Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Häusliche Gewalt: Was Betroffene tun können

Mann ballt Faust, Frau sitzt mit Armen vor Gesicht auf Bett
Häusliche Gewalt ist weit verbreitet. © Canva

Welche Strafen drohen?

„Strafrechtlich geht es bei häuslicher Gewalt meist um einfache Körper­ver­letzung, in manchen Fällen auch gefährliche Körper­ver­letzung (wenn der Täter beispielsweise mit einem Gegenstand zuschlägt), Beleidigung, Freiheits­be­raubung, Nötigung und Bedrohung“, erklärt die Rechts­an­wältin. Mehr passiere ihrer Erfahrung nach in den meisten Fällen nicht, auch wenn durchaus katastrophale Eskala­ti­ons­stufen immer wieder in die Medien geraten, wenn über Tötungs­delikte im häuslichen Bereich berichtet wird.

Für die meisten Straftaten im Rahmen häuslicher Gewalt sind Geldstrafen und theoretisch auch Haftstrafen möglich. „Zu einer Gefäng­nis­strafe kommt es aber meist nur, wenn noch andere Straftaten hinzukommen“, erklärt sie weiter. Menschen, die gegen ihren Partner oder ihre Partnerin gewalttätig werden, seien oft auch in anderen Bereichen straffällig geworden. „Häusliche Gewalt ist oft eine Begleit­erscheinung von Alkohol- und Drogen­ab­hän­gigkeit“, fügt Landgraf hinzu.

Hinzu kommt: Häusliche Gewalt umfasst Straftaten im sogenannten Nähebereich. Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Hemmschwelle zur Gewalt gegenüber naheste­henden Personen niedriger ist als bei fremden Personen, drohen hier auch geringere Strafen.

Dafür, dass es selten zu Haftstrafen kommt, sorgt auch die Tatsache, dass die Täter häufig Männer und die Hauptver­diener der Familie sind oder für diese Unterhalt zahlen. Wenn sie ins Gefängnis gehen, fällt das Famili­en­ein­kommen weg und die ganze Familie leidet. Die Täter bekommen meist eine Geldstrafe und im Wieder­ho­lungsfall eine Bewährungs­strafe.

Gewalt­schutz­gesetz: Was ist das?

Die Maßnahmen, die die Polizei anordnen kann, fallen unter das Gewalt­schutz­gesetz. Es soll erwachsene Opfer häuslicher Gewalt schützen und ihnen die Möglichkeit geben, in ihrer eigenen Wohnung sicher zu sein. Das Gesetz regelt weiter, dass der Täter sich während des Platzver­weises eine andere Unterkunft suchen muss.

Wann verjährt häusliche Gewalt?

Einfache Körper­ver­letzung verjährt nach drei Jahren. Allerdings ist zu beachten, dass das Opfer innerhalb von drei Monaten nach der Tat einen Strafantrag stellen sollte. Denn wenn die Staats­an­walt­schaft nicht von einem besonderen öffent­lichen Interesse an der Tat ausgeht – was bei häuslicher Gewalt, die sich gerade nicht im öffent­lichen Raum abspielt, auch nicht ohne Weiteres passiert – und von Amts wegen einschreitet, kann die Tat ohne rechtzeitig gestellten Strafantrag auch nicht mehr verfolgt werden.

Lesen Sie weiter

Datum
Aktualisiert am
20.11.2023
Autor
vhe
Bewertungen
12275
Themen
Drogen­miss­brauch Ehe Familie Straftat

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite