Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Recht oder falsch?!

Kirchliche Trauung ohne Standesamt: Rechtlich bedeutungslos?

Ob ein Paar nur kirchlich, nur standesamtlich oder kirchlich und standesamtlich heiraten möchte, ist eine persönliche Entscheidung - mit rechtlichen Folgen. © Beck/corbisimages.com

Wer auf die klassische Art und Weise heiratet, tut das meist in zwei Etappen: Erst heiraten die Partner auf dem Standesamt, dann geben sie sich das Ja-Wort in der Kirche. Manche gehen auch nur zum Standesamt und verzichten auf die religiöse Zeremonie. Seit 2009 geht es auch umgekehrt. Denn in jenem Jahr trat das Gesetz zur Reform des Personen­stands­rechts in Kraft: Paare müssen seitdem nicht mehr staatlich getraut sein, um in der Kirche heiraten zu können. Lesen Sie hier, wie eine kirchliche Trauung ohne Standesamt rechtlich einzuordnen ist.

Es dürfte an kaum einem Fernseh­zu­schauer vorbei gegangenen sein: Im Juni heiratete die Prominente Daniela Katzen­berger ihren Verlobten Lucas Cordalis – oder doch nicht? Ob neben der pompösen Zeremonie in der Kirche auch eine standes­amtliche Hochzeit stattge­funden hat, ist nicht bekannt. Voraus­gesetzt, das Paar wäre nur kirchlich getraut: Gilt es dann überhaupt als rechtmäßig verheiratet?

Nur kirchliche Trauung: Paar ist famili­en­rechtlich nicht verheiratet

Wie man heiraten möchte, ist natürlich in erster Linie eine persönliche Entscheidung der Verlobten. Sie sollten aber wissen: "Eine kirchliche Trauung allein hat famili­en­rechtlich keine Relevanz", erklärt Rechts­anwalt Klaus Weil vom Geschäfts­füh­renden Ausschuss der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Solange ein Paar nicht standes­amtlich verheiratet sei, gelte es famili­en­rechtlich lediglich als verlobt.

Das bedeutet unter anderem, dass das Paar rechtlich wie eine nichteheliche Gemein­schaft behandelt wird, wenn es zum Beispiel um Steuern oder die Erbfolge geht. Wer lediglich kirchlich geheiratet hat, muss sich auch nicht scheiden lassen, um nach einem Beziehungsende einen neuen Partner heiraten zu können.

Erst Standesamt, dann kirchliche Trauung: Kirchen halten an alter Regelung fest

Wer als Paar eine kirchliche Trauung ohne Trauschein wünscht, stößt aber womöglich bei der Kirche auf Widerstand. „Die großen Kirchen halten wegen interner Regelungen vielfach daran fest, nur standes­amtlich verhei­ratete Paare zu trauen“, erklärt Karl Krömer, Vorsit­zender des Fachaus­schusses des Bundes­ver­bandes der deutschen Standes­be­am­tinnen und Standes­beamten e.V. Finde man jedoch einen Geistlichen, der bereit ist das Paar zu trauen, seien keine Konsequenzen zu befürchten.

Datum
Aktualisiert am
28.07.2016
Autor
vhe
Bewertungen
56133 5
Themen
Ehe Eheähnliche Gemein­schaft Familie Hochzeit

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite