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- Seite 1 – Welche Strafen stehen im Führungszeugnis?
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Wer mit Kindern oder in einer sicherheitssensiblen Branche arbeiten möchte, muss es vorlegen: das polizeiliche Führungszeugnis. Es gibt Auskunft darüber, ob Sie ein Sicherheitsrisiko darstellen. Kurz: Ob Sie vorbestraft sind, und wenn ja, weswegen. Grundlage für das Führungszeugnis ist das Bundeszentralregister, in dem die Verurteilungen aller Bundesbürger registriert sind. Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus diesem Register.
Früher wurde das Führungszeugnis auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt – und so ist es auch heute noch im Volksmund bekannt. Schon vor einigen Jahren wurde das Zeugnis allerdings umbenannt. Ganz offiziell heißt das „polizeiliche Führungszeugnis" seitdem nur noch Führungszeugnis.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, hat das Recht auf Antrag eines Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz. So steht es im § 30 des Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Hat die Person das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht, muss ein gesetzlicher Vertreter bestellt werden, der den Antrag stellt. Das Gleiche gilt für Menschen, die nicht geschäftsfähig sind. Auch hier stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag.
Bis vor ein paar Jahren musste jeder Bürger zur Behörde gehen und sein Führungszeugnis persönlich vor Ort beantragen. Seit 2016 gibt es die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen – im Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ). Die Bestellung ist in wenigen Minuten abgeschlossen und Sie erhalten eine Bestellbestätigung per E-Mail. Es gibt aber auch die Möglichkeit, das Führungszeugnis persönlich zu beantragen. Dazu müssen Sie Ihren Personalausweis vorlegen. Unter besonderen Umständen funktioniert die Antragstellung mit Hilfe des elektronischem Aufenthaltstitels (eAT).
Die Gebühr für das Führungszeugnis liegt für alle Bundesländer bei 13,00 EUR. Einzig das europäisches Führungszeugnis kostet 17,00 EUR. Die Gebühr ist direkt bei der Antragstellung zu begleichen. Informieren Sie sich im Vorfeld, welches Zahlungsmittel bei der Behörde zulässig ist, damit es vor Ort keine Probleme gibt.
In der Regel dauert es zwei bis drei Wochen bis das Führungszeugnis fertig gestellt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Antrag online oder persönlich gestellt haben. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Gesamtzahl der zu bearbeitenden Anträge ab, sodass es in Ausnahmefällen bis zu fünf Wochen dauern kann. Beantragen Sie Ihr Zeugnis mit ausreichend Vorlauf beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Vor allem wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchten. Hier kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses Pflicht sein.
Das hängt davon ab, welche Art von Zeugnis Sie beantragen: das einfache (private), das erweiterte, behördliche oder europäische Führungszeugnis.
In einem einfachen Führungszeugnis sind keine Verurteilungen zu geringfügigen Strafen eingetragen. „Ist eine Person nicht vorbestraft, erscheint eine Verurteilung erst in ihrem Führungszeugnis, wenn sie zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder drei Monaten Haft verurteilt wird“, informiert Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt, Anwalt für Strafrecht und Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins.
Um die Interessen des Bewerbers zu schützen, darf er nur das einfache Führungszeugnis einsehen. In diesem Zusammenhang ist wichtig: Solange nichts im einfachen Führungszeugnis steht, sind Sie offiziell nicht vorbestraft.