Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Streit um Kosten

Nach der Trennung: Wer zahlt die Reparatur der gemeinsamen Immobilie?

Ein Streitpunkt in Trennungsfamilien: Wer muss die Kosten für die Reparatur der gemeinsamen Immobilie zahlen? © Quelle: Zabel/gettyimages.de

Viele Ehepaare besitzen eine gemeinsame Immobilie. Sie gehört beiden. Dies kann auch nach der Trennung so bleiben. Bewohnt ein Ehepartner die Immobilie weiter, kann der andere eine Nutzungs­ent­schä­digung verlangen. Wie sieht es aber aus, wenn Sanierungs­maß­nahmen an dem Gebäude notwendig sind. Wer muss dafür aufkommen?

Nach einer Trennung sind viele Fragen zu Klären. Dazu kann auch gehören, zu klären, wer für Repara­tur­kosten aufkommen muss, die am gemeinsamen Haus zu machen sind. Dazu hat das Oberlan­des­gericht Brandenburg im vergangenen Dezember entschieden: Sind Reparaturen für die Erhaltung des Hauses notwendig, müssen beide Ehepartner für die Reparaturen aufkommen – auch nach der Trennung. Dies gilt selbst dann, wenn der andere Ehepartner der Reparatur- oder Erhaltungs­maßnahme nicht zugestimmt hat. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Brandenburg vom 15. Dezember 2015 (AZ: 9 UF 29/15), wie die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitteilt.

Nach einer Trennung: Wer zahlt die Reparatur der gemeinsamen Immobilie?

Der Fall im Einzelnen: Das Ehepaar hatte sich schon vor mehreren Jahren getrennt. Ihnen gehört zu gleichen Teilen ein Einfami­li­enhaus. Dort wohnt der Mann mit dem gemeinsamen Sohn und seiner neuen Lebens­ge­fährtin.

Als das Dach undicht wurde, ließ er es notdürftig reparieren. Seine Frau bat er um Zustimmung zu einer umfassenden Reparatur. Die Frau lehnte dies ab: Sie könne keine Schäden erkennen. Dennoch ließ der Mann das Dach neu aufbauen, dämmen und eindecken. Das Amtsgericht sprach dem Mann den Anspruch zu, die Hälfte der Kosten von der Frau verlangen zu können. Dagegen legt die Frau Beschwerde ein.

Getrenntes Paar: Kosten werden bei gemeinsamer Immobilie geteilt

Die Frau hatte beim Oberlan­des­gericht Brandenburg keinen Erfolg. Es bestätigte den Kosten­er­stat­tungs­an­spruch gegen die Ehefrau. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass die durchge­führte Dachre­paratur für die Erhaltung des Hauses notwendig war. Sie stelle somit eine Maßnahme zur Wert- und Substanz­er­haltung des Gebäudes dar. Die fehlende Zustimmung der Ehefrau sei daher unerheblich.

Die durchge­führte Notmaßnahme habe nicht ausgereicht, um den Eintritt von Nässe dauerhaft zu vermeiden. Daher sei die grundlegende Sanierung notwendig gewesen. Der Mann habe auch sparsam gehandelt. So sei mit bereits vorhandenen Schindeln neu eingedeckt worden. Daher sei die Gesamt­maßnahme wirtschaftlich vernünftig. Deshalb müsse die Frau als hälftige Miteigen­tümerin auch die Hälfte der Kosten übernehmen.

Datum
Aktualisiert am
13.02.2017
Autor
red/dpa
Bewertungen
8420
Themen
Ehe Hauskauf Scheidung Trennung

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Wirtschaft
Paket nicht angekommen: Wer haftet für meine Bestellung?
Leben
Unterschrift: Diese Regeln gelten
Beruf
Das Recht von Arbeitnehmern an Feiertagen
Beruf
Elternzeit: Was Sie jetzt wissen müssen
Geld
Rentenbescheid und Rentenauskunft: Was tun bei Fehlern?
zur
Startseite