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Trennung und Scheidung

Wechsel­modell gegen den Willen eines Elternteils

Das Wechselmodell kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. © Quelle: Bost/corbisimages.com

Es ist eine verbreitete Auffassung, dass ein Wechsel­modell nur dann zwischen den Eltern vereinbart werden kann, wenn Vater und Mutter das beide wollen. Eine Anordnung gegen den Willen eines Elternteils sei nicht möglich. Diese Sichtweise verändert sich. So hat das Amtsgericht Heidelberg auch gegen den Willen der Mutter ein Wechsel­modell angeordnet.

Wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht, kann das Wechsel­modell auch gegen den Willen der Mutter angeordnet werden. Die Voraus­set­zungen für ein Wechsel­modell müssen allerdings vorliegen, und das Modell muss dem Kindeswohl am besten entsprechen. Einigkeit der Eltern darüber ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Für das Wechsel­modell spricht, wenn es vorher bereits gelebt wurde, so die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Wechsel vom Wechsel­modell zum Residenz­modell?

Die Eltern lebten in nichtehe­licher Lebens­ge­mein­schaft und haben zwei Söhne, die 2005 und 2009 geboren wurden. Die Mutter zog Ende 2013 aus der gemeinsamen Famili­en­wohnung aus, in der der Vater noch bis heute lebt. Für die Kinder besteht das gemeinsame Sorgerecht. Beide Kinder waren zunächst mit der Mutter aus der Wohnung ausgezogen. Die Eltern verein­barten dann ein Wechsel­modell im Rhythmus von 2-2-5-5 Tagen.

Die Mutter wollte jedoch zum so genannten Residenz­modell zurück­kehren. Die Kinder würden unter den häufigen Wechseln im Wechsel­modell leiden und Auffäl­lig­keiten wie etwa Durchfall zeigen. Im Übrigen habe sie, die Mutter, den Umgang nur geduldet. Auch habe der Vater sein Interesse an den Kindern erst mit der Trennung entdeckt und stelle sein Hobby Volleyball in den Vordergrund.

Der Vater dagegen argumen­tierte, dass sich beide Elternteile um die Kinder gekümmert hätten, da sie beide berufstätig seien. Das Wechsel­modell habe sich dabei bewährt. Er habe sich auch dementsprechend mit dem Vorgesetzten verständigt und sich beruflich darauf eingestellt.

 

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Datum
Aktualisiert am
18.05.2015
Autor
red/dpa
Bewertungen
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Themen
Familie Kinder Scheidung Trennung

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