieren

Unmittelbar nach dem Tod des Angehörigen sollte man die nahen Famili­en­mit­glieder anrufen und sie über den Tod informieren, ebenso seine engsten Freunde. Mit den Angehörigen sollte man klären, wer sich um den Nachlass des Verstorbenen kümmert und wie man Aufgaben untereinander aufteilt. Außerdem muss man den Arbeitgeber des Verstorbenen informieren.

Todesfall: Organspende-Ausweis prüfen

Hinter­bliebene, die den Nachlass eines Verstorbenen regeln, sollten prüfen, ob dieser zum Beispiel einen Organspende-Ausweis ausgefüllt hatte.

Todesfall: Dokumente zusammen­stellen

Hinter­bliebene sollten wichtige Unterlagen des Verstorbenen zusammen­stellen. Diese sind neben dem Personal­ausweis und der Geburts­urkunde des Verstorbenen je nach seinem  Famili­enstand Heirats­urkunde, Sterbe­urkunde des Ehepartners, Scheidungs­urkunde. Einige dieser Unterlagen braucht man, um den Erbschein beantragen zu können (siehe unten).

Todesfall in der Familie: Sonder­urlaub für Hinter­bliebene

Hinter­bliebene sollten ihren eigenen Arbeitgeber über den Todesfall in ihrer Familie informieren und Sonder­urlaub beantragen. In der Regel können Beschäftigte nämlich  bei einem Todesfall in der Familie einige Zeit frei nehmen. Wie viel Sonder­urlaub sie nehmen können, ist aber von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Hier erfahren Sie mehr über den Sonder­urlaub für Hinter­bliebene.

Nach Todesfall in der Familie: Bestat­tungs­in­stitut kontak­tieren

Hinter­bliebene sollten prüfen, ob der Verstorbene in einer Bestat­tungs­ver­fügung nieder­ge­schrieben hatte, wie er bestattet werden will. Möglicherweise hatte der Verstorbene zu Lebzeiten einen Bestat­tungs­vor­sor­ge­vertrag mit einem Bestat­tungs­in­stitut und/oder eine Sterbe­ver­si­cherung abgeschlossen. In diesem Fall sollte man das Bestat­tungs­in­stitut und/oder die Versicherung informieren. Wenn der Verstorbene keinen Bestat­tungs­vor­sor­ge­vertrag abgeschlossen hatte, müssen die Hinter­bliebenen ein Bestat­tungs­un­ter­nehmen suchen.

Je nach Bundesland haben Hinter­bliebene bis zu 36 Stunden Zeit, um das  Bestat­tungs­in­stitut zu informieren oder eines zu beauftragen, um den Verstorbenen in das Institut zu überführen.

Bestat­tungs­in­stitute übernehmen übrigens auch viele der formalen Aufgaben, die nach dem Tod eines Menschen anfallen.

Nach einem Todesfall: Lebens­ver­si­cherung und Sterbe­ver­si­cherung

Wichtig ist es, Versiche­rungen über den Todesfall zu informieren. Besonders Lebens­ver­si­cherer und Unternehmen, bei denen der Verstorbene eine Sterbe­ver­si­cherung abgeschlossen hatte, muss man rasch über den Todesfall des Versiche­rungs­nehmers informieren. Den Versiche­rungen sollte man die wichtigsten Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein schicken. Mit der Lebens­ver­si­cherung und der Sterbe­ver­si­cherung sollte man die Auszahlung der Versiche­rungssumme abwickeln.

Was muss man wenige Tage nach dem Todesfall tun?

Todesfall in der Familie: Sterbe­urkunde beantragen

Eine Sterbe­urkunde beantragen müssen Hinter­bliebene spätestens am 3. Werktag nach dem Tod ihres Angehörigen. Den Antrag stellen muss man nicht am Wohnort des Verstorbenen, sondern am Sterbeort. Dazu braucht man den Personal­ausweis des Verstorbenen, seine Geburts­urkunde und weitere Unterlagen, die von seinem Famili­enstand abhängen.

Tod eines Angehörigen: Den Tod der Unfall­ver­si­cherung mitteilen

Wenn der Verstorbene bei einem Unfall gestorben ist, muss man zügig die Unfall­ver­si­cherung informieren. Dafür hat man 48 Stunden Zeit.

