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Anti-Korruptions-Tag

Geschenke: Wo endet Freund­schaft, wo beginnt Korruption?

Ein paar Scheinchen als Gegenleistung dafür, dass man einen bestimmten Lieferanten bevorzugt? Das ist Bestechung. © Quelle: highwaystarz/fotolia.com

Korruption – das sind schmutzige Bestechungs­ak­tionen, die nur in Entwick­lungs­ländern vorkommen, oder? Leider nein. Auch in Deutschland ist Korruption nach wie vor ein großes Problem. Zum heutigen Welt-Anti-Korruptions-Tag informiert die Anwalt­auskunft über den Begriff und die entspre­chenden gesetz­lichen Regelungen.

Erst vor ein paar Monaten wurde bekannt, dass die Fußball-Weltmeis­ter­schaft 2006 doch nicht allein deswegen in Deutschland stattge­funden hat, weil es hier so schön ist: Es flossen auch Schmier­geld­zah­lungen in Millio­nenhöhe vom Deutschen Fußballbund an die FIFA. Die Ermitt­lungen laufen, einige Funktionäre wurden schon festge­nommen. Das zeigt, dass auch in Deutschland nicht alles so neutral verläuft, wie viele glauben. Wie ist Korruption überhaupt rechtlich definiert? Und ab wann drohen strafrechtliche Konsequenzen?

Korruption: Oberbegriff für alle Arten von Bestechung

Zunächst ist wichtig: Korruption ist kein juristischer Begriff, also kein Straftat­bestand. „Das Wort Korruption ist eine Art Oberbegriff für alle Situationen, in denen Schmiergeld gezahlt wird oder irgendetwas anderes nicht ganz sauber läuft“, sagt Prof. Ulrich Sommer, Rechts­anwalt für Strafrecht und Mitglied der gleich­namigen Arbeits­ge­mein­schaft im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Der entspre­chende Straftat­bestand heiße Bestechung.

Der Begriff der Bestechung beziehungsweise Korruption galt ursprünglich nur für Beamte, die durch Annahme von Vorteilen bestimmte Entschei­dungen treffen. Mittlerweile ist er auch auf andere Amtsträger ausgeweitet, zum Beispiel Anwälte.

Korruption: Auch in Wirtschaft und Gesund­heits­ver­sorgung keine Seltenheit

Natürlich kommt Korruption nicht nur in der Verwaltung vor, sondern häufig auch in der Wirtschaft. „In diesem Fall lautet der Straftat­bestand Bestechung im geschäft­lichen Verkehr“, erklärt Rechts­anwalt Sommer. Derer mache sich beispielsweise ein Einkäufer schuldig, der für einen Firmen­fuhrpark Fahrzeuge einer bestimmten Marke bestelle, weil er dafür unter der Hand ein Honorar erhalte.

Auch im medizi­nischen Bereich ist Korruption keine Seltenheit: Immer wieder kommen Fälle ans Licht, in denen Ärzte bevorzugt Medikamente eines bestimmten Herstellers verschreiben, weil sie dafür Geldprämien oder teure Reisen geschenkt bekommen.

Klare gesetzliche Regelungen fehlen

Dass diese Vorteils­annahme für eine Gegenleistung strafbar ist, dürfte bekannt sein. Nur: Wo fängt Bestechung an und was geht noch als kleine Aufmerk­samkeit durch? „Dazu gibt es leider keine konkrete Gesetz­gebung“, moniert der Strafrechts­experte aus Köln. Der Bundes­ge­richtshof habe vor einigen Jahren lediglich entschieden: Rechtlich in Ordnung sind alle Geschenke und Zuwendungen, die sozial adäquat sind.

„Was das bedeutet, kommt auf den Einzelfall an. Sicher ist nur, dass Begünstigte von dem Geschenk einen Vorteil haben müssen, damit es als Bestechung zählt“, fügt Prof. Sommer hinzu.

Rechtliche Grauzone begünstigt Korruption

„Diese Unsicherheit machen sich viele zunutze“, sagt Rechts­anwalt Sommer. Die rechtlichen Grauzonen im Bereich der Korruption böten denjenigen, die es mit der Neutralität nicht so genau nehmen, gute Bedingungen. Viele Firmen haben deswegen feste Regeln eingeführt, bis zu welcher Grenze die Mitarbeiter Geschenke annehmen dürfen.

Diese Obergrenzen liegen oft recht niedrig, nicht selten bei 40 bis 50 Euro. Wer sich an diese Grenze hält, kann aber sicher sein, sich im rechtlich einwand­freien Rahmen zu bewegen.

Als Bestechung gilt, was nicht sozial adäquat ist

Auch ein Geschenk oder eine Aufmerk­samkeit, deren Kosten diese Grenze deutlich übersteigen, können erlaubt sein – wenn sie der sozialen Stellung des Begüns­tigten entsprechen. So können die Kosten für ein Geschäftsessen mit einem potenziellen Geschäfts­partner im hohen dreistelligen Bereich liegen, und eine Einladung dennoch in Ordnung sein. Eine Einladung zum Fußballspiel wiederum kann die zulässige sozial adäquate Grenze allerdings schon übersteigen.

Korruption: Womöglich mehrere hundert Fälle täglich in Deutschland

Eine Lösung wäre es, verbindliche rechtliche Regelungen festzulegen. Die Gesetz­gebung gegen Bestechung im wirtschaft­lichen und medizi­nischen Bereich etwa wird demnächst verschärft. Das ist dringend nötig – denn Korruption ist auch in Deutschland immer noch weit verbreitet: „Hierzulande dürfte es täglich zu mehreren hundert Fällen von Korruption kommen, schätzt der Strafrechts­experte Prof. Sommer.

Datum
Aktualisiert am
10.12.2015
Autor
vhe
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Themen
Beamte Geld Unternehmen

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