
„Die Vollstreckung der Haftstrafe wird zur Bewährung“ ausgesetzt – das ist immer wieder zu hören, wenn ein Straftäter verurteilt wird. Manche halten es dann für ungerecht, dass er auf freiem Fuß bleibt und nicht ins Gefängnis muss. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Eine Bewährungsstrafe ist nicht gleichbedeutend mit Straffreiheit.
Gute Sozialprognose: Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt
Alle Fragen rund um Bewährungsstrafen regeln §§ 56 ff. Strafgesetzbuch (StGB). Im Fachjargon spricht man von einer Strafaussetzung zur Bewährung. Das bedeutet: Der verurteile Straftäter muss nicht ins Gefängnis. Er muss sich allerdings bewähren und beweisen, dass das in ihn gesetzte Vertrauten gerechtfertigt war. Vorbestraft im Sinne des polizeilichen Führungszeugnisses ist der erstmalig Verurteilte damit trotzdem, wenn die zur Bewährung ausgesetzt Strafe über drei Monaten liegt.
Das Gericht kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn folgende Bedingungen gegeben sind: Der Straftäter hat sich die Verurteilung zu Herzen genommen, bereut sein Fehlverhalten und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit keine weiteren Straftaten begehen. Zudem darf die Haftstrafe, zu der der Straftäter ursprünglich verurteilte wurde, maximal zwei Jahre betragen.
Ersttäter haben gute Chancen auf Bewährungsstrafe
Wichtig ist dabei: Die Bewährungszeit kann länger sein als die ursprünglich veranschlagte Haftdauer. Nach § 56a Abs. 1 StGB muss sie mindestens zwei Jahre dauern, darf den Zeitraum von fünf Jahren aber nicht überschreiten. „Bei erwachsenen Ersttätern wird eine Strafe regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt“, sagt Rechtsanwältin Dr. Ines Kilian, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Auch die Umstände der Tat und die Lebensverhältnisse des Täters spielten dabei eine Rolle.
Bewährung mit Auflagen: Ein Beispiel
Ein Ladeninhaber in Bayern hatte in seinem Schaufenster ein Schild mit der Aufschrift „Asylanten müssen leider draußen bleiben“ aufgestellt, dazu hatte er einen Hund abgebildet. Er wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt, als Auflage muss der Mann an zwei Kindergärten 1.800 Euro zahlen. Kommt er seiner Auflage nicht nach, kommt eine Geldstrafe von knapp 5.000 Euro auf ihn zu.
Auflagen für Straftäter auf Bewährung: Regeln zur Wiedergutmachung
Wer zur Bewährung auf freiem Fuß bleibt, muss sich allerdings an Regeln halten. So kann das Gericht einem verurteilten Straftäter Auflagen nach § 56b Abs. 1 StGB erteilen, damit er „Genugtuung für das begangene Unrecht“ übt, so Rechtsanwältin Kilian. Das kann bedeuten, dass er Geld spenden, den entstandenen Schaden wieder gutmachen oder gemeinnützige Arbeit leisten muss.
Weisungen bei Bewährungsstrafe: Hilfe zur Straffreiheit
Neben Auflagen kann der Richter bei einer Bewährungsstrafe auch Weisungen erteilen. Sie sollen den Verurteilten dabei helfen, keine weiteren Straftaten zu begehen. So kann das Gericht dem Straftäter zum Beispiel aufgeben, dass er dem Gericht Bescheid geben muss, wenn er umzieht. Auch kann er dazu verpflichtet werden, eine bestimmte Arbeit oder Tätigkeit auszuüben, sich von bestimmten Personen und Organisationen fernzuhalten oder eine Schuldnerberatung aufzusuchen.
Manche Weisungen können nur erteilt werden, wenn der Verurteilte zustimmt. Das gilt für medizinische Maßnahmen wie den Aufenthalt in einer Entziehungsklinik.
