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Getrennte Paare

Trennung: Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehepartner

Wenn sich ein Paar trennt - wer muss ausziehen, wer darf in der Wohnung bleiben? © Quelle: ArTo/ fotolia.com

Trennen sich Ehepaare, kommt es oft zum Streit darüber, wer in der Ehewohnung bleiben darf. Häufige Streitereien können vielleicht vorhandene gemeinsame Kinder so belasten, dass deren Kindeswohl gefährdet ist. Dann darf das Famili­en­gericht einem der Ex-Partner die Wohnung zuweisen.

Wenn sich Eltern zu Hause viel streiten, belastet das die Kinder. Manchmal ist sogar deren Wohl gefährdet. In solchen Fällen kann ein Gericht, unabhängig von der Frage, wer an den Streitereien schuld ist, die Wohnung dem Elternteil zuweisen, der sich hauptsächlich um die Kinder kümmert. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Stuttgart, wie die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitteilt.

Streit zwischen Eltern kann das Kindeswohl gefährden

Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Die Eltern hatten sich getrennt, lebten aber noch in der gemeinsamen Wohnung. Die Mutter der drei Kinder wollte künftig alleine mit den Kindern in der Wohnung leben. Sie meinte, dass ein Nebeneinander nicht möglich sei. Es komme zu schweren Spannungen zwischen ihr und dem Ex-Partner. Zunächst begründete sie ihren Antrag mit der angeblichen körper­lichen Gewalt des Vaters. Später beschränkte sie sich auf „erhebliche Spannungen".

In der Verhandlung der ersten Instanz überzogen sich die Eltern wechsel­seitig mit schweren Vorwürfen. Die Mutter erklärte, dass sie seit rund zwei Jahren im Kinder­zimmer schlafe, sich nachts verbar­ri­kadiere und einschließe.

Das Gericht kann die Ehewohnung einem Elternteil zuweisen

Für das Gericht stand fest, dass es schwere Spannungen gab. Die häusliche Atmosphäre sei derart gestört, dass sich das negativ auf die Entwicklung der Kinder auswirken könne. „Erleben Kinder schwere dauerhafte Spannungen zwischen den Erwachsenen und die Störung der häuslichen Atmosphäre durch Streitig­keiten und rücksichtslosen Umgang miteinander, kann dies zu erheblichen Belastungen eines Kindes führen“, erläuterte das Gericht.

Bei einer solchen Störung sei es nicht wesentlich, ob es offene Ausein­an­der­set­zungen verbaler oder körper­licher Art gebe. Es reiche eine spannungs­ge­ladene Atmosphäre aus, so das Gericht.

Diese Spannungen seien für das Wohl der Kinder extrem schädlich. Gerade auch durch das Einschließen der Mutter im Kinder­zimmer seien die Kinder hiervon unmittelbar berührt. Es kam dem Oberlan­des­gericht Stuttgart nicht darauf an, wer für die Spannungen verant­wortlich war. Der Mutter wurde die Wohnung zugewiesen, da sie es war, die die Kinder hauptsächlich betreute (Urteil vom 17. Dezember 2014, AZ: 17 UF 142/14).

Gerade in solchen sehr emotionalen Fällen ist es wichtig, schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dieser kann dann mit kühlem Kopf helfen, die Ansprüche zu prüfen und durchzu­setzen.

Datum
Aktualisiert am
13.02.2017
Autor
red/dpa
Bewertungen
486
Themen
Ehe Eltern Familie Scheidung Wohnung

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