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- Seite 1 – Wer haftet für die Schulden, die der Partner mit in die Ehe bringt?
- Seite 2 – Wie teilen sich gemeinsame Schulden zwischen den Ex-Partnern auf?
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Eine Ehe soll ewig halten, doch die Realität sieht bekanntlich anders aus. Denn viele Paare halten es nur einige Jahre miteinander aus und gehen dann getrennter Wege. Fast 170.000 Paare ließen sich im Jahr 2014 scheiden.
Eine Scheidung, aber auch schon die Trennung, stellt die ehemaligen Partner vor viele und vor allem finanzielle Fragen. Dabei müssen sie zum Beispiel klären, wer den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder und den ehemaligen Partner zahlt oder wie sie das Geld und Vermögen unter sich aufteilen. Häufig müssen sie auch festlegen, wer für die Schulden aufkommt, die sie in ihrer Ehe womöglich aufgehäuft haben.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass es zwischen Ehegatten einen „Haftungsausschluss“ gibt. In einer Ehe haftet also nicht jeder der Partner automatisch für die Schulden des anderen. Das gilt auch dann, wenn sich das Paar trennt oder sich scheiden lässt. Die Schulden des Ex muss man also nicht unbedingt tilgen. Ein Beispiel:
Wenn einer der Partner vor der Heirat Schulden aufhäuft und diese mit in die Ehe bringt, werden in der Ehe daraus keine gemeinsamen Verbindlichkeiten. Der verschuldete Partner bleibt zumindest rechtlich gesehen allein für sie verantwortlich und muss sie abzahlen – auch nach einer Trennung. „Diese Regel gilt auch dann, wenn die Eheleute keine Gütertrennung vereinbart hatten, sondern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben“, sagt der Rechtsanwalt Burkhard Bühre von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Ähnlich ist es, wenn einer der Partner während der Ehezeit Schulden aufnimmt und dabei die Schuld- oder Darlehensverträge allein unterzeichnet. Auch in dem Fall ist nur er Vertragspartner und muss die Verbindlichkeiten daher auch allein tilgen – in der Ehe und nach ihrem Ende.