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Diebstahl

Ladendiebstahl: Welche Strafen drohen?

Taschendiebstahl: weit verbreitet, aber kein Kavaliersdelikt. © Quelle: Cunaplus/fotolia.com

Der eine oder andere Jugendliche hat im Laden schon einmal etwas mitgehen lassen. Ob als Mutprobe, wegen des Adrena­linkicks oder aus anderen Gründen: Ladendiebstahl ist kein Kavaliers­delikt, sondern eine Straftat. Die Anwalt­auskunft informiert, mit welchen Strafen jugendliche und erwachsene Ladendiebe rechnen müssen, und wovon das Strafmaß bei Ladendiebstahl abhängt.

Rund zwei Milliarden Euro pro Jahr: So hoch sind die Schäden, die den Händlern in Deutschland durch Ladendiebstahl entstehen. Das zeigen Zahlen des Kölner Handels­for­schungs­in­stituts. Diese Summe entfällt übrigens nur auf die Kunden – Diebstähle von Mitarbeitern sind noch nicht eingerechnet. Bei der Strafe für Ladendiebstahl kommt es, wie so oft, auf den Einzelfall an.

Verdacht auf Ladendiebstahl: Taschen dürfen kontrolliert werden

Ob im Supermarkt, im Elektromarkt oder im Kaufhaus: Wird ein Kunde beim Ladendiebstahl erwischt, haben die Mitarbeiter beziehungsweise der Ladende­tektiv das Recht, die Taschen des Kunden zu kontrol­lieren. „Bestätigt sich der Verdacht des Ladendieb­stahls, kann der Inhaber entscheiden, ob er Anzeige erstattet“, erklärt Rechts­anwalt Tommy Kujus, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Strafrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). In den meisten Fällen würden Ladendieb­stähle zur Anzeige gebracht.

Wenn der Inhaber eine Strafanzeige gegen den Ladendieb stellt, kann er gleich­zeitig einen Strafantrag stellen. Damit signalisiert er den Strafver­fol­gungs­be­hörden, dass er Ermitt­lungen aufnehmen und die Strafe verfolgen lassen möchte. Das ist vor allem wichtig, wenn es um den Diebstahl von relativ gering­wertigen Gegenständen geht, deren Wert maximal 25 bis 30 Euro beträgt. Fehlt der Antrag, können die Behörden in diesen Fällen nicht aktiv werden. Geht es um höherwertige Gegenstände, genügt auch eine bloße Strafanzeige.

Einfacher, schwerer oder räuberischer Diebstahl: Strafmaß unterschiedlich

Welche Strafen für Ladendiebstahl möglich sind, hängt von mehreren Faktoren ab. So ist entscheidend, ob der Ladendieb Erst- oder Wieder­ho­lungstäter ist, wie teuer der entwendete Gegenstand ist und ob der Dieb gewalttätig wird oder Waffen einsetzt. Grundsätzlich gilt: Wer einfach etwas mitnimmt, ohne es zu bezahlen, macht sich des einfachen Diebstahls schuldig. Das Strafmaß reicht hier bei erwachsenen Straftätern von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Schwerer Diebstahl liegt hingegen vor, wenn man in ein Haus oder ein Geschäft einbricht, oder Dinge stiehlt, die anderweitig gesichert sind. Zum Beispiel in einem Tresor oder in einer speziell gesicherten Vitrine im Laden. Dafür kann eine Freiheits­strafe von drei Monaten bis zehn Jahren fällig werden.

Wer zusätzlich zu dem Diebstahl Gewalt anwendet oder damit droht, macht sich des räuberischen Diebstahls schuldig. „Dazu genügt es allerdings schon, wenn man bei einem Ladendiebstahl erwischt wird und versucht, sich zu wehren oder gar um sich schlägt“, warnt der Rechts­anwalt aus Leipzig. Als Strafe drohe dann mindestens ein Jahr Haft.

Ladendiebstahl: Bei Ersttätern kann Verfahren eingestellt werden

Geht es um einfachen Diebstahl, kommen Ersttäter möglicherweise noch glimpflich davon. „Bei Ersttätern wird das Verfahren teilweise eingestellt“, sagt Rechts­anwalt Kujus. Die Einstellung des Verfahrens sei aber oft an eine Auflage gebunden. Der Ladendieb muss dann zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag an eine gemein­nützige Organi­sation zahlen. Eine Garantie gibt es dafür, dass das Verfahren eingestellt wird, gibt es natürlich nicht.

Wer häufiger beziehungsweise teure Dinge mitgehen lässt, sollte nicht auf eine Einstellung des Verfahrens hoffen. In diesen Fällen von Ladendiebstahl werden meist höhere Geld- oder Bewährungs­strafen fällig. Letztere werden vor allem dann verhängt, wenn es um Beschaf­fungs­kri­mi­nalität geht. „Eine Geldstrafe ist hier nicht sinnvoll, und könnte sogar kontra­pro­duktiv sein“, erläutert der Rechts­anwalt aus Leipzig. Häufig komme zu einer Bewährungs­strafe die Auflage, eine Therapie zu machen.

Wie Rechts­anwalt Kujus hinzufügt, werden für Ladendiebstahl eher selten Gefäng­nis­strafen verhängt. Das habe zwar den Nachteil, dass die Straftäter das Gerichts­gebäude ohne direkt spürbare Strafe verlassen können. Auf die leichte Schulter nehmen sollte man das natürlich dennoch nicht.

Ladendiebstahl bei Jugend­lichen: Als Strafe meist Sozial­stunden

Bei jugend­lichen Ladendieben ist das Strafmaß grundsätzlich milder als bei erwachsenen, da es bei ihnen weniger um die Strafe als um die Erziehung geht. Auch hier kann in manchen Fällen das Verfahren eingestellt werden. Andernfalls hängt das Strafmaß vom Einzelfall ab. Werden Jugendliche wegen Ladendieb­stahls verurteilt, müssen sie als Strafe meist Sozial­stunden leisten. Wieder­ho­lungs­tätern droht allerdings Jugend­arrest, oder gar eine Jugend­strafe. Diese entspricht im Jugend­strafrecht der Freiheits­strafe.

Verfahren wegen Ladendiebstahl? Kontak­tieren Sie einen Anwalt

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