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Fernsehen vs. Realität

Gerichts­irrtümer made in Hollywood

Der hammerschwingende Richter © Quelle: DAV

Der Verteidiger gestikuliert vor den Geschworenen, der Richter schwingt den Hammer und der Staats­anwalt trinkt Kaffee mit der Polizei. Hollywood-Filme und TV-Krimis sind Schuld an vielen falschen Vorstel­lungen über die Arbeits­ver­teilung in Strafpro­zessen. Anwalt­auskunft.de macht den Realitäts-Check.

Der hammer­schwingende Richter

Film: Lässt man Kinder einen Richter zeichnen, sieht das meist so aus: Ein Männchen in schwarzer Robe mit einem kleinen Hammer in der Hand. Egal ob in Gerichts­serien wie „Boston Legal“ oder bei den „Simpsons“: Das Bild des grimmigen Richters, der mit einem kräftigen Hammer­schlag zur Ordnung ruft, ist im – amerika­nischen – Film und Fernsehen so populär, dass der Richter­hammer auch hierzulande neben Waage und Justitia eines der belieb­testen Symbole für das Rechts­system ist.

Realität: Egal, wo man zwischen St. Peter-Ording und Passau in einen Gerichtssaal schaut: Nirgends wird sich ein hämmernder Richter finden. Während dieses Utensil der Rechts­pflege in den USA tatsächlich zum Einsatz kommt, ist es in Deutschland schlicht nicht vorgesehen. Dadurch wirken die Richter­tische hierzulande auch eher öde: Außer ein paar Akten und Gesetz­büchern stehen Richte­rinnen und Richtern keine eindrucks­vollen Insignien ihrer Kompetenz zur Verfügung. Übrigens auch nicht die weißen Kunsthaare, die in Richter-Karikaturen häufig auftauchen. Diese sogenannten Allonge­pe­rücken tragen nur noch Richter in Großbri­tannien und Australien.

Der unterbe­schäftigte Staats­anwalt

Film: Die Vorstellung der meisten Deutschen von polizei­licher Ermitt­lungs­arbeit speist sich aus einer Quelle: dem „Tatort“. Während der Realitätsgrad der Darstellung von Morder­mitt­lungen zumindest schwankt, hat die Figur des Staats­anwalts oder der Staats­an­wältin oft skurrile Züge. Wo die Ermittler sich abmühen, sitzen die Staats­anwälte in riesigen Büroräumen und lassen sich von der Sekretärin Kaffee servieren. Oder sie tauchen, wie die rustikale Staats­an­wältin Wilhelmine Klemm aus dem Münsteraner „Tatort“, unverhofft am Ort des Verbrechens und anderen Schauplätzen auf, um die Polizei­beamten zu unterstützen – oder zu nerven. Wirklich arbeiten sieht der Zuschauer die Staats­anwälte nie.

Realität: „Die Darstellung staats­an­walt­licher Arbeit in deutschen Spielfilmen ist teilweise absurd“, meint der Berliner Staats­anwalt Dr. Udo Weiß. „Ich habe gar nicht die Zeit, ständig umher zu fahren, um mir ein Bild der polizei­lichen Ermitt­lungs­arbeit zu machen. Außerdem stehen uns für solche Zwecke gar keine Fahrzeuge zur Verfügung.“ Ein echter Staats­anwalt lernt seine Verfahren in der Regel auf weniger aufregende Art kennen: als Akte auf seinem Schreibtisch. Der Kontakt mit der Polizei findet nicht selten ausschließlich auf dem Papier statt. „Und Sekretä­rinnen, die den Kaffee servieren, gibt es auch nicht“, so Dr. Udo Weiß.

Der  skrupellose Verteidiger

Film: Satan höchst­per­sönlich lässt sich als Staranwalt in New York nieder. Hier findet er reichlich Gelegenheit, richtig schön böse zu sein: eine Geldwäsche hier, ein Geschäft mit Chemie­waffen dort. Seine großen Auftritte hat er aber im Gerichtssaal. Mit windigen Tricks bewahrt er fiese Verbrecher vor ihrer gerechten Strafe. Der Film „Im Auftrag des Teufels“ mit Al Pacino und Keanu Reeves treibt das Bild des skrupellosen Vertei­digers auf die Spitze – er bedient es aber bei weitem nicht als einziger. Eiskalte Advokaten in teuren Anzügen, die für ihre Karriere den Mörder der eigenen Großmutter verteidigen würden, sind ein Lieblingsmotiv vieler Drehbuch­autoren.

Realität: Abseits der Leinwand hat der Job des Strafver­tei­digers wenig mit dem Habitus kühler Geschäftsleute zu tun – eher mit ganz anderen Berufen: „Ich bin in meinem Job oft auch Psychologin und Sozial­ar­beiterin“, sagt Dr. Ines Kilian, die in Dresden als Fachan­wältin für Strafrecht tätig ist. Anders als im Film helfen fiese Tricks in einem echten Verfahren selten weiter – ein vertrau­ens­volles Verhältnis zwischen Angeklagtem und Verteidiger und eine durchdachte Vertei­di­gungs­strategie sind für den Erfolg viel wichtiger. „Genau das ist das Spannende an dem Beruf: Immer wieder neue Menschen kennen lernen, ihre Beweggründe nachvoll­ziehen und das Ungehörte zu Gehör zu bringen“, sagt das Vorstands­mitglied des Deutschen Anwalt­vereins.

Die zwölf Geschworenen

Film: Es ist eine der bewegendsten Szenen des zeitge­nös­sischen Gerichtsfilms: Der junge Anwalt Jake Brigance steht in „Die Jury“ vor den zwölf Geschworenen und macht ihnen ihre rassis­tischen Vorurteile bewusst, indem er sie auffordert, sich das schwarze Mordopfer als Weiße vorzustellen. In den USA ist es bei Strafpro­zessen gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Jury aus gewöhn­lichen Bürgern über Schuld und Unschuld entscheidet. Die Arbeit der Laienrichter liefert Hollywood immer wieder Filmstoffe – den vielleicht spannendsten im Klassiker „Die Zwölf Geschworenen“ von 1957. Wohl deshalb ist auch in Deutschland die Vorstellung verbreitet, im Gerichtssaal müssten „Geschworene“ überzeugt werden.

Realität: Der simple Unterschied zum Film: Geschworene gibt es in Deutschland schon sehr lange nicht mehr. Zwar werden auch in deutschen Gerichten Laien in den Prozess einbezogen, sie heißen hier allerdings Schöffen oder ehrenamtliche Richter. Anstelle von zwölf Amateur-Richtern kommen in Deutschland in der Regel höchstens zwei Schöffen zum Einsatz. Sie sind dem Berufs­richter bei der Urteils­findung und bei der Festsetzung des Strafmaßes gleich­be­rechtigt – und können ihn theoretisch auch überstimmen.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
pst
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Themen
Gericht

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