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- Seite 1 – Trennungskinder und Feiertage: Abwechselnd bei Mutter und Vater?
- Seite 2 – Wer entscheidet, wenn Eltern sich nicht einigen können?
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Über zwei Millionen Kinder und Jugendliche leben in Familien, in denen die Eltern getrennt leben oder geschieden sind. In diesen Familien feiern die Kinder ihre Geburtstage, aber auch Feste wie etwa Kommunion oder Konfirmation meist beim betreuenden Elternteil.
Aber es gibt auch Trennungsfamilien, die ein Wechselmodell praktizieren, in dem die Kinder also in der einen Woche beim Vater wohnen, in der anderen Woche bei der Mutter. Dann ist nicht immer klar, wo das Kind diese Feste begeht. Und bei Heiligabend, Weihnachten, Silvester, Ostern oder Pfingsten stellt sich die Frage ohnehin und unabhängig vom Betreuungsmodell.
Das Familienrecht spricht in der Regel zwar beiden Elternteilen gleichermaßen das Recht zu, Umgang mit dem Kind zu haben. Doch es legt nicht fest, wie der Umgang sich an Feiertagen zwischen den Eltern aufteilen muss. Daher sind zunächst die Mutter und der Vater gefordert, eine für sich und für das Kind gute Lösung zu finden.
Häufig gelingt dies im Alltag, in vielen getrennt lebenden Familien haben sich inzwischen verschiedene Formen des Umgangs an Festtagen etabliert. „Eines der klassischen Modelle ist, dass die Kinder etwa Weihnachten bei dem einen Elternteil verbringen, Silvester bei dem anderen und im Jahr darauf umgekehrt“, sagt die Berliner Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Es gibt auch Familien, die vereinbaren, dass die Kinder die gesamten Feiertage zum Jahresende etwa bei der Mutter verbringen, Ostern und Pfingsten dafür beim Vater und dann gewechselt wird.“
Solche Regeln des Umgangs in getrennten Familien können auch einen praktischen Nutzen haben, gerade wenn die beiden Elternteile nicht in einer Stadt, sondern weit voneinander entfernt wohnen - oder wenn ein Kind noch sehr klein ist.