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Anwaltauskunft: Frau Rakete-Dombek, wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, behalten sie das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Was müssen sie zusammen entscheiden, was nicht?
Rakete-Dombek: Nach einer Ehescheidung müssen Eltern die Entscheidungen gemeinsam treffen, die für das Kind von wesentlicher Bedeutung sind und die im Leben des Kindes nur schwer rückgängig zu machen sind, zum Beispiel: Einschulung, Schulwechsel, ärztliche Behandlungen oder ein Ortswechsel. Die Dinge des täglichen Lebens wie Essen, Schlafenszeit oder Fernsehkonsum entscheidet aber immer der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält.
Anwaltauskunft: Können Sie uns aus Ihrer Erfahrung als Familienrechtsanwältin die größten Probleme beim Thema Sorgerecht nennen?
Rakete-Dombek: Nach der Trennung müssen sich die Eltern darüber einigen, bei wem die Kinder bleiben sollen. Gleichzeitig müssen sie vereinbaren, wie der Umgang des anderen, bei dem die Kinder nicht überwiegend sein werden, geregelt wird. Das kann der größte Streitpunkt sein. Im Alltag gibt es oft Probleme, wenn ein Elternteil die Entscheidungen des anderen nicht akzeptieren will. Dann muss das Familiengericht entscheiden, wem die Befugnis, die streitige Entscheidung zu treffen, übertragen wird.
Anwaltauskunft: Wie muss man sich ein solches Verfahren vorstellen?
Rakete-Dombek: Das Familiengericht entscheidet auf Antrag eines Elternteils. In dem Verfahren werden die Eltern und die Kinder angehört, oft erhalten die Kinder einen sogenannten Verfahrensbeistand, einen Anwalt des Kindes. Das Jugendamt wird im Verfahren beteiligt. Häufig muss auch ein Gutachten eingeholt werden, das ermitteln soll, bei wem die Kinder besser aufgehoben sind oder welcher Umgang zu dem anderen Elternteil oder zu Dritten seinem Wohl dient.
Anwaltauskunft: Das Sorgerecht unterscheidet sich vom Umgangsrecht - wie kann es aussehen?
Rakete-Dombek: Das Umgangsrecht muss nach der Trennung der Eltern manchmal geregelt werden. Es gibt zahllose Modelle, die von den jeweiligen Gegebenheiten abhängen, zum Beispiel: Leben Eltern und Kinder in der gleichen Stadt, oder einer im Ausland? Wie sind die beruflichen Belastungen der Eltern oder das Alter des Kindes? Vorrangig sind die Eltern aufgerufen, sich darüber zu einigen. Nur wenn sie keine Einigung finden, entscheidet das Familiengericht und regelt den Umgang.
Anwaltauskunft: Haben außer den Eltern auch andere Umgangsrechte mit dem Kind?
Rakete-Dombek: Ja, Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn er dem Wohl des Kindes dient. Auch enge Bezugspersonen des Kindes haben ein solches Recht, wenn sie für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben. Neuerdings hat auch der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn er dem Kindeswohl dient, obwohl ein anderer Mann der rechtliche Vater ist.