Mit Inkrafttreten der Regelung müssen Mieter, die eine Immobilie neu beziehen oder diese verlassen, dies innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde melden. Der Vermieter oder Verwalter muss den Umzug zusätzlich bestätigen. Das kann in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen. Er hat dazu ebenfalls zwei Wochen Zeit.
Mussten Vermieter bislang Ein- und Auszug bestätigen, ist das Prozedere ab November 2016 vereinfacht: Vermieter müssen seitdem nur noch den Einzug eines neuen Mieters bescheinigen. Wer umzieht, braucht vom alten Vermieter also keine Auszugsbescheinigung mehr.
Bußgelder von bis zu 1.000 möglich
Die Einzugsbestätigung vom neuen Vermieter geht an die meldepflichtige Person sowie an die zuständige Meldebehörde. In dem Schreiben stehen neben Namen und Anschrift des Wohnungsgebers die Anschrift der Wohnung, das Datum und der Name der meldepflichtigen Person. Versäumt der Mieter die Meldefrist oder der Vermieter beziehungsweise Verwalter das Ausstellen der Bestätigung, drohen beiden Seiten Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.
Keinen Termin bekommen? Termin reservieren und Bestätigung geben lassen
Was passiert nun, wenn man innerhalb von zwei Wochen keinen Termin bei der Meldebehörde bekommt? „Um dem Bußgeld zu entgehen, sollte es ausreichen, wenn man im Zweifel eine Terminbestätigung vom Amt vorlegen kann“, informiert Rechtsanwalt Thomas Hannemann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Die Bestätigung müsse zeigen, dass der Mieter den Termin spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug vereinbart hat. „Bislang ist aber kein Fall bekannt, in dem es deswegen zu einem Verfahren gekommen wäre“, fügt Rechtsanwalt Hannemann hinzu.
Mieter muss Vermieter an Umzugsbestätigung erinnern
Auch wenn es um die Bescheinigung des Vermieters geht, ist der Mieter in der Pflicht. Stellt der Vermieter nicht von sich aus eine Umzugsbestätigung beziehungsweise Einzugsbestätigung aus, muss der Mieter ihn daran erinnern. Hilft auch das nicht weiter, sollten Mieter beim Amt Bescheid geben, dass der Vermieter die Bestätigung noch schuldig geblieben ist. „In den meisten Städten können sich die Vermieter aber bei den Ämtern registrieren lassen und die Informationen dann elektronisch übermitteln“, erklärt der Rechtsanwalt aus Karlsruhe.
Neues Meldegesetz: wider Scheinanmeldungen
Hintergrund des Gesetzes ist, dass Scheinanmeldungen verhindert werden sollen. Wird eine Person nur zum Schein in einer Immobilie angemeldet, sind bis zu 50.000 Euro Strafe möglich. Das neue Meldegesetz sollte ursprünglich bereits zum 1. Mai in Kraft treten, wurde aber auf 1. November verschoben.
Ausweispflicht: Jeder Bürger muss Ausweis besitzen
Meldet man sich um, wird die neue Adresse natürlich auch auf dem Personalausweis vermerkt. In Deutschland muss jeder Bürger, der 16 Jahre oder älter ist, einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen. Diese Ausweispflicht bedeutet allerdings nicht, dass man seine Papiere immer bei sich tragen muss. Das ist nur in einigen Ausnahmefällen verpflichtend, zum Beispiel wenn man eine Waffe mit sich führt.
- Datum
- Aktualisiert am
- 31.10.2016
- Autor
- dpa/tmn/red