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Häusliche Gewalt: Was Betroffene tun können

Mann ballt Faust, Frau sitzt mit Armen vor Gesicht auf Bett
Häusliche Gewalt ist weit verbreitet. © Canva

Gelten die Verlet­zungen als Beweise?

Körperliche Gewalt hinterlässt oft sichtbare Verlet­zungen. „Das Opfer ist nicht nur Zeugin, der Körper des Opfers ist auch Beweis­mittel“, sagt Rechtan­wältin Landgraf.

Viele der betroffenen Frauen verstecken ihre Verlet­zungen unter der Kleidung. Immer wieder erklären die Opfer ihre Verlet­zungen auch mit erfundenen Unfällen oder Missge­schicken.

Wenn das Opfer sich ärztlich behandeln lässt, sind die Verlet­zungen natürlich für den Arzt sichtbar. Wie die Mediziner damit umgehen, hängt auch davon ab, wo man sich befindet, sagt Rechts­an­wältin Landgraf. In Berlin beispielsweise könne man Verlet­zungen anonym dokumen­tieren lassen – und die Unterlagen womöglich bei einem späteren Verfahren als Beweis einsetzen. Sind (minder­jährige) Kinder betroffen und weisen Verlet­zungen auf, die einen Verdacht auf häusliche Gewalt durch einen oder beide Elternteile begründen, schalten die Ärzte meist die Ermitt­lungs­be­hörden ein.

Häusliche Gewalt: Was passiert, wenn Kinder betroffen sind?

Auch wenn häuslich Gewalt per se Gewalt zwischen erwachsenen Partnern meint, lässt sie sich von Gewalt gegen Kinder nicht immer trennen. „Sobald Kinder betroffen sind, ist auch das Jugendamt zuständig“, erklärt Rechts­an­wältin Landgraf. Bei Gewalt in der Familie könne es die Kinder aus der Familie „in Obhut“ nehmen. Häufig müssten sich die Frauen dann entscheiden: Trennen sie sich nicht von ihrem Mann, verlieren sie gegebe­nenfalls die Kinder und diese werden in einer Pflege­familie unterge­bracht.

Bei Gewalt gegen Kinder sind die strafrecht­lichen Konsequenzen gravie­render. Das gilt vor allem bei sexueller Gewalt. Die Haftstrafen sind in gravie­renden Fällen erhöht und beginnen beispielsweise bei zwei Jahren. Beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder Misshandlung Schutz­be­fohlener wird der vermeintliche Täter meist sofort verhaftet und kommt in Untersu­chungshaft.

Was macht der Anwalt?

Täter können sich an Anwälte für Strafrecht wenden, die Opfer an einen Anwalt für Famili­enrecht oder Opferrecht. Anwältinnen und Anwälte für Strafrecht übernehmen in der Regel auch opferrechtliche Mandate. Ansprech­partner in ganz Deutschland finden Sie über unsere Anwaltssuche oben auf der Seite.

Lässt sich der Täter anwaltlich vertreten, muss der Anwalt erst einmal einen Gesamt­überblick über die Situation gewinnen und beantragt Akteneinsicht. Auch wird der Anwalt die Persön­lichkeit des Mandanten unter die Lupe nehmen. Ist diesem beispielsweise bewusst, dass er ein Suchtproblem hat, kann ein stationärer Entzug eine Lösung sein – wenn hinter der Gewalt Alkohol der Drogen stecken. Manchmal kann auch eine Famili­en­me­diation oder die Aufnahme einer Therapie helfen, Konflikte aufzulösen. Der Anwalt kann diese vermitteln.

Die Betroffenen kann eine Anwältin oder ein Anwalt beraten und bei den rechtlichen Schritten gegen die Täter unterstützen. Kommt es zu einem Prozess, kann das Opfer als Nebenkläger auftreten sich dabei von einem Rechts­anwalt vertreten lassen. Betroffene können mit Unterstützung eines Anwalts unter Umständen zudem Schmer­zensgeld und Schadens­ersatz geltend machen.

Häusliche Gewalt: Bundes­la­gebild 2022

Aus dem im Juli 2023 veröffent­lichten Bericht über Häusliche Gewalt geht hervor, dass die Anzahl an Opfern im Vergleich zu 2021 um 8,5% angestiegen ist. Die Anzahl der Fälle liegt bei 240.574. Besonders auffällig sei die Verlagerung analoger häuslicher Gewalt in den virtuellen Raum, z.B. beim Stalking. Hier ist ein Anstieg um 57% zu beobachten, von 912 Fällen 2018 zu 1432 in 2022. Dabei muss erwähnt werden, dass die Dunkel­ziffer wahrscheinlich deutlich höher liegt. Das ganze Bundes­la­gebild 2022 gibt es hier nachzulesen.

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Datum
Aktualisiert am
20.11.2023
Autor
vhe
Bewertungen
12275
Themen
Drogen­miss­brauch Ehe Familie Straftat

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