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Trennung und Scheidung: Wer zahlt die Schulden?

Trennt sich ein Paar, muss es manchmal auch klären, wer für die Schulden aufkommt. © Quelle: Grill/Tetra Images/corbisimages.com

Wer muss für Kredite oder andere Schulden aufkommen, wenn sich ein Ehepaar trennt? Müssen die Ex-Partner sich zu gleichen Teilen an offenen Zahlungen beteiligen?

Eine Ehe soll ewig halten, doch die Realität sieht bekanntlich anders aus. Denn viele Paare halten es nur einige Jahre miteinander aus und gehen dann getrennter Wege. Fast 170.000 Paare ließen sich im Jahr 2014 scheiden.

Eine Scheidung, aber auch schon die Trennung, stellt die ehemaligen Partner vor viele und vor allem finanzielle Fragen. Dabei müssen sie zum Beispiel klären, wer den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder und den ehemaligen Partner zahlt oder wie sie das Geld und Vermögen unter sich aufteilen. Häufig müssen sie auch festlegen, wer für die Schulden aufkommt, die sie in ihrer Ehe womöglich aufgehäuft haben.

Wer haftet für die Schulden, die der Partner mit in die Ehe bringt?

Dabei ist wichtig zu wissen, dass es zwischen Ehegatten einen „Haftungs­aus­schluss“ gibt. In einer Ehe haftet also nicht jeder der Partner automatisch für die Schulden des anderen. Das gilt auch dann, wenn sich das Paar trennt oder sich scheiden lässt. Die Schulden des Ex muss man also nicht unbedingt tilgen. Ein Beispiel:

Wenn einer der Partner vor der Heirat Schulden aufhäuft und diese mit in die Ehe bringt, werden in der Ehe daraus keine gemeinsamen Verbind­lich­keiten. Der verschuldete Partner bleibt zumindest rechtlich gesehen allein für sie verant­wortlich und muss sie abzahlen – auch nach einer Trennung. „Diese Regel gilt auch dann, wenn die Eheleute keine Gütertrennung vereinbart hatten, sondern im gesetz­lichen Güterstand der Zugewinn­ge­mein­schaft leben“, sagt der Rechts­anwalt Burkhard Bühre von der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Ähnlich ist es, wenn einer der Partner während der Ehezeit Schulden aufnimmt und dabei die Schuld- oder Darlehens­verträge allein unterzeichnet. Auch in dem Fall ist nur er Vertrags­partner und muss die Verbind­lich­keiten daher auch allein tilgen – in der Ehe und nach ihrem Ende.

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Datum
Aktualisiert am
15.10.2015
Autor
ime
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Themen
Ehe Familie Scheidung Schulden Trennung

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