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Trennungs­fa­milien

Wenn Eltern über die Religion der Kinder streiten

Welcher Religion sollen die Kinder angehören, wenn ihre Eltern unterschiedlichen Glaubens sind? © Quelle: Edwards/gettyimages.de

Gehören die Eltern unterschied­lichen Religionen an, kommt es nach Trennung oder Scheidung nicht selten zum Streit darüber, welche Religi­ons­ge­mein­schaft für die Kinder die richtige ist.

Bei der Entscheidung über die Religi­ons­zu­ge­hö­rigkeit steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Gehören die Eltern zwei verschiedenen Glaubens­ge­mein­schaften an, ist eine Möglichkeit, mit der Entscheidung über den Zutritt des Kindes in eine der beiden Religi­ons­ge­mein­schaften zu warten, bis Kind 14 Jahre alt ist. Dann kann es über eine Zugehö­rigkeit selbst entscheiden. Darüber informiert die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) und verweist auf eine entspre­chende Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Hamm.

Das Gericht urteilte über folgenden Fall: Die geschiedenen Eltern zweier achtjähriger Kinder hatten das gemeinsame Sorgerecht. Der Vater war Moslem, die Mutter Christin. Aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung gehörten die Kinder noch keiner Religi­ons­ge­mein­schaft an. Die Kinder lebten seit der Scheidung bei der Mutter und besuchten dort die katholische Grundschule. In der Schule nahmen sie regelmäßig am katholischen Religi­ons­un­terricht teil und besuchten den Schulgot­tes­dienst.

Die Mutter beabsichtigte, die Kinder taufen und an der Erstkom­munion teilnehmen zu lassen. Der Vater war hiermit nicht einver­standen. Die Mutter beantragte, ihr die Entscheidung über Taufe und Kommunion zu übertragen.

Kann ein Elternteil allein über die Religi­ons­zu­ge­hö­rigkeit der Kinder entscheiden?

Das Amtsgericht gab dem Antrag der Mutter statt und übertrug ihr die alleinige Entscheidung über Taufe und Kommunion. Nach Ansicht des Gerichts sei es Aufgabe der Mutter, die Kinder in ihr christlich geprägtes Lebens­umfeld zu integrieren. Auch sei es der ausdrückliche Wunsch beider Kinder, ebenso wie ihre Schulka­meraden an Taufe und Erstkom­munion teilzu­nehmen. Dieser Wunsch sei, trotz des Alters der Kinder, zu respek­tieren. Nach Aussage der Mutter habe der Vater sich zudem nie bemüht, den Kindern seinen islamischen Glauben näher zu bringen. Dies könne der Vater laut Gericht auch nach der Taufe noch tun.

Der Vater legte gegen den Beschluss des Gerichts Beschwerde ein: Der Wunsch der Kinder, sich taufen zu lassen und an der Erstkom­munion teilzu­nehmen, entspringe allein dem Bedürfnis, es den Freunden gleich zu tun. Dabei gehe es ihnen mehr um die Geschenke als um die bewusste Entscheidung über den Eintritt in die Religi­ons­ge­mein­schaft. Außerdem bestünde die Gefahr, dass die Kinder sich nach der Taufe und Kommunion vollständig der christ­lichen Glaubens­ge­mein­schaft zugehörig fühlten und das Interesse an der islamischen Religion des Vaters verlören.

Religi­ons­zu­ge­hö­rigkeit: Was dient dem Kindeswohl?

Das Oberlan­des­gericht gab dem Vater Recht: Die Entscheidung der Mutter zu überlassen, entspreche nicht am besten dem Wohle der Kinder. Das gelte, auch wenn die Kinder an Religi­ons­un­terricht und Schulgot­tes­dienst teilnähmen, die beiden älteren Halbge­schwister der christ­lichen Religion angehörten und die Familie christliche Feste feiere.

Vor dem Hintergrund der unterschied­lichen Kultur­kreise, aus denen die Eltern stammten, sei es geboten, die Kinder nicht bereits jetzt endgültig in eine Religi­ons­ge­mein­schaft zu integrieren – wie das durch Taufe und Kommunion der Fall wäre. Den Kindern entstehe dadurch kein Nachteil. Ebenso könnten sie weiter an Gottes­dienst und Religi­ons­un­terricht teilnehmen. Wenn die Kinder 14 Jahre alt seien, dürften sie selber über den Eintritt in eine der beiden Religi­ons­ge­mein­schaften entscheiden (AZ: 12 UF 53/14).

Datum
Autor
red/dpa
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Themen
Ehe Familie Jugendliche Kinder Religion

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