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Entzweites Paar

Gemeinsamer Kredit des Ehepaares nach Trennung

Nach einer Trennung: Haften beide Ehepartner für einen Kredit? © Quelle: RobDaly/gettyimages.de

Nimmt ein Ehepaar gemeinsam einen Kredit auf, haften sie der Bank gegenüber gemeinsam – auch nach dem Scheitern der Ehe. Trotzdem kann es sein, dass nach der Trennung ein Ehepartner für die Kredit­zahlung allein aufkommen muss. Wie das?

Es ist fast ein klassisches Thema in Trennungs­fa­milien: Wer haftet für gemeinsame Kredite? Dabei gilt: Im so genannten Außenver­hältnis haften die Ehepartner gemeinsam. Das heißt, dass die Bank sich an jeden der beiden wenden kann, um Kredit­zah­lungen zu verlangen. Im so genannten Innenver­hältnis kann dann der eine Ex-Partner von dem anderen einen Ausgleich verlangen. Wenn also etwa die Bank den Mann allein in die Haftung genommen wird, kann dieser von der Frau die Hälfte verlangen.

Jedoch nicht immer: Hat das Paar beispielsweise eine Immobilie gekauft, kommt es darauf an, wer ein ausschließ­liches Interesse an dem Kauf und an der Aufnahme des Kredites hatte. Wer etwa Allein­ei­gentümer dieser Immobilie geworden ist und nach der Trennung auch noch dort wohnt, muss alleine die Raten abbezahlen. Die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Brandenburg vom 17. März 2015 (AZ: 10 WF 15/15).

Eheleute: Regeln beim gemeinsamen Kredit für Immobi­li­enkauf

Der Fall: Als ihre Ehe noch intakt war, hatten die Ehepartner eine Immobilie gekauft. Hierfür nahmen sie einen gemeinsamen Kredit auf. Die Schulden­tilgung übernahm der Mann. Als das Paar sich trennte, zog die Frau aus und der Mann wohnte von da alleine im Haus. Von seiner Frau verlangte er für den gemeinsamen Kredit und die Schulden­tilgung einen Ausgleich.

Gericht: Nach Trennung kann ein Ehegatte allein für Kredit haften

Sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlan­des­gericht wiesen das Ansinnen des Mannes zurück. Da er allein ein Interesse an dem Kauf der Immobilie und der Aufnahme des Kredites hatte, muss er auch allein dafür aufkommen.

Dabei kam es dem Gericht nicht darauf an, dass während der Ehe immer er die Schulden getilgt hatte. Die Sachlage könne sich mit dem Scheitern der Ehe grundlegend ändern. Nur weil er immer gezahlt habe, heiße es nicht, dass er auch künftig allein zahlen müsse.

Für das Gericht war jedoch entscheidend, dass der Immobi­li­enkauf ausschließlich im Interesse des Mannes erfolgt war. Dies ließe sich daran ablesen, dass allein er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sei. Auch nutze er nach dem Auszug der Frau allein das Haus.

Hierzu das Gericht wörtlich: „Geht es um die Haftung für Kredit­ver­bind­lich­keiten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie, hat regelmäßig der Ehegatte, in dessen Allein­ei­gentum die Immobilie steht und der es nach der Trennung alleine nutzt, auch für die Bedienung der gesamt­schuld­ne­rischen Verbind­lich­keiten allein aufzukommen.“ Würde sich also beispielsweise die Bank an die Frau für die Kredit­zahlung wenden, könne sie alles von dem Mann zurück­ver­langen.

Dieser Fall zeigt, dass bei einer Trennung viele Fragen geklärt werden müssen, an die die Ehepartner noch gar nicht denken. In jedem Fall sollten sich beide Beteiligten über ihre Rechte und Möglich­keiten anwaltlich aufklären lassen.

Datum
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red/dpa
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Themen
Ehe Familie Kredit Trennung

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