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Beim Umzug beachten

Neues Meldegesetz: Vermieter muss Umzug bestätigen

Mit einem Umzug gehen Behördengänge einher. Ab sofort muss die Ummeldung vom Vermieter bestätigt werden. © Quelle: Kneschke/fotolia.com

Wer umzieht muss sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden, andernfalls droht ein Bußgeld – das dürfte jedem bekannt sein. Seit dem 1. November gelten allerdings strengere Regeln. Dann tritt ein neues bundes­weites Meldegesetz in Kraft.

Mit Inkraft­treten der Regelung müssen Mieter, die eine Immobilie neu beziehen oder diese verlassen, dies innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde melden. Der Vermieter oder Verwalter muss den Umzug zusätzlich bestätigen. Das kann in schrift­licher oder elektro­nischer Form erfolgen. Er hat dazu ebenfalls zwei Wochen Zeit.

Mussten Vermieter bislang Ein- und Auszug bestätigen, ist das Prozedere ab November 2016 vereinfacht: Vermieter müssen seitdem nur noch den Einzug eines neuen Mieters bescheinigen. Wer umzieht, braucht vom alten Vermieter also keine Auszugs­be­schei­nigung mehr.

Bußgelder von bis zu 1.000 möglich

Die Einzugs­be­stä­tigung vom neuen Vermieter geht an die meldepflichtige Person sowie an die zuständige Meldebehörde. In dem Schreiben stehen neben Namen und Anschrift des Wohnungs­gebers die Anschrift der Wohnung, das Datum und der Name der meldepflichtigen Person. Versäumt der Mieter die Meldefrist oder der Vermieter beziehungsweise Verwalter das Ausstellen der Bestätigung, drohen beiden Seiten Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.

Keinen Termin bekommen? Termin reservieren und Bestätigung geben lassen

Was passiert nun, wenn man innerhalb von zwei Wochen keinen Termin bei der Meldebehörde bekommt? „Um dem Bußgeld zu entgehen, sollte es ausreichen, wenn man im Zweifel eine Termin­be­stä­tigung vom Amt vorlegen kann“, informiert Rechts­anwalt Thomas Hannemann von der Arbeits­ge­mein­schaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Die Bestätigung müsse zeigen, dass der Mieter den Termin spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug vereinbart hat. „Bislang ist aber kein Fall bekannt, in dem es deswegen zu einem Verfahren gekommen wäre“, fügt Rechts­anwalt Hannemann hinzu.

Mieter muss Vermieter an Umzugs­be­stä­tigung erinnern

Auch wenn es um die Beschei­nigung des Vermieters geht, ist der Mieter in der Pflicht. Stellt der Vermieter nicht von sich aus eine Umzugs­be­stä­tigung beziehungsweise Einzugs­be­stä­tigung aus, muss der Mieter ihn daran erinnern. Hilft auch das nicht weiter, sollten Mieter beim Amt Bescheid geben, dass der Vermieter die Bestätigung noch schuldig geblieben ist. „In den meisten Städten können sich die Vermieter aber bei den Ämtern registrieren lassen und die Informa­tionen dann elektronisch übermitteln“, erklärt der Rechts­anwalt aus Karlsruhe.

Neues Meldegesetz: wider Schein­an­mel­dungen

Hintergrund des Gesetzes ist, dass Schein­an­mel­dungen verhindert werden sollen. Wird eine Person nur zum Schein in einer Immobilie angemeldet, sind bis zu 50.000 Euro Strafe möglich. Das neue Meldegesetz sollte ursprünglich bereits zum 1. Mai in Kraft treten, wurde aber auf 1. November verschoben.

Ausweis­pflicht: Jeder Bürger muss Ausweis besitzen

Meldet man sich um, wird die neue Adresse natürlich auch auf dem Personal­ausweis vermerkt. In Deutschland muss jeder Bürger, der 16 Jahre oder älter ist, einen Personal­ausweis oder einen Reisepass besitzen. Diese Ausweis­pflicht bedeutet allerdings nicht, dass man seine Papiere immer bei sich tragen muss. Das ist nur in einigen Ausnah­me­fällen verpflichtend, zum Beispiel wenn man eine Waffe mit sich führt.

Datum
Aktualisiert am
31.10.2016
Autor
dpa/tmn/red
Bewertungen
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Themen
Bußgeld Umzug

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