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Trennung und Scheidung

Wechsel­modell gegen den Willen eines Elternteils

Das Wechselmodell kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. © Quelle: Bost/corbisimages.com

Es ist eine verbreitete Auffassung, dass ein Wechsel­modell nur dann zwischen den Eltern vereinbart werden kann, wenn Vater und Mutter das beide wollen. Eine Anordnung gegen den Willen eines Elternteils sei nicht möglich. Diese Sichtweise verändert sich. So hat das Amtsgericht Heidelberg auch gegen den Willen der Mutter ein Wechsel­modell angeordnet.

Wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht, kann das Wechsel­modell auch gegen den Willen der Mutter angeordnet werden. Die Voraus­set­zungen für ein Wechsel­modell müssen allerdings vorliegen, und das Modell muss dem Kindeswohl am besten entsprechen. Einigkeit der Eltern darüber ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Für das Wechsel­modell spricht, wenn es vorher bereits gelebt wurde, so die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Wechsel vom Wechsel­modell zum Residenz­modell?

Die Eltern lebten in nichtehe­licher Lebens­ge­mein­schaft und haben zwei Söhne, die 2005 und 2009 geboren wurden. Die Mutter zog Ende 2013 aus der gemeinsamen Famili­en­wohnung aus, in der der Vater noch bis heute lebt. Für die Kinder besteht das gemeinsame Sorgerecht. Beide Kinder waren zunächst mit der Mutter aus der Wohnung ausgezogen. Die Eltern verein­barten dann ein Wechsel­modell im Rhythmus von 2-2-5-5 Tagen.

Die Mutter wollte jedoch zum so genannten Residenz­modell zurück­kehren. Die Kinder würden unter den häufigen Wechseln im Wechsel­modell leiden und Auffäl­lig­keiten wie etwa Durchfall zeigen. Im Übrigen habe sie, die Mutter, den Umgang nur geduldet. Auch habe der Vater sein Interesse an den Kindern erst mit der Trennung entdeckt und stelle sein Hobby Volleyball in den Vordergrund.

Der Vater dagegen argumen­tierte, dass sich beide Elternteile um die Kinder gekümmert hätten, da sie beide berufstätig seien. Das Wechsel­modell habe sich dabei bewährt. Er habe sich auch dementsprechend mit dem Vorgesetzten verständigt und sich beruflich darauf eingestellt.

 

Gericht: Wechsel­modell gegen den Willen der Mutter

In der Debatte, ob ein Wechsel­modell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann, bezog das Amtsgericht in Heidelberg eindeutig Position: Es kann, sogar gegen  den Willen der Mutter. Die Voraus­set­zungen für ein Wechsel­modell müssten allerdings vorliegen und dem Kindeswohl am ehesten entsprechen.

Voraus­set­zungen für das Wechsel­modell seien

- Wohnortnähe zu den Einrich­tungen der Kinder

- betreu­ungs­kom­patible Arbeits­zeiten

- ausrei­chender Wohnraum bei beiden Eltern­teilen

Keine zwingende Voraus­setzung für das Wechsel­modell sei, dass beide Eltern stets gut kooperierten. Es komme vielmehr darauf an, wie sie mit einer Meinungs­ver­schie­denheit umgingen. Die Eltern seien aber auch gehalten, schwelende Trennungs­kon­flikte zu beenden.

Das Gericht ordnete das Wechsel­modell mit wöchent­lichem Wechsel jeweils am Samstag an. Damit beginne die Umgangswoche mit der freien Zeit, wodurch die Kinder sich auf den jeweiligen Elternteil einstimmen könnten und umgekehrt.

Zu dem Wechsel der Kinder von einem zum Elternteil führte das Gericht aus: „Die Frage, ob ein Kind samstags, montags oder dienstags wechselt oder ob es zwei oder fünf Tage am Stück bei einem Elternteil ist oder die Wochen geteilt werden, spielt für das subjektive Erleben der Kinder in den seltensten Fällen eine entscheidende Rolle.“

Vorteile des Wechsel­modells

Das Wechsel­modell bietet den Kindern nach Auffassung des Gerichts einige Vorteile:

- Es bestehen weniger Loyali­täts­kon­flikte, da auch aus Sicht der Kinder die Zeit bei den Eltern gerecht geteilt ist.

- Ebenso ist dadurch eine gleich­mäßige emotionale Bindung der Kinder zu beiden Eltern gewähr­leistet.

- Auch nehmen sie an den verschiedenen Ressourcen der Eltern teil und haben so die Möglichkeit, unterschiedliche Rollen­bilder in ihrem Alltag zu erfahren.

Auch für die Eltern biete das Wechsel­modell Vorteile:

- Die kinderfreie Zeit ermögliche es, sich für eigene Bedürfnisse und Interessen zu engagieren, sei es in beruflicher oder in privater Hinsicht. Ferner hätten die Kinder die gleiche Teilhabe am Alltag.

- Das Wechsel­modell ermögliche beiden Eltern in gleichem Maße die berufliche Entfaltung.

- Beide Elternteile könnten auf gleicher Augenhöhe auftreten.

Dies alles könne sich auch deeska­lierend auf die Konflikte der Eltern auswirken (AZ: 31 F 15/14).

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Datum
Aktualisiert am
18.05.2015
Autor
red/dpa
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Themen
Familie Kinder Scheidung Trennung

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