Sich gegenseitig zu helfen, ist Fundament einer sozialen Gesellschaft. Dieser Grundsatz ist nicht nur wünschenswert, sondern in bestimmten Situationen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es passieren, dass Erste-Hilfe-Leistende in der Notsituation selbst zu Schaden kommen. Anwaltauskunft.de erklärt, welcher Versicherungsschutz Nothelfenden rechtlich zusteht – und wieso Hemmungen, falsche Unfallhilfe zu leisten, meist unbegründet sind.