Welche Auflagen und Weisungen das Gericht einem Verurteilten auferlegt, hängt von dessen Geschichte und der Straftat ab. Erlaubt ist theoretisch alles, was für den Verurteilten zumutbar ist. Unter dieser Prämisse haben Richter einen gewissen Spielraum, auch unkonventionelle Weisungen und Auflagen zu anzuordnen. Sogenannte Prangerstrafen wie sie aus den USA bekannt sind, bei denen die Täter öffentlich oder im Internet bloßgestellt werden, sind in Deutschland aber nicht erlaubt.
Bewährungshelfer: Aufsicht und Helfer in einer Person
In manchen Fällen sind Auflagen und Weisungen alleine allerdings nicht ausreichend, um den Verurteilten auf Kurs zu halten. Das Gericht kann ihm zusätzlich einen Bewährungshelfer beiordnen. Es stellt dem Straftäter damit eine Person zur Seite, die ihn dabei unterstützen soll, die Auflagen und Weisungen einzuhalten und sich nicht wieder strafbar zu machen. Bewährungshelfer kommen unter anderem dann ins Spiel, wenn die zur Bewährung ausgesetzte Strafe mehr als neun Monate beträgt und der Verurteilte jünger als 27 ist.
Bewährungshelfer sind für den Straftäter Helfer und Aufsicht in einem: Sie helfen dem Verurteilten dabei, seine Bewährungsauflagen und -weisungen zu befolgen, berichten dem Gericht allerdings auch regelmäßig über sein Verhalten. Verstößt ein Straftäter gegen seine Auflagen und Weisungen, muss sein Bewährungshelfer dies dem Gericht melden.
Er ist somit auch eine Art Vermittler zwischen dem Gericht und dem Verurteilten. Bewährungshelfer werden vom Gericht bestellt und können hauptberuflich oder ehrenamtlich tätig sein.
Erneut straffällig: Aus Strafe zur Bewährung wird Haftstrafe
Egal ob mit oder ohne Bewährungshelfer: Wenn der Verurteilte sich nicht an die Regeln seiner Bewährung hält, drohen Konsequenzen. „Sobald der Verurteilte innerhalb seiner Bewährungszeit eine Straftat begeht und ein Geständnis vor einem Richter ablegt, kann die Strafaussetzung widerrufen werden," warnt Rechtsanwältin Kilian aus Dresden. In diesem Fall müsse der Verurteilte seine Haftstrafe hinter Gittern verbüßen – sowohl die Strafe für die ursprüngliche, als auch regelmäßig die für die neue Straftat.
Verstoß gegen Auflagen und Weisungen: Haftstrafe oder Verschärfung der Regeln
Auch wenn der Täter gegen die angeordneten Weisungen und Auflagen verstößt oder nicht wie vorgesehen mit seinem Bewährungshelfer zusammenarbeitet, droht ihm Ungemach. Dann kann die Strafaussetzung ebenso widerrufen werden, und er muss hinter Schloss und Riegel. „Das ist allerdings nur die letzte Option. Je nachdem, wie schwerwiegend der Verstoß ist, verschärft das Gericht lediglich die Auflagen und Weisungen“, erklärt die Rechtsanwältin. Ferner kann das Gericht dem Verurteilten einen Bewährungshelfer beiordnen, falls er bislang keinen hatte.
Gute Führung in Strafhaft: Vorzeitige Entlassung zur Bewährung
Nicht immer kann eine Strafe von vornherein zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Straftätern, die bereits einen Teil ihrer Haftstrafe im Gefängnis verbüßt und eine günstige Prognose haben, kann der Strafrest – siehe den Fall Uli Hoeneß - zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei einem Verstoß gegen die Bewährungsauflagen und -weisungen gelten für sie allerdings die gleichen Regeln wie bei einer Bewährungsaussetzung von Anfang an.
- Datum
- Aktualisiert am
- 21.11.2016
- Autor
- vhe