Todesfall: Wohnung des Verstorbenen kündigen

Dem Vermieter sollten die Hinter­bliebenen frühzeitig mitteilen, dass der Mieter einer Wohnung gestorben ist. Denn auch beim Tod eines Mieters greift die dreimo­natige gesetzliche Kündigungsfrist und damit sind die Angehörigen verpflichtet, für diese Zeit die Miete zu bezahlen. „Wenn der Partner oder Kinder mit in der Wohnung gelebt haben, geht das Mietver­hältnis auf sie über“, erklärt der Rechts­anwalt Dr. Hubertus Rohlfing von der Arbeits­ge­mein­schaft Erbrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Lesen Sie hier, wann Hinter­bliebene Mietverträge „erben“ können.

Nach Todesfall: Testament beim Nachlass­gericht abgeben

„Für Fragen zum Testament ist das Nachlass­gericht des Amtsge­richts am Wohnort des Verstorbenen zuständig“, sagt Rechts­anwalt Dr. Rohlfing. Hinter­bliebene sollten das Testament des Verstorbenen dort zügig abgeben. „Notariell beurkundete Testamente sind bereits beim Amtsgericht hinterlegt und beim Testaments­re­gister registriert. Das Standesamt des Sterbeortes, das die Sterbe­urkunde ausstellt, informiert gleich­zeitig das Testaments­re­gister über den Sterbefall“, erläutert Dr. Rohlfing.  „Das Testaments­re­gister unterrichtet daraufhin das Amtsgericht über den Sterbefall und weist auf das dort hinterlegte Testament des Verstorbenen hin.“

Das Amtsgericht ermittelt und informiert dann die gesetz­lichen Erben und legt einen Termin für die Testaments­er­öffnung fest.

Familiärer Todesfall: Erbschein beantragen

Hinter­bliebene, die zum Beispiel Zugriff auf die Konten des Verstorbenen brauchen, müssen bei der Bank einen Erbschein vorweisen. Diesen beantragen müssen sie beim zuständigen Amtsgericht. Es kann mehrere Wochen dauern, bis man den Erbschein erhält. Für diesen müssen die Hinter­bliebenen teils mit hohen Kosten rechnen.

Wie kann man ein Erbe ausschlagen?

„Bevor man den Erbschein beantragt, sollte man sehr genau prüfen, ob man das Erbe antreten möchte“, rät Rechts­anwalt Dr. Rohlfing. „Um das zu entscheiden, muss man versuchen, heraus­zu­finden, ob ein Erbe überschuldet ist.“ Hat man keine Kenntnis über das Vermögen, muss man eher detektivisch vorgehen und zum Beispiel von Unterlagen in der Wohnung auf das mögliche Erbe schließen. „Wenn man in der Wohnung eines Verstorbenen zum Beispiel zahlreiche ungeöffnete Rechnungen findet, kann man zumindest vermuten, dass der Verstorbene diese nicht bezahlen konnte“, sagt Rechts­anwalt Dr. Rohlfing. Lesen Sie hier mehr zum Thema Erbe ausschlagen.

Was muss man in den nächsten Wochen nach dem Todesfall tun?

Todesfall: Renten­ver­si­cherung und Kranken­kassen informieren

Die Hinter­bliebenen, die den Nachlass des Verstorbenen regeln, sollten die Krankenkasse und die Renten­ver­si­cherung über das Ableben informieren. Auch die Kündigung weiterer  Versiche­rungen wie zum Beispiel der Haftpflicht­ver­si­cherung  oder Kfz-Versicherung sollte man nicht vergessen.

Todesfall: Strom, Telefon, Gas - Dienst­leistern kündigen

Hinter­bliebene sollten nicht vergessen, Dienst­leistern für Strom oder anderes zu kündigen. Auch Abonnements, Mitglied­schaften in Vereinen oder in Parteien sollte man rasch kündigen.

Wenn Hinter­bliebene zum Beispiel eine Versicherung kündigen wollen, müssen sie nur ein einfaches Schreiben aufsetzen und dabei die Versiche­rungs­nummer wie auch das Sterbedatum des Versicherten nennen. Manchem Kündigungs­schreiben sollte man eine Kopie der Sterbe­urkunde beifügen.

Nach Todesfall: Digitales Erbe, Renten für Hinter­bliebene

In den nächsten Wochen nach dem Todesfall müssen Hinter­bliebene gegebe­nenfalls eine Witwenrente oder eine (Halb-)Waisenrente beantragen. Auch um das digitale Erbe, also Profile auf Facebook oder anderen sozialen Medien, sollten sie sich kümmern.

Datum
Aktualisiert am
26.08.2016
Autor
ime
Bewertungen
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Themen
Bestattung Erbschaft Familie Hinter­bliebene Tod

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