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Getrennte Eltern

Zu unterschiedliche Lebens­welten – keine Basis für gemeinsame Sorge

Quelle: RyanJLane/gettyimages.de
Nach einer Trennung oder Scheidung kommt es oft zum Streit um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder.
© Quelle: RyanJLane/gettyimages.de

Die Lebens­welten von Eltern passen nicht immer zusammen. Das erschwert getrennt lebenden Eltern, das gemeinsame Sorgerecht auszuüben. Extrem große Unterscheide können die gemeinsame Sorge sogar unmöglich machen.

Eltern passen nicht immer zusammen, manchmal ist eine Trennung  unvermeidlich. Wie sich sehr unterschiedliche Lebens­welten auf Fragen des Sorgerechts für ein gemeinsames Kind auswirken können, zeigt ein Fall, den das Oberlan­des­gericht Karlsruhe zu entscheiden hatte und über den die die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) berichtet.

Die Eltern des 2009 geborenen Mädchens hatten sich im Internet kennen­gelernt. Der obdachlose Mann wohnte einige Monate bei der Frau und ihrer Mutter, dann trennte sich das Paar rund drei Monate, bevor die gemeinsame Tochter geboren wurde. Der Vater hatte kaum Kontakt zu ihr. Vor Gericht gab er an, seit der Trennung von seiner Ehefrau 1995 ein Ausstei­gerleben geführt und auch dreieinhalb Jahre „gesessen“ zu haben.

Als seine Tochter drei Jahre alt war, beantragte der Vater das gemeinsame Sorgerecht. Dann tauchte er jedoch nach einem ersten Anhörungs­termin ab und meldete sich erst wieder, als das Famili­en­gericht rund zwei Jahre später einen Termin im Oktober 2014 anberaumte.

Als das Amtsgericht den Eltern die gemeinsame Sorge zugesprochen hatte, legte die Mutter Beschwerde ein. Der Vater wehrte sich dagegen, unter anderem auch gegen den Vorwurf, der Tochter das Schießen beibringen zu wollen. Das sei zwar richtig, allerdings erst im „eignungs­fähigen“ Alter und nur wenn sie dies wünsche. Er wolle, dass sie sich wehren könne. Sein Leben basiere auf „Survival“. Wenn er kein Geld habe, werde es erst richtig interessant. Die Mutter seiner Tochter hätte vom Leben in der Welt keine Ahnung.

Getrennte Eltern: Voraus­set­zungen für gemeinsames Sorgerecht nicht immer gegeben

Die Mutter hatte Erfolg. Die Richter sahen bei einem gemeinsamen Sorgerecht das Kindeswohl gefährdet. Voraus­setzung für die gemeinsame Sorge sei eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern. Diese fehle hier, auch wegen der extrem unterschied­lichen Lebens­welten.

Darüber hinaus habe der Vater nicht versucht, eine Beziehung zu seiner Tochter aufzubauen oder sich mit der Mutter über die Interessen und Bedürfnisse des Kindes zu verständigen. Er kenne also kaum die Persön­lichkeit seiner Tochter, ihre bisherige Entwicklung und ihre Eigenheiten. Es sei kaum vorstellbar, wie er ohne diese Kenntnis mit der Mutter Entschei­dungen – etwa über die Einschulung seiner Tochter – so treffen könnte, dass sie am Kindeswohl orientiert seien (Entscheidung vom 02. April 2015, AZ: 18 UF 253/14).

Datum
Aktualisiert am
16.02.2016
Autor
red/dpa
Bewertungen
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Themen
Eltern Kinder Scheidung Sorgerecht Trennung

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