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Famlienrecht-Blog

Kinder­schutz­ver­fahren gegen Eltern­willen?

Auch wenn sich Eltern kooperativ zeigen, können ihnen Rechte am Kind entzogen werden. © Quelle: Warsinsky/ fotolia.com

Eine 15-jährige Schülerin war durch längere Fehlzeiten in der Schule aufgefallen. Auf Nachfrage der Schule reagierten die Eltern nicht. Ein Gericht entschied jetzt, dass das Aufent­halts­be­stim­mungsrecht und das Recht der Gesund­heits­fürsorge den Eltern entzogen werden darf – wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Eine 15-jährige Schülerin war durch längere Fehlzeiten in der Schule aufgefallen. Die Eltern hatten auf Schreiben der Schule und auf Einladungen zur Schulun­fä­hig­keits­un­ter­suchung nicht reagiert. Die Schule hatte daraufhin das Jugendamt informiert, das ein Kindes­schutz­ver­fahren eingeleitet hat.

Die Eltern waren zunächst damit einver­standen gewesen, das Kind in einer Kinder- und Jugend­klinik stationär behandeln zu lassen. Die Ärzte hatten ein „behand­lungs­be­dürftiges Selbstbild und gestörte persönliche Verarbei­tungs­me­cha­nismen“ diagnos­tiziert.

Nach zwei Monaten brachen die Eltern die Behandlung gegen den Willen der Ärzte ab und nahmen ihre Tochter mit nach Hause, ohne das Jugendamt zu informieren. Im Wege der einstweiligen Anordnung wurde den Eltern vom Famili­en­gericht Lüding­hausen das Aufent­halts­be­stim­mungsrecht und die Gesund­heits­fürsorge entzogen, um eine weitere Begutachtung des Kindes zu ermöglichen.

Die Beschwerde der Eltern gegen diese Entscheidung wurde Mitte Oktober vom Oberlan­des­gericht Hamm in letzter Instanz zurück­ge­wiesen (AZ.: 8 UF 17/13). Der Senat hielt es für dringend geboten, das Kind zu begutachten und die dafür notwendigen Maßnahmen und Untersu­chungen sicher­zu­stellen. Die Eltern hätten sich wenig kooperativ gezeigt und versuchten, das Kinder­schutz­ver­fahren zu unterlaufen.

Konsequenz:

Das Urteil zeigt, dass Eltern für den Fall, dass ihre minder­jährigen Kinder die Schule schwänzen oder sich anderweitig stark auffällig zeigen, das Aufent­halts­be­stim­mungsrecht oder hier die Gesund­heits­fürsorge entzogen werden kann, wenn sie sich nicht kooperativ zeigen und die Behörden davon ausgehen müssen, dass sie sich nicht in ausrei­chendem Maße um ihre Kinder kümmern.

Viola Lachenmann ist Fachan­wältin für Famili­enrecht und berät zudem als Fachan­wältin für IT-Recht im Internetrecht, Softwarerecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht. Sie betreibt einen eigenen Blog, der unter www.kanzlei-lachenmann.de/blog aufzurufen ist. Für die Deutsche Anwalt­auskunft bloggt Frau Lachenmann regelmäßig zum Thema Famili­enrecht.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
Viola Lachenmann
Bewertungen
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Themen
Eltern Jugendamt Jugendliche Kinder